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derLars

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Hallo zusammen,

ich wohne in einer Wohneigentumsgemeinschaft - effektiv ein Grundstück mit drei Häusern, drei Eingängen, alle mit getrenntem Leitungssystem und eigenem Zähler der Stadtwerke (plus natürlich den obligatorischen "Allgemein"-Zähler für allgemeine Verbraucher wie allg. Außenbeleuchtung oder die gemeinsame Heizung. Aus baurechtlichen Gründen zählen die Häuser als Wohnungen (falls das was ausmacht).

Wir als WEG überlegen seit geraumer Zeit eine PV-Anlage anzuschaffen, weil wir einiges an Dachfläche haben und möchten diese PV-Anlage gemeinsam betreiben - ob nur für den Eigenverbrauch oder (später) auch mit Einspeisung wissen wir noch nicht. Dazu hatten wir einen PV-berater da.

Seiner Aussage nach ist es nicht möglich, eine gemeinsame PV-Anlage für die gesamte WEG zu betreiben - aus rechtlichen Gründen mit den Zählern. Die einzige Möglichkeit wären drei getrennte PV-Anlagen (eine pro Wohnung) - sonst müssten wir den gesamten PV-Strom einleiten (für mikrige 7-8c/kwh) und dann den gerade selbst erzeugten PV-Strom von unserem Stromanbieter wieder zurückkaufen (für 50c/kwh). Warum, darauf wollte (oder konnte) er nicht genauer eingehen.

Meine Idee war, die vier bestehenden Zählern mit selbstgekauften Zählern auszutauschen, damit wir eine WEG-interne Verrechnung der Verbrauchskosten durchführen können. Dafür gibt es einen neuen, von den Stadtwerken gestellten WEG-Stromzähler, der den Strom des gesamten Grundstücks erfasst und über den unser Stromanbieter abrechnet. Die PV-Anlage wird an den WEG-Stromzähler angeschlossen - damit sollten doch die Stadtwerke happy sein (sie wissen wieviel sie abrechnen müssen), der Staat ist happy (Stichwort Vermeidung von Mehrwertsteuerbetrug) und wir als WEG sind happy (weil wir unseren günstigen PV-Strom erst selbst nutzen und nur die Überschüsse einspeisen - die Verrechnung können wir intern machen, das Wie ist hier nicht wichtig).

Dieses Prinzip des gemeinsamen Auftretens als WEG nach außen und der internen Verrechnung machen wir jetzt schon so bei Wasser und Gas (da gibt es genau einen Grundstückszähler, der von den Stadtwerken abgelesen wird und wir haben eigene Zähler für die interne Verrechnung) und da gibt es keine Probleme.

Also was ist anders bei Strom, dass das nicht auch so gehen sollte??
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja und wie teilt ihr dann auf, wer den billigen und wer den teueren Strom bezahlt? Angenommen einer arbeitet als Nachtwächter, der ist immer zu Hause, wenn es den billigen Sonnenstrom gibt, der Andere ist den ganzen Tag unterwegs und braucht praktisch fast nur 50 Cent Strom.
 
Seiner Aussage nach ist es nicht möglich, eine gemeinsame PV-Anlage für die gesamte WEG zu betreiben -

Weitestgehend Richtig.

Die einzige Möglichkeit wären drei getrennte PV-Anlagen (eine pro Wohnung)
Ja. Dürfte die einfachste und kostengünstigste Variante sein.

Meine Idee war, die vier bestehenden Zählern mit selbstgekauften Zählern auszutauschen, damit wir eine WEG-interne Verrechnung der Verbrauchskosten durchführen können.

Hmm...

Dafür gibt es einen neuen, von den Stadtwerken gestellten WEG-Stromzähler, der den Strom des gesamten Grundstücks erfasst und über den unser Stromanbieter abrechnet.

Du weisst aber schon, was das heisst...es muss eine zentrale Wandlermessung geben, vermutlich Aussenaufstellung Wandlerschrank. Kosten im oberen 4-stelligen Bereich. Dann kommt die Grösse der PV ins Spiel, >25kW RSE erforderlich, >30kWp -> zNAS erforderlich. Dann das rechtliche...Betreibergesellschaft, Haftung...Zustimmung VNB, Was passiert bei Verkauf, Trennung, Vererbung... usw.
Da muss man sich die Sache schon mit Gewalt schönrechnen.
 
Habt ihr einen Zählerkasten für alle diese Häuser.
Richtiger Begriff aus dem Baurecht wäre Wohneinheiten nicht Wohnung.

Wenn jeder seinen eigenen Zählerschrank in separatem Raum hat wird das nichts mit der gemeinsamen Anlage.
Wenn ihr einen gemeinsamen Zählerschrank habt besteht die Möglichkeit einen Zwei richtungs Wandlerzähler in die Hautpleitung zu setzen und dann danach die Eigenen Verbrauchszähler zu belassen.

Abgerechnet wird dann der Hautzähler und der Verbrauch Anteilig auf die Verbräuche der Zähler der Wohneinheiten abgerechnet.
Der Nachteil dieser Methode wurde oben schon erklärt.
Vorteil wäre eben gemeinsam sicher besser den erzeugten Strom verbrauchen zu können und insgesamt weniger aus dem Netz zu ziehen.

Für Voll einspeisende Anlagen gibt es zur Zeit 13ct/kWh.

Das System mit den selbst errichteten Zählern vergiß mal wieder das ist weder zulässig noch wird das Sinnvoll möglich sein.
Denn jedem Nutzer muß es möglich sein seinen eigenen Stromanbieter zu wählen. Bei so was ist der Streit vorprogrammiert.

Ich persönlich sehe kein Problem darin wenn jeder seine eigene Anlage aufs Dach setzt.
Es werden ohnehin mehrere Umrichter nötig sein.
 
Dann das rechtliche...Betreibergesellschaft, Haftung...Zustimmung VNB, Was passiert bei Verkauf, Trennung, Vererbung... usw. Da muss man sich die Sache schon mit Gewalt schönrechnen.

Wir haben hier eine WEG mit Sondernutzungsrechten und einem dicken fetten WEG-Vertrag mit x Sitzungen zwischen uns und dem Notar - daher ja, das bekommt man hin. Aber bevor ich mich um die rechtliche und organisatorische Ebene kümmere, muss ich erstmal die operative Ebene klären. Daher die Bitte, die anderen Aspekte erstmal außen vor zu lassen.

Du weisst aber schon, was das heisst...es muss eine zentrale Wandlermessung geben, vermutlich Aussenaufstellung Wandlerschrank. Kosten im oberen 4-stelligen Bereich. Dann kommt die Grösse der PV ins Spiel, >25kW RSE erforderlich, >30kWp -> zNAS erforderlich.
Habt ihr einen Zählerkasten für alle diese Häuser.

Wir haben einen gemeinsamen Zählerschrank in einem gemeinsamen Heizungsraum. Jede WE hat dazu einen eigenen UV in der Wohnung.

Das System mit den selbst errichteten Zählern vergiß mal wieder das ist weder zulässig noch wird das Sinnvoll möglich sein. Denn jedem Nutzer muß es möglich sein seinen eigenen Stromanbieter zu wählen.

Hast Du mir eine Quelle für beide Aussagen?

Ob die Zähler jetzt selbstgekaufte sind oder gemietete von einer Abrechnungsstelle, ist für mich nur wegen den Folgekosten (Miete und Ablesung) interessant. Die selbstgekauften würden sich halt irgendwann amortisieren.

Wenn ihr einen gemeinsamen Zählerschrank habt besteht die Möglichkeit einen Zwei richtungs Wandlerzähler in die Hautpleitung zu setzen und dann danach die Eigenen Verbrauchszähler zu belassen. Abgerechnet wird dann der Hautzähler und der Verbrauch Anteilig auf die Verbräuche der Zähler der Wohneinheiten abgerechnet.
Der Nachteil dieser Methode wurde oben schon erklärt.

Also genau wie ich's mir gedacht habe - danke!

Würden wir als WEG dann "nach außen" (also für die Stadtwerke) als Einheit auftreten und nur eine Rechnung bekommen? Oder laufen da dann vier Rechnungen (eine pro WE und eine für den allg. Zähler) auf? Bei letzterem könnten wir nämlich die interne Verrechnung nicht durchführen, das würden dann ja die Stadtwerke für uns machen - das wäre blöd.

Ich weiß leider nicht genau, auf welchen Nachteil Du Dich beziehst - könntest Du das nochmal ausführen?

Danke euch für die Antworten soweit :D
 
Für drei Wohneinheiten reicht auch ein Direktzähler mit 16mm² Verdrahtung und 50A SLS aus, solange es keine Durchlauferhitzer gibt!
 
Würden wir als WEG dann "nach außen" (also für die Stadtwerke) als Einheit auftreten und nur eine Rechnung bekommen?

Ja.

Ich weiß leider nicht genau, auf welchen Nachteil Du Dich beziehst - könntest Du das nochmal ausführen?

Wandlermessung braucht zusätzlichen Platz und kostet. PV grösser 25kW bzw. 30kW erfordert Zusatzmassnahmen.

Für drei Wohneinheiten reicht auch ein Direktzähler mit 16mm² Verdrahtung und 50A SLS aus, solange es keine Durchlauferhitzer gibt!

Es geht um 3 (Reihen-)Häuser, plus einer PV auf "einiges an Dachfläche".
 
Spätestens beim Anschluß der Wärmepumpe kommt Spaß auf.

Leprechaun
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gesetze dazu such Mal selbst Fakt ist, daß Stromabrechnungen und Zählerbetrieb für Wohngebäude nur über eingetragene Meßstellenbetreiber erfolgen dürfen.
 
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