Welcher Zählerschrank?

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MF2000

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  • Welcher Zählerschrank?
  • #1
Hallo zusammen,

wir müssen unseren Zählerschrank erneuern, da der aktuelle von 1994 nicht mehr den aktuellen TAB entspricht und wir eine neue Unterverteilung für eine Einliegerwng. benötigen.
Nun ist die Frage, wie dieser ausfallen sollte, damit wir zukunftssicher sind.

Für die aktuelle Situation benötigt der Zählerschrank die Bestückung für eine Küche, zwei Räume/Kreise sowie den Außenbereich (3-Phasig).
Weiter gibt es bereits eine Unterverteilung im OG, wofür vmtl. Neozed-Sicherungen notwendig sind.
In Zukunft gibt es noch eine weitere Unterverteilung für eine Einliegerwohnung.

Die Einliegerwng. soll nur einen Zwischenzähler bekommen (falls möglich sogar in der Unterverteilung).
Nächstes Jahr möchte ich noch eine PV Anlage installieren.
Die Gasheizung ist 25 Jahre alt uns soll ersetzt werden. Mit was weiß ich noch nicht, wäre aber gut, wenn wir im Falle einer Wärmepumpe nicht wieder einen neuen Schrank brauchen - muss dafür etwas spezielles vorgesehen werden?

Der Heizungsraum ist im OG, im gleichen Raum hängt bereits die bestehende Unterverteilung. Hier sind 12 Stromkreise für eine Küche vorgesehen, die wir aber nie nutzen werden (ist ein Kinderzimmer). Ggf. ließen sich hier auch eine Wärmepumpe anschließen?
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Zählerkästen haben aktuell lange Lieferzeiten. Der Elektriker hat aber einen Schrank mit 2 Zählerplätzen und eigenem Bereich für Wärmepumpe auf Lager. Der ist allerdings 140x80 cm groß (und vmtl. teuer) - da das Ding in unserer Küche hängen wird würde ich den nur nehmen, wenn das auch sinnvoll ist. Mir erscheint es sehr groß.

Ich freue mich über eure Ratschläge!
 
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  • #2
Was soll man den raten?

Wir wissen ja noch nichtmal wie der jetztige Schrank aussieht?

Nur soviel: Wenn du in der Einliegerwohnung eine bestehende Unterverteilung tauschen möchtest, hat das nichts mit dem Zählerschrank zu tun?
 
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  • #3
Wenn du in der Einliegerwohnung eine bestehende Unterverteilung tauschen möchtest, hat das nichts mit dem Zählerschrank zu tun?
Die Einliegerwohnung und die Unterverteilung gibt es noch nicht. Und da der aktuelle Schrank nicht der TAB entspricht muss er lt. Elektriker erneuert werden, damit er eine zusätzliche Unterverteilung einbauen darf.

zaehler.jpg
Hier ein Bild des aktuellen Schranks. Aber der soll ja nicht 1 zu 1 ersetzt werden:
An der Stelle soll später die Unterverteilung und der darin vorhandenen 5 Stromkreise und der Zähler selbst kommen an anderer Stelle in den neuen Zählerschrank. Zusätzlich kommen in nen neuen Schrank eben noch die Sicherungen für die Kücheninstallationen (Herd + 4 weitere Kreise).
Also was für ein Zählerschrank wird benötigt für ca. 12 Stromkreise lokal + PV + Wärmepumpe + 2 Unterverteilungen?

Ein anderer Elektriker war der Meinung, dass der aktuelle Schrank auch weiter verwendet werden könnte. Er hat mir bisher aber leider nicht beantwortet, ob der auch noch für eine PV-Anlage geeignet wäre. Und ich möchte vermeiden dieses Jahr eine kostengünstige Lösung zu wählen und nächstes Jahr dann nochmal alles neu machen zu müssen.
 
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  • #4
Also, wenn du mit den beiden vorhandenen Zählerplätzen auskommst, sehe ich keine Austauschpflicht nach der aktuellen TAB. Eine weitere UV kann man auch daneben setzen oder vor Ort des Geschehens. Dann kommt einfach die Vorsicherung in den oberen Zählerraum, Zähler rein und gut ist. Für diese neueren eHZ-Zähler gibt es Adapterplatten für die alten Aufnahmen.
Wenn für PV-Einspeisung denn noch ein weiterer Zähler notwendig wäre, sollte man prüfen, ob sich die Investionskosten überhaupt durch den eingespeisten Strom amortisieren wird, da ist denn die Überlegung einer Speicheranlage mit ausschliesslicher Selbsnutzung evtl. wirtschaftlicher.
 
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  • #5
Ich kenne Deine TAB nicht, aber ist doch ein relativ moderner Zählerschrank.
Kann es sein, dass Dein Eli nur Kohle machen will.
 
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  • #6
Ich glaube, er möchte einfach alles 100%ig sauber machen - eigentlich gut aber wenn das nicht wirklich notwendig ist, verzichte ich gerne drauf, denn das ganze ist natürlich echt teuer.
Ich möchte ja für die Einliegerwng. nur einen Zwischenzähler; der passt doch auch auf eine Hutschiene, oder?
Und gibt es für PV nicht Zweirichtungszähler? Dann benötige ich doch gar keinen dritten.

Also ihr glaubt, dass ich mit dem aktuellen Zählerschrank noch hinkommen würde?

Wird noch irgendwas spezielles für Wärmepumpen benötigt? Oder nur zusätliche Sicherungen?
 
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  • #7
Die Frage ist halt wie das Teil an sich auch innen Aussieht.
Sind da vielleicht Dinge dran defekt wie diverse Kunststoffabdeckungen oder Halterungen wird man um ein neues Teil nicht herumkommen.
Ansonsten sieht der Schrank soweit erst mal in Ordnung aus, sicher braucht man da mal neue Automaten und einen Erweiterten FI Schutz und im Bezug auf die Installation einer PV Anlage auch ein Überspannungsschutzkonzept.
Sind diverse Teile noch als TN-C Netz ausgeführt sollte dies auch dringlich geändert werden.

Anstatt mit einer Wärmepumpe zu planen würde ich lieber auf eine moderne Brennwert Gas Heizung setzen mit Unterstützung einer Thermischen Solaranlage.

Anstatt Schraubsicherungen würde ich auf Linocur Schalter setzen (Neozed Lasttrenner)
 
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  • #8
Danke für eure Einschätzung!

Defekt ist da nichts. Da der eine Elektriker nicht mehr antwortet werde ich wohl noch einen dritten anfragen.

Hier nochmal ein weiteres Bild, ggf. lässt sich da ja mehr erkennen. Denke PE und N sind getrennt:
IMG-20220715-WA0001.jpg

Was genau benötigt die PV? Überspannungsschutz, 3 FIs und 3 Automaten?
 
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  • #9
Und gibt es für PV nicht Zweirichtungszähler? Dann benötige ich doch gar keinen dritten.
Die neuen Zähler können technisch generell in beiden Richtungen und verschiedene Tarife zählen, nur halt nicht gleichzeitig.
 
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Seid ihr sicher, dass das auch für Einliegerwohnungen so gilt? Afaik ist da nicht mal eine direkte Erfassung des Energieverbrauchs vorgeschrieben.

2007 scheints jedenfalls noch erlaubt gewesen zu sein:
Einbau eines Stromzwischenzählers durch den Vermieter

Ganz ehrlich: Man lebt unter einem Dach. Wenns der Mieter anfängt zu querulieren weil Recht auf freie Stromanbieterwahl besteht (obwohl das aufgrund der Grundgebühr natürlich teurer für ihn wird) dann ist die Situation sowieso nicht mehr zu retten und das Mietverhältnis muss eben aufgelöst werden.
 
Die Frage ist ja, ob du wirklich deinem Mieter den Strom vorfinanzieren möchtest!
 
Für mich kein Problem. Es gibt eine Nebenkostenvorauszahlung und dann läuft es mit Strom genau wie mit Gas und Wasser.
 
Für Wohnräume ist der Weiterverkauf von Strom nicht zulässig, Außnahmen gibt es für so was wie Ferienwohnungen oder Untermiete.
Für die Einliegerwohnung ist ein separater Zähler von einem eingetragenen Netzbetreiber zu installieren.

Ansonsten braucht der Verteiler ein paar Updates und Korrekturen (wie z.B. den Automaten der da nicht richtig auf die Phasenschiene passt) fertig.
 
Für Wohnräume ist der Weiterverkauf von Strom nicht zulässig, Außnahmen gibt es für so was wie Ferienwohnungen oder Untermiete.
Für die Einliegerwohnung ist ein separater Zähler von einem eingetragenen Netzbetreiber zu installieren.

Ansonsten braucht der Verteiler ein paar Updates und Korrekturen (wie z.B. den Automaten der da nicht richtig auf die Phasenschiene passt) fertig.
Echt? Und wie ist das mit den Studentenwohnheimen? Hat da echt jede butze ihren eigenen Zähler? Nein! Dort wird es über eine pauschale geregelt, alles eine Frage der Formulierung im Vertrag! Warum immer der gleiche Mist von dir?
 
Ein Pauschalbetrag im Rahmen einer Zeitmiete ist doch was völlig anderes als eine Abrechnung auf Grundlage des Verbrauchs in einem Mietverhältnis.

Der Link aus #13 zeigt doch eigentlich nur, dass das richtig gut in die Grütze gehen kann, auch wenn es sich dort um eine gewerbliche Geschichte handelt.
 
Ein Pauschalbetrag im Rahmen einer Zeitmiete ist doch was völlig anderes als eine Abrechnung auf Grundlage des Verbrauchs in einem Mietverhältnis.

Der Link aus #13 zeigt doch eigentlich nur, dass das richtig gut in die Grütze gehen kann, auch wenn es sich dort um eine gewerbliche Geschichte handelt.
Seit wann sind Studenten Wohnheime auf Zeit? Und welche Zeitspanne ist noch erlaubt welche nicht? Jura Studium an die 8 Jahre..... Also ich kenne Menschen die ihre Mietwohnung öfter wechseln.

Achso, ich habe sogar selbst eine wandlermessung in einem MFH eingebaut, bei dem waren vorher auch alle Zähler einzeln, und jetzt festhalten, dies wurde vom VNB genehmigt und hält allem juristisch stand. Warum? Weil jeder der sich dort eine Wohnung nehmen möchte, weiß, worauf er sich einlässt, weil es im Vertrag steht.
 
Na spätestens jetzt kommen die, die erst irgendwas unterschreiben und danach mit ihrer abgegebenen Willenserklärung nicht mehr einverstanden sind, weil sie ja niemand über den drohenden Nachteil aufgeklärt hat, obwohl es eigentlich im Klartext im Vertrag drinsteht oder nahezu lupenrein draus hervorgeht. Das geht dann Richtung ad adsurdum :p
 
Thema: Welcher Zählerschrank?

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