Stromlaufplan?

Diskutiere Stromlaufplan? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Als erstes hoffe ich mal das ich hier halbwegs richtig bin so und nun: Hallo liebe Fachleute ich hab mal ne bescheidene Frage ich hab da ne Menge...
Ok verstehe ich jetzt so: Was vor 5Jahren gemacht worden ist braucht keinen E Check. Wird aber in Zukunft was geändert oder getauscht ist der E Check erforderlich. Ich kann also bis zu einem erneuten Eingriff alles so belassen wie es ist.
Richtig verstanden?
 
Nein. Ein eckeck ist eine Überprüfung der elektrischen Anlage. Dieser sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden! Nur die Dokumentation der Anlage (Stromlaufplan) ist dafür nicht erforderlich in deinem Fall
 
Ah ok also für den Bestand einen Echeck machen lassen, dann gibt es auch einen Plan dazu, den Check dann alle 4 Jahre neu, es sei denn zwischendurch wird noch was geändert.
 
Das heißt für den TE, seine Anlage, von vor ein paar Jahren, kann auch ohne diesen Mumpitz, mittels E-Check geprüft werden, denn sie entstand nach den damals geltenden Normen und Regelungen.

VDE 0105-100 schrieb:
4.7 Schaltpläne und Unterlagen
Es müssen aktuelle Schaltpläne und Unterlagen für die elektrische Anlage verfügbar sein.

4.7.101Als Schaltpläne und Unterlagen gelten auch Übersichtspläne in vereinfachter einpoliger Darstellung der Schaltung ohne Hilfsleitungen, Blind- oder Steckschaltbilder in Verbindung mit einer ausreichenden Beschriftung der Stromkreise.

Alles klar? Die VDE-Norm ist übrigens von 2015.;)

In der VDE 0105-100 von 1997 steht übrigens Folgendes:

4.7Schaltpläne und Unterlagen
Es müssen aktuelle Schaltpläne und Unterlagen für die elektrische Anlage verfügbar sein.

4.7.101Als Schaltpläne und Unterlagen gelten auch Übersichtspläne in vereinfachter einpoliger Darstellung derSchaltung ohne Hilfsleitungen, Blind- oder Steckschaltbilder sowie ausreichende Beschriftung der Stromkreise.
 
Der sog. E-check ist ein Marketinginstrument.

Nach Errichtung und Änderung an elektrischen Anlagen ist eine Prüfung nach DIN VDE 0100-600 vorzusehen. Für Wiederkehrende Prüfungen gilt die genannte DIN VDE 0105-0100. Das erstellen von Bestandsplänen ist kein Standard in diesen Prüfungen. Der Aufwand für einen vernünftigen Verteilerplan liegt bei deiner Grösse irgendwo bei 2h Arbeit mit geeigneten Programm (hagercad, strieplan..). Fuer einen vernuenftigen Installationsplan braucht es Grundrisse deines Hauses in PDF oder CAD-format (dxf. dwg...)
 
In der VDE 0100-600 steht dann:

VDE 0100-600:2017-6 schrieb:
6.4.2.3 Das Besichtigen muss, sofern zutreffend, mindestens folgende Überprüfungen umfassen:
[...]
i) Vorhandensein von Schaltungsunterlagen, Warnhinweisen und anderen ähnlichen Informationen (siehe DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2014-10, 514.5);

und weil es so schön ist, steht in der VDE 0100-510:

VDE 0100-510:2014-10 schrieb:
514.5.1 Soweit zweckdienlich, müssen Schaltpläne, Diagramme oder Tabellen nach DIN EN 61346-1N4)und den Normen der Reihe DIN EN 61082 (VDE 0040) mitgeliefert werden, aus denen insbesondere ersichtlich sind: – die Art und der Aufbau der Stromkreise (versorgte Verbraucher, Anzahl und Querschnitt der Leiter, Art der Kabel und Leitungen); – die Merkmale, die notwendig sind für die Identifizierung der Einrichtungen für Schutz-, Trenn- und Schalt-funktionen sowie deren Einbauorte. Bei einfachen Anlagen dürfen diese Angaben in Form einer Liste gemacht werden.

Es steht nirgends geschrieben, dass man einfach mit Sauklaue und Rechtschreibfehlern irgendwas in die Verteilung schmiert und es dann gut sein lässt, weil das ja sonst alles so teuer wird.
 
Was ist den jetzt die zu empfehlende Handlungsweise. Also der der Bau ist von
1960 Pläne oder Grundrisse gibt es nicht mehr weder in Papier noch in PDF die sind irgendwann im Zeitraum zwischen 1970 und 1980 beim zuständigen Bauamt verschwunden, als damals ein Dachumbau beantragt und genehmigt wurde. (Die Pläne dazu exestieren) Die Elektrik wurde Ende 2014 Anfang 2015 erneuert. Aber halt auch ohne entsprechende Papiere. Was empfehlt ihr zu tun.
 
Ich hatte nicht gedacht das es doch so schwierig wird. Vielleicht einfach alles lassen und keine schlafenden Hunde wecken.
 
Naja es ist evtl. deine Sicherheit. Pläne kann man ja auch durch "Ausmessen" erstellen. Also du musst das alles nicht machen. ;)
 
Wer glaubt, das ein Elektrobetrieb auf Basis eines E-Checks automatisch für ein Einfamilienhaus Stromlaufpläne erstellt, der ist wohl reichlich blauäugig. Die allermeisten Firma haben ja noch nichteinmal eine geeignete Software dazu, geschweige denn jemand der sie bedienen könnte!
Oftmals scheitert es ja schon daran, jemanden zu finden der Stromlaufpläne überhaupt lesen kann...
 
Es steht nirgends geschrieben, dass man einfach mit Sauklaue und Rechtschreibfehlern irgendwas in die Verteilung schmiert und es dann gut sein lässt, weil das ja sonst alles so teuer wird.

Tja, aber um so etwas zu bemaengeln, muss man sich nicht nur Gutachter nennen, sondern auch gut achtgeben koennen...und Ahnung haben, von dem was man begutachtet.
 
Ich hatte nicht gedacht das es doch so schwierig wird. Vielleicht einfach alles lassen und keine schlafenden Hunde wecken.
Was willst du denn? Vorschrift ist für die Altanlage gar nichts. Nachträglich einen Installationsplan zu erstellen, ist nahezu unmöglich, da die Leitungen nicht mehr zu sehen sind.

Duch eine Dokumentation irgendeiner Art wird die Anlage vor allen Dingen nicht sicherer.
 
Ich danke euch erstmal für sämtliche Info und schaue jetzt erstmal wie ich das am besten geregelt bekomme.
 
Wer glaubt, das ein Elektrobetrieb auf Basis eines E-Checks automatisch für ein Einfamilienhaus Stromlaufpläne erstellt, der ist wohl reichlich blauäugig. Die allermeisten Firma haben ja noch nichteinmal eine geeignete Software dazu, geschweige denn jemand der sie bedienen könnte!
Oftmals scheitert es ja schon daran, jemanden zu finden der Stromlaufpläne überhaupt lesen kann...

Ja es ist schon komisch, dass ich nen riesen Aufwand betreiben muss, um ne Zulassung zu kriegen und dann mit solchen Leuten konkurrieren zu dürfen. Vielleicht sollte ich lieber Drogendealer oder sowas werden...... o_O

Aber wenn man sowas ausdrücklich beauftragt, findet sich bestimmt jemand, der das auch macht.
 
Ja, dann bestimmt. Ist bei uns (der wir das im gegensatz zu vielen Wettbewerbern können) in den letzten Jahren ein stark wachsendes Betätigungsfeld.
 
Ist bei uns (der wir das im gegensatz zu vielen Wettbewerbern können) in den letzten Jahren ein stark wachsendes Betätigungsfeld.

Na, an der Aussage muss aber der hauseigene Werbetexter nochmal etwas feilen... :)

Prinzipiell ist aber das "Vorhandensein" von Dokumentationen, Schaltplänen und Prüfungsunterlagen gerade bei wiederkehrender Prüfung von Anlagen ein massiver zeit- und geldwerter Vorteil für den AG. Dann kann nämlich die Prüfung nach DIN VDE 0105-100 auch anteilig (stichpunktartig) ausgeführt werden. Das macht je nach Prüfumfang auch mal ein paar Euro aus...
 
Zumal die Prüfung durch Besichtigen nicht bestanden ist, wenn solche Unterlagen fehlen...... ;)

Also wenn man es "richtig" machen will!
 
Zumal die Prüfung durch Besichtigen nicht bestanden ist, wenn solche Unterlagen fehlen......

Du sollst ja nicht die Schaltpläne besichtigen. Sondern die Anlage....

(Prüfung nicht bestanden gibt es in der Schule...hier wird nur der Mangel dokumentiert.)
 
Die zitierten VDE-Bestimmungen besagen doch ganz klar, dass Schaltungsunterlagen vorhanden sein müssen, damit die Erst- oder Wiederholungsprüfung bestanden werden und die Anlage in Betrieb gesetzt oder gehalten werden kann.

Dass man für kostenlose Bordellbesuche, Folgeaufträge, Bestechungsgelder, ..., trotzdem die Plakette anklebt und das Protokoll unterschreibt ist da eine ganz andere Geschichte. Also ich glaube eben, dass in z.B. 10 Jahren plötzlich ganz andere Ansichten vorherrschen werden und dass die Leute dann feststellen, dass da übelster Pfusch verbaut wurde, und weil Richter eben die Aufgabe haben, gutes Ansehen bei der Bevölkerung zu genießen (Stichwort: "Bild-Zeitung") und Staatsanwälte möglichst viele Verurteilungen durchdrücken sollen, wird da wohl der eine oder andere Kopf rollen. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Also Ohne den Plan passiert dem Fragesteller kein Unglück und auch die Anlage brennt nicht ab.
Eine Prüfung der elektrischen Anlage ist dringlich in regelmäßigen Abständen durch zu führen um Mängel zu erkennen und beseitigen zu können.

Der Abstand der Prüfungen ist dabei so zu wählen, daß zwischen den Prüfungen das auftreten eines Mangels unwahrscheinlich wird.
Diese Festlegung trifft zwar der Betreiber der Anlage, sofern dieser aber nicht selbst Fachkraft ist sollte er dies an die prüfende Fachkraft delegieren.

Bei einer Prüfung sollte die Fachkraft auch aufzeigen welche Nachrüstungen an der Anlage sinnvoll wären, da sich Normen schließlich ändern und vor allem die Erkenntnisse über die Sicherheit elektrischer Anlagen.
 
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