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thom53281
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Für fest angeschlossene Geräte ist es meines Wissens nicht vorgeschrieben.Fehlerstromschutzschalter (RDCs) sind für alle Endstromkreise bis 32A vorzusehen, also für alle Steckdosen, die Beleuchtung und meines Erachtens auch fest angeschlossene Geräte wie Backöfen, Durchlauferhitzer oder Heizungsanlagen.
RCD für Klimaanlagen mit Festanschluss - Elektropraktiker
Aus den oben zitierten Forderungen ergibt sich, dass für fest angeschlossene Betriebsmittel/Verbrauchsmittel, zur Verwendung im Innenbereich der zusätzliche Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA nicht gefordert ist.
Allerdings macht es überhaupt keinen Sinn, so etwas heutzutage ohne RCD zu errichten und jede Elektrofachkraft würde hier immer einen einbauen.
Nur sollte ein fest angeschlossenes Gerät in der Wohnung tatsächlich ohne RCD verbaut worden sein, hat man hier ggf. dann Pech was eine Nachbesserung betrifft.