Hallo zusammen,
ich wollte mal etwas Rückmeldung geben, was aus der Sache geworden ist.
Der ausführende Elektriker hat gemeint, dass man in Landwirtschaftlichen Gebäuden auch schon die Zuleitung zur Unterverteilung mit einem 300mA Typ B FI absichern muss.
Ich bin mir nicht sicher aus welcher Norm oder Versicherungsvorschrift sich das ableitet, aber es ergibt Sinn da eine zusätzliche Sicherheit einzubauen.
Damit gibt es keine Möglichkeit die alte Leitung zur Garage an die neue Unterverteilung anzuschließen. (ist ja nur 4-adrig)
Da an die Garage eine Maschinenhalle angeschlossen ist, ist das definitiv Teil der Landwirtschaft.
Deshalb muss die Garage zukünftig auch über einen FI versorgt werden.
Die Leitung müssen wir also erneuern, auch wenn es viel Aufeand ist.
Wir werden das aber erst nächstes Jahr im Sommer angehen. Mit den andern Umbauten sind wir erst mal auch so ausgelastet.