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Bassi123
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Guten Abend zusammen,
ich bin neu hier und hoffe mal, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe ein ca 120 Jahre altes Haus gekauft und bin gerade am sanieren.
In diesem Zusammenhang stört die Halterung des Dachständers im DG. Außerdem sind die Sparren, an denen der Dachständer hängt schon deutlich durchgebogen (~10cm) und tw. verdreht.
Nach Rücksprache mit meinem Zimmermeister/Statiker, hätte der Dachständer nie aufs Dach montiert werden können. Hierfür wäre eine statische Prüfung notwendig. Ist jetzt aber seit wahrscheinlich 50 Jahren so..
Wie groß seht ihr die Chance, dass das EVU den Dachständer ändern muss? Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, die für den Erhalt des Davhständers sprechen? Im Gespräch ist aktuell ein Mast im Garten, den ich bezahlen soll..
Im Voraus schonmal vielen Dank für eure Meinungen.
ich bin neu hier und hoffe mal, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe ein ca 120 Jahre altes Haus gekauft und bin gerade am sanieren.
In diesem Zusammenhang stört die Halterung des Dachständers im DG. Außerdem sind die Sparren, an denen der Dachständer hängt schon deutlich durchgebogen (~10cm) und tw. verdreht.
Nach Rücksprache mit meinem Zimmermeister/Statiker, hätte der Dachständer nie aufs Dach montiert werden können. Hierfür wäre eine statische Prüfung notwendig. Ist jetzt aber seit wahrscheinlich 50 Jahren so..
Wie groß seht ihr die Chance, dass das EVU den Dachständer ändern muss? Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, die für den Erhalt des Davhständers sprechen? Im Gespräch ist aktuell ein Mast im Garten, den ich bezahlen soll..
Im Voraus schonmal vielen Dank für eure Meinungen.