BGV A3 oder Betriebssicherheitsverordnung

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schlucki

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Hallo Zusammen,

wir überprüfen unsere ortsveränderlichen Geräte derzeit immer nach BGV A3 mit dem Messgerät Gossen Metrawatt Secutest.

Was ist der Unterschied bei der Elektroprüfung nach BGV A3 oder Betriebsicherheitsverordnung, ist es egal mit welcher Prüfung ich die Ortsveränderlichen Geräte überprüfe?

Gibt es eine Pflicht das man eine Fortbilung zur Überprüfung ortsveränderlichen Geräte besuchen muss ?

Danke schon im Vorfeld für eure Antworten
 
Die Geräte werden grundsätzlich weder nach BGV-A noch nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft sondern immer nach DIN-VDE 0701-0702 für Ortsveränderliche und 0100-600 für Ortsfeste Geräte.

Die BGV ist eine Vertragsbedingung der Versicherung (Berufsgenossenschaft) Bei nicht Beachtung kann im Schadensfall die Versicherung die Zahlung verweigern.

Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine staatliche Verordnung. Bei nicht Beachtung kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Der Prüfer muß durch seine fachliche Ausbildung in der Lage sein die Messungen durch zu führen und zu beurteilen. Eine Verpflichtung zur Regelmäßigen Teilnahme eines Kurses besteht nicht.
Die Elektrofachkraft als solche muß sich aber auf dem aktuellen Stand halten und der Arbeitgeber ist verpflichtet dies zu prüfen. Dies kann am einfachsten mit entsprechenden Wiederholungskursen getan werden.
 
Es gibt keine BGVA3 mehr

Die nennt sich nun DGUV Vorschrift3
Artikel dazu
http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit- ... einem-guss
TransferListe
http://publikationen.dguv.de/dguv/xpart ... rliste.pdf

Gibt es eine Pflicht das man eine Fortbilung zur Überprüfung ortsveränderlichen Geräte besuchen muss ?

Beitrag dazu
http://www.elektrofachkraft.de/experten ... el-pruefen
auf der Seite findest du rund um das Thema noch mehr
 
Ob man sich das merken muß?

Auf kurz oder lang sollen sowieso alle Vorschriften der Berufsgenossenschaften durch TRBS des Staates ersetzt werden.

War für die BGV-A3 schon mal der Fall, allerdings war diese TRBS so fehlerhaft, daß sie wieder zurückgezogen wurde.
 
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Thema: BGV A3 oder Betriebssicherheitsverordnung
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