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TAB NS Nord 2019 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
TAB NS Nord 2019 Seite 30 von 85
7.4 Erweiterung oder Änderung von Zähleranlagen
7.4.1 Erweiterung
(1) Vorhandene Reserveplätze in Zählerschränken nach DIN VDE 0603 (VDE 0603) können
unter folgenden Voraussetzungen verwendet werden:
netzseitiger Anschlussraum mit Trennvorrichtung nach VDE-AR-N 4100 oder bei be-
stehender gleichwertiger Ausstattung;
netzseitiger Anschlussraum mit NH-Sicherungen in Verbindung mit laienbedienbarer
Trennvorrichtung im anlagenseitigen Anschlussraum;
anlagenseitiger Anschlussraum mindestens mit 150 mm und Hauptleitungsab-
zweigklemme, keine Verwendung als Stromkreisverteiler.
(2) (Reserve-) Zählertafeln nach DIN 43853 sind bei Erweiterungen nicht zulässig.
7.4.2 Änderung
Durch Änderungen in der Kundenanlage kann die Anpassung des Zählerplatzes erforderlich
werden. Hierbei sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Grundsätzlich ist
die Gewährleistung des technisch sicheren Betriebs Voraussetzung für die weitere Verwen-
dung eines bestehenden Zählerplatzes nach Änderungen in der Kundenanlage.
Unter folgenden Rahmenbedingungen ist in der Regel eine Anpassung erforderlich:
Sicherheitsmängel vorhanden (z. B. Berührungsschutz nicht gegeben, Isolationseigen-
schaften der Anlage mangelhaft);
Änderungen der Betriebsbedingungen z. B. durch
o Dauerstrombelastung (u.a. durch Zubau bzw. Erweiterung von Erzeugungsanla-
gen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Direktheizungen, Speichern);
o Nutzungsänderungen (Umstellung von Wohnung auf gewerbliche Nutzung oder
auf andere gewerbliche Nutzung mit anderem Abnahmeverhalten, wie z. B. Um-
stellung von Büro auf Sonnenstudio);
o Änderung der Umgebungsbedingungen (Temperaturen, Feuchtigkeit, Einschrän-
kung des Arbeits- und Bedienbereichs, Änderung der Raumart, usw.);
o Umstellung von Wechsel- auf Drehstrom;
o Leistungserhöhungen, die eine Erhöhung der Absicherung bedingen;
o Höhere Verfügbarkeit / Störungssicherheit erforderlich;
o Umstellung der Netzform in der Kundenanlage (z. B. Umstellung von TN-C- auf
TN-S-Netz).
Eine Änderung des Nutzungsverhaltens hat bei richtigem Aufbau keinerlei Auswirkungen auf die Kundenanlage denn Diese wird entsprechend der Verwendeten SLS ausgelegt und diese werden Ohne Leistungserhöhung auch nicht gewechselt. Deshalb ist bei Nutzungsänderung keine Anpassung erforderlich. Es gibt eben von der Regel keine Abweichung.