Beachtung bei Anschliessen des Potentials an Gasleitung

Diskutiere Beachtung bei Anschliessen des Potentials an Gasleitung im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo werte Mitglieder, ich möchte die gasleitung im Haus an die Haupterdungsschiene mit 10mm flexibel anklemmen. Muss ich dabei etwas...
karo28 schrieb:
Normativ wuesste ich es nicht.
Dann lass doch Octavian1977 als Aufsteller der These den Vortritt zu belegen, woher er die hat.

Danke für den Hinweis auf den Schmolke-Schmöker, den werde ich mir zulegen.
 
Ich hatte dafür immer 1x10mm²cu verwendet, egal welche Rohrleitung es war.
Das spielte bei Gas oder Wasser wie Heizung keine Rolle.
Und vom HAK auf die HES. verlegte ich auch 1x16mm² cu wenn die Anlage größer ist.
Lieber etwas dicker als zu dünn.
 
steht in der 0100-540 (Erdungsanlagen und Schutzleiter)
unter Punkt 544.2.3 wird auf den Mindestquerschnitt von Schutzleitern aus Punkt 543.1.3 verwiesen, dort ist dann 2,5mm² Cu bei geschützter Verlegung und 4mm²Cu bei ungeschützter Verlegung zu lesen.

Für Rechenzentren und ähnliches gibt es dann in der 0800 noch mal an einigen Stellen besondere Anforderungen die 16mm² fordern
 
Octavian1977 schrieb:
steht in der 0100-540 (Erdungsanlagen und Schutzleiter)
unter Punkt 544.2.3 wird auf den Mindestquerschnitt von Schutzleitern aus Punkt 543.1.3 verwiesen, dort ist dann 2,5mm² Cu bei geschützter Verlegung und 4mm²Cu bei ungeschützter Verlegung zu lesen.
So vernagelt kann man doch nicht sein, dass selbst jetzt noch nicht klar ist worum es geht? :roll:

Octavian1977 schrieb:
Nur ein zusätzlicher oder Funktionspotentialausgleich langt mit 2,5 bzw. 4mm²
 
Thema: Beachtung bei Anschliessen des Potentials an Gasleitung
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