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daniel7er
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Hallo liebe Elektronen!
Ich stehe (für mich) vor einer Herausforderung:
Bei einem Kunden mit Wärmepumpe wurde eine PV inkl. Speicher installiert. Wallbox darf natürlich auch nicht fehlen...
Bestand jetzt: ein WP-Zähler und zwei Bezugszähler für getrennte WE (Anhang).
Da der Kunde den WP-Tarif halten möchte (und die WP natürlich seitens des EVU abschaltbar sein muss), wird zukünftig MK8 als Messkonzept anstehen. PV und WB sind lt. VDE als Dauerbetrieb zu betrachten. Der "normale" Bezugsstrom als Aussetzbetrieb und die WP (noch) auch.
Zu rechnender Leistungsbedarf für Wohngebäude nach DIN 18015-1 (ohne Warmwasserbereitung) lt. Tabelle 24kVA (34,6A) für zwei WE (Doppelhaus mit einem HAK). Die zukünftige WP hat lt. Kunde nen Leistungsbedarf von 5-17kW (die regelt sich scheinbar dynamisch nach Bedarf). Jetzt hab ich ja noch die WB mit 11kW und die PV mit 15kWp, die als Dauerbetrieb angesehen werden müssen und in der Summe die Zählerverdrahtung in 16qmm ausgeführt werden muss. Daraus folgt, daß ich das Zählerfeld nicht mehr doppelt (mit dem zweiten Zähler für die MK8) belegen darf. Oder ist das in diesem Fall Wurscht, da die beiden Zähler eh in Reihe hintereinander sind?
Die Zählerverteilung muss auf jeden Fall neu gemacht werden, da sie alles Andere als VDE-konform ist (WP, WB und Sprechanlage im AAR, kein APZ, kein ÜSS...). Die ehemalige Zählerverteilung wird zur UV, in der die beiden WE verteilt sind.
Für die neue Zählerkiste habe ich leider nur begrenzt Platz, so daß ich wohl nur einen Schrank drei Feldern setzen kann. Wenn ich Z1 und Z2 in ein Feld setzen dürfte, könnt ich zurecht kommen. Hat jemand so eine Aufgabenstellung schon mal umgesetzt?
Ich stehe da grad etwas auf dem Schlauch.
Für konstruktive Hilfe bin ich schon jetzt dankbar und freue mich auf professionelle Antworten!
Mit spannungsgeladenen Grüßen
Daniel
Ich stehe (für mich) vor einer Herausforderung:
Bei einem Kunden mit Wärmepumpe wurde eine PV inkl. Speicher installiert. Wallbox darf natürlich auch nicht fehlen...
Bestand jetzt: ein WP-Zähler und zwei Bezugszähler für getrennte WE (Anhang).
Da der Kunde den WP-Tarif halten möchte (und die WP natürlich seitens des EVU abschaltbar sein muss), wird zukünftig MK8 als Messkonzept anstehen. PV und WB sind lt. VDE als Dauerbetrieb zu betrachten. Der "normale" Bezugsstrom als Aussetzbetrieb und die WP (noch) auch.
Zu rechnender Leistungsbedarf für Wohngebäude nach DIN 18015-1 (ohne Warmwasserbereitung) lt. Tabelle 24kVA (34,6A) für zwei WE (Doppelhaus mit einem HAK). Die zukünftige WP hat lt. Kunde nen Leistungsbedarf von 5-17kW (die regelt sich scheinbar dynamisch nach Bedarf). Jetzt hab ich ja noch die WB mit 11kW und die PV mit 15kWp, die als Dauerbetrieb angesehen werden müssen und in der Summe die Zählerverdrahtung in 16qmm ausgeführt werden muss. Daraus folgt, daß ich das Zählerfeld nicht mehr doppelt (mit dem zweiten Zähler für die MK8) belegen darf. Oder ist das in diesem Fall Wurscht, da die beiden Zähler eh in Reihe hintereinander sind?
Die Zählerverteilung muss auf jeden Fall neu gemacht werden, da sie alles Andere als VDE-konform ist (WP, WB und Sprechanlage im AAR, kein APZ, kein ÜSS...). Die ehemalige Zählerverteilung wird zur UV, in der die beiden WE verteilt sind.
Für die neue Zählerkiste habe ich leider nur begrenzt Platz, so daß ich wohl nur einen Schrank drei Feldern setzen kann. Wenn ich Z1 und Z2 in ein Feld setzen dürfte, könnt ich zurecht kommen. Hat jemand so eine Aufgabenstellung schon mal umgesetzt?
Ich stehe da grad etwas auf dem Schlauch.
Für konstruktive Hilfe bin ich schon jetzt dankbar und freue mich auf professionelle Antworten!
Mit spannungsgeladenen Grüßen
Daniel