Zählerschrank DIN 43870 Wechsel wegen PV-Anlage

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Jessi

Jessi

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Hallo zusammen,
gerne würde ich keine kleine PV Anlage (4,8 kw/p) installieren lassen.
Das EFH ist von 1991 -so auch mein Verteilerkasten (DIN 43870 -Foto)

Der Elektriker meinte, dass dieser ausgetauscht werden müsse. Kann man den nicht erweitern? Hat jemand einen Tipp? 2000 Euro netto für einen neuen Verteilerkasten haut ganz schön ins Portemonnaie.
Ich freue mich, wenn mir jemand was dazu sagen kann.
Viele Grüße
Jessica
 

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Mit welcher Begründung sollte dieser getauscht werden müssen?

Es gibt von den Stromversorgern Tabellen, unter welchen Bedingungen/anforderungen an den vorhandenen Schrank Zählerwechsel durchgeführt werden.

Auf dem Foto erkennt man leider nicht den ganzen Schrank, und auch dein Stromnetzbetreiber(VNB) ist uns unbekannt.
 
Hallo ego ☀️
Der Elektriker meinte, dass ich ein neuen Schrank brauche, wenn ich eine pv-Anlage haben möchte. Der netz Versorger ist ewe Netz.
Kann man den jetzigen Verteiler (unterputz ca. 53 cm x 93 cm) nicht lassen und einen Zählerschrank dazu bekommen?

Hilft das schon weiter?

Gruß
Jessica
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieben Dank dafür … und 2000 Euro sind dann wohl realistisch. Puhhh … krass .. Schade, dass es keine Förderung mehr gibt für die PV-Anlagen.
Danke Ego
Sonnige Grüße
Jessica
 
Zitat aus oben verlinktem Dokument von Seite 30
TAB NS Nord 2019 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
TAB NS Nord 2019 Seite 30 von 85
7.4 Erweiterung oder Änderung von Zähleranlagen
7.4.1 Erweiterung
(1) Vorhandene Reserveplätze in Zählerschränken nach DIN VDE 0603 (VDE 0603) können
unter folgenden Voraussetzungen verwendet werden:
 netzseitiger Anschlussraum mit Trennvorrichtung nach VDE-AR-N 4100 oder bei be-
stehender gleichwertiger Ausstattung;
 netzseitiger Anschlussraum mit NH-Sicherungen in Verbindung mit laienbedienbarer
Trennvorrichtung im anlagenseitigen Anschlussraum;
 anlagenseitiger Anschlussraum mindestens mit 150 mm und Hauptleitungsab-
zweigklemme, keine Verwendung als Stromkreisverteiler.
(2) (Reserve-) Zählertafeln nach DIN 43853 sind bei Erweiterungen nicht zulässig.
7.4.2 Änderung
Durch Änderungen in der Kundenanlage kann die Anpassung des Zählerplatzes erforderlich
werden. Hierbei sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Grundsätzlich ist
die Gewährleistung des technisch sicheren Betriebs Voraussetzung für die weitere Verwen-
dung eines bestehenden Zählerplatzes nach Änderungen in der Kundenanlage.

Unter folgenden Rahmenbedingungen ist in der Regel eine Anpassung erforderlich:
 Sicherheitsmängel vorhanden (z. B. Berührungsschutz nicht gegeben, Isolationseigen-
schaften der Anlage mangelhaft);
 Änderungen der Betriebsbedingungen z. B. durch
o Dauerstrombelastung (u.a. durch Zubau bzw. Erweiterung von Erzeugungsanla-
gen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Direktheizungen, Speichern);
o Nutzungsänderungen (Umstellung von Wohnung auf gewerbliche Nutzung oder
auf andere gewerbliche Nutzung mit anderem Abnahmeverhalten, wie z. B. Um-
stellung von Büro auf Sonnenstudio);
o Änderung der Umgebungsbedingungen (Temperaturen, Feuchtigkeit, Einschrän-
kung des Arbeits- und Bedienbereichs, Änderung der Raumart, usw.);
o Umstellung von Wechsel- auf Drehstrom;
o Leistungserhöhungen, die eine Erhöhung der Absicherung bedingen;
o Höhere Verfügbarkeit / Störungssicherheit erforderlich;
o Umstellung der Netzform in der Kundenanlage (z. B. Umstellung von TN-C- auf
TN-S-Netz).
Eine Änderung des Nutzungsverhaltens hat bei richtigem Aufbau keinerlei Auswirkungen auf die Kundenanlage denn Diese wird entsprechend der Verwendeten SLS ausgelegt und diese werden Ohne Leistungserhöhung auch nicht gewechselt. Deshalb ist bei Nutzungsänderung keine Anpassung erforderlich. Es gibt eben von der Regel keine Abweichung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Tabelle auf Seite 13 des zweiten teils des Dokumernts besagt aber bei einbau von Zweirichtungszähler was anderes. Hierzu ist ein SLS einzubaue und:

"Bei einer Nutzungsänderung oder Anlagenerweiterung ist für den betroffenen An-
lagenteil der aktuelle Stand der Technik herzustellen. Hierzu gehört immer auch die
Nachrüstung eines Abschlusspunkt Zählerplatz – APZ, einer Spannungsversorgung
für den APZ und für den Raum für Zusatzanwendungen – RFZ sowie eine Datenlei-
tung von APZ in den RFZ, falls noch nicht vorhanden. Die Ausführung muss in Anleh-
nung an die VDE-AR-N 4100 erfolgen."

Das wird in Summe ein neuer Schrank werden.
 
Und da sage ich nur die Wallbox ist ein zusätzlicher Endstromkreis und nur für diesen gelten die aktuellen Normen . Wenn ich einen zusätzlichen Steckdosenkreis errichte muss ich auch nicht den Zählerschrank erweitern Sondern nur den Teil der den Neuen Endstromkreis betrifft.
Hier wird schlicht und einfach versucht eine Nachrüstforderung zu umgehen.
 
Wallbox?
Beitrag #1 und Titel gelesen?
 
Wow … ego… vielen lieben Dank, dass du dich so lieb kümmerst und mir weiter geholfen hast.

ich nehme mit: Der Elektriker hat recht und ich muss damit leben 2000 Euro für einen neuen Verteiler/Stromzähler auszugeben.

Das ist schade, aber es ist so, wie es ist. Ich hatte gehofft, dass man mit eine Erweiterung klarkommt.

Viele sonnige Grüße
Jessica
 
ja habe ich und wenn da ein PV anlage hinkommt reicht es den Zähler zu wechseln. Und wenn erforderlich lässt sich der PV -Zähler auch als Hutschienenzähler installieren.
 
Hallo Pumukel, hast du auch so ein alten Schrank wie ich (1991)? Ich wohnen in Niedersachsen- und ewe Netz ist unser Anbieter.

Danke für dein Tipp!
Viele Grüße
Jessica
 
ja habe ich und wenn da ein PV anlage hinkommt reicht es den Zähler zu wechseln. Und wenn erforderlich lässt sich der PV -Zähler auch als Hutschienenzähler installieren.
Da würde mich, aus persönlichen Neugierde, interessieren welcher VNB genau das so in seinen TAB's bzw TAR vorsieht. Also bitte nicht nur "musst du selber suchen...", da du da so sicher auftrittst, sollte dir ja einer namendlich bekannt sein
 
Die Fragestellerin bleibt es natürlich frei einen weiteren Elektriker zu befragen. Soetwas ist meiner Erfahrung nach je nach Stromanbieter stark unterschiedllich in der Auslegung.
 
Was hat der Stromanbieter damit zu tun?
 
Toll!
Herr Lehrer ich weis was, oder wie?

Ein Glück das die TE in Beitrag #2 bereits das Wort VNB ums Ohr gehauen bekommen hat!
 
Theoretisch sollte jeder VNB einen technischen Kundendienst haben, der Einzelfälle prüfen kann.

Wie gesagt... Ein RfZ ist bei heutzutage neu verbauten Anlagen nach TAB der Edis gar nicht vorhanden.
Warum sollte man ihn dann auf Einmal nachrüsten müssen?

Im Zweifel könnte man einen BKE Adapter nachrüsten, bei dem der RfZ bereits integriert ist.
Z. B. Hager KU83CHE

Nur der APZ bliebe dann übrig.
Der muss sich bei Neuanlagen im Zählerschrank befinden.
Es gab aber zur Erweiterung von Bestandsanlagen auch einzelne kleine APZ-Schränke zum ansetzen.

Ich denke also schon, dass man den Schrank noch retten könnte.
Dass das dann allerdings noch weit von den 2000 Euro für einen neuen entfernt ist, kann ich allerdings nicht versprechen.
 
Bei einem Blitzschutzsystem gilt es als wesentliche Änderung, wenn PV-Anlagen oder Dachantennen daran direkt geerdet werden oder durch getrennte Fangeinrichtungen gegen Direkteinschläge geschützt werden. In diesem Thema geht es nicht nur um die Installation eines zusätzlichen Endstromkreises für eine Ladestation, sondern darum, dass die Elektroanlage mit PV-Einspeisung zu einer Erzeugungsanlage mutiert.

Wenn nicht einmal mehr das eine wesentliche Änderung sein soll, dann fällt mir nichts mehr ein, was unter diesem Begriff noch einzuordnen ist. Wem fällt da noch etwas ein?
 
Thema: Zählerschrank DIN 43870 Wechsel wegen PV-Anlage
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