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kabelkeber
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Hallo ins Forum!
Folgende Ausgangssituation: bestehende Installation, 4 Bereitschaftsleuchten (mit Batterie, LED) auf einem Kreis.
Aktuell angeschlossen über Phasenwächter (die Allgemeinbeleuchtung hängt an 3 einzelnen C6-Automaten, auf L1, L2, L3,.... NYM 5x1,5), davor RCD, Phasenwächter hinter den LS abgegriffen.
Zusätzlich gibt es noch eine Steuersicherung für die Beleuchtung (B6). Diese Steuersicherung liegt vor der genannten RCD, ist davon also unabhängig.
Über diese Steuersicherung werden auch die Bereitschaftsleuchten versorgt, um zu laden bzw. um dann über den Schaltkontakt des Phasenwächters bei Ausfall einer Phase der Allgemeinbeleuchtung angesteuert zu werden.
>---B 6 ----->----- Wechsler Phasenwächter (NC) -----> NYM 3x1,5----->- Bereitschaftsleuchten.........
Es handelt sich um eine Maschinenhalle (ca. 120m²) in der Landwirtschaft. Dort werden Geräte geparkt. Das Bereitschaftslicht soll dazu dienen, bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ein Verlassen zu ermöglichen etc.
Mal unabhängig von allen sonstigen Auflagen und Forderungen, .... außer einem fluor. Rettungswegschild über den Türen ist gemäß Bauordnung dort kein Bereitschaftslicht erforderlich. War aber offenbar gewünscht.
- ist ein einzelner Kreis in dem Fall wirklich erlaubt? zweifel, zweifel.....wenn man es richtig macht.....
fällt eine Phase der Allgemeinbeleuchtung weg -> über Phasenwächter wird das Bereitschaftslicht freigegeben (Akkubetrieb)
fällt die Steuersicherung -> Allgemeinlicht auch weg -> Bereitschafslicht geht in Betrieb
fällt die RCD -> dto.
Insofern paletti bzgl. Funktion.
Was übersehe ich?
Der Kunde findet die Einrichtung so gut, .... ist eine bestehende Installation.
Folgende Ausgangssituation: bestehende Installation, 4 Bereitschaftsleuchten (mit Batterie, LED) auf einem Kreis.
Aktuell angeschlossen über Phasenwächter (die Allgemeinbeleuchtung hängt an 3 einzelnen C6-Automaten, auf L1, L2, L3,.... NYM 5x1,5), davor RCD, Phasenwächter hinter den LS abgegriffen.
Zusätzlich gibt es noch eine Steuersicherung für die Beleuchtung (B6). Diese Steuersicherung liegt vor der genannten RCD, ist davon also unabhängig.
Über diese Steuersicherung werden auch die Bereitschaftsleuchten versorgt, um zu laden bzw. um dann über den Schaltkontakt des Phasenwächters bei Ausfall einer Phase der Allgemeinbeleuchtung angesteuert zu werden.
>---B 6 ----->----- Wechsler Phasenwächter (NC) -----> NYM 3x1,5----->- Bereitschaftsleuchten.........
Es handelt sich um eine Maschinenhalle (ca. 120m²) in der Landwirtschaft. Dort werden Geräte geparkt. Das Bereitschaftslicht soll dazu dienen, bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ein Verlassen zu ermöglichen etc.
Mal unabhängig von allen sonstigen Auflagen und Forderungen, .... außer einem fluor. Rettungswegschild über den Türen ist gemäß Bauordnung dort kein Bereitschaftslicht erforderlich. War aber offenbar gewünscht.
- ist ein einzelner Kreis in dem Fall wirklich erlaubt? zweifel, zweifel.....wenn man es richtig macht.....
fällt eine Phase der Allgemeinbeleuchtung weg -> über Phasenwächter wird das Bereitschaftslicht freigegeben (Akkubetrieb)
fällt die Steuersicherung -> Allgemeinlicht auch weg -> Bereitschafslicht geht in Betrieb
fällt die RCD -> dto.
Insofern paletti bzgl. Funktion.
Was übersehe ich?
Der Kunde findet die Einrichtung so gut, .... ist eine bestehende Installation.