DDR-Altbau: Umbau TN-C auf TN-C-S

Diskutiere DDR-Altbau: Umbau TN-C auf TN-C-S im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen! Dies ist mein erster Beitrag hier, will mich kurz vorstellen: Bin Elektrofachkraft, arbeite momentan allerdings im Bereich...
Die Hoffnung war, trotzdem eine Erdung zu haben (etwa über den 3000-l-Erdtank aus Stahl)
Erdtanks aus Stahl für Öl sind gewöhnlich isoliert gegen Erde und haben irgendwo ein kleines Netzteil um Gleichspannung gegen Erde drauf zu geben, damit sich bei defekter Isolierung sich an dieser Stelle der Stahl nicht auflöst. Und auch in den Ölleitungen sind dann irgendwo Isolierteile drin. Hat man auch bei Gasleitungen aus Stahl früher so gemacht.
 
da auch deutlich vor 1980 schon ein Erder für ein Haus vorgeschrieben war, ist dieser der Dir hier fehlt eben nach zu rüsten.
Grundsätzlich kann und darf ein Fremdgewerk nicht dazu heran gezogen werden.
Das Nutzen der Wasserleitung als Erder wurde untersagt und damit den Gebäuden der Erder entzogen, die Anlage hat somit einen Mangel der zu beseitigen ist. Das bedeutet Erder wieder herstellen durch neuen.

Eine Nachrüstverpflichtung auf einen neuen Zählerschrank gibt es nicht, auch nicht für Überspannungsschutz und FI, auch wenn da diverses sinnvoll ist.
 
Gut TGL wäre noch so eine Frage.

Den Erder stellte vor dem Verbot in den 80ern die Wasserleitung dar, diese durfte dazu genutzt werden.
Mit dem nachträglichen Verbot dieser Regelung und auch dem Umbau auf Kunststoff fehlt damit der zuvor errichtete Erder der Anlage-> Mangel -> Mängel sind zu beheben.
 
Das Haus stammt aus der Vorkriegszeit und da war nie ein Erder verlangt und es gibt auch nirgends eine Nachrüstforderung, wenn du nicht z.B. die Antenne erden musst oder äußeren Blitzschutz drauf baust. Verlangt ist nur ein Potentialausgleich. Der gehört zur Schutzmaßnahme.
 
Gut TGL wäre noch so eine Frage.

Den Erder stellte vor dem Verbot in den 80ern die Wasserleitung dar, diese durfte dazu genutzt werden.
Mit dem nachträglichen Verbot dieser Regelung und auch dem Umbau auf Kunststoff fehlt damit der zuvor errichtete Erder der Anlage-> Mangel -> Mängel sind zu beheben.
In der DDR gab es dieses Verbot nicht. Selbst nach dem Beitritt zum Grundgesetz hat niemand verlangt, Erdungsanschlüsse an Wasserleitungen zu entfernen. Bei Neuverlegung der Wasserleitung wurde die alte für die Erdung sogar dringelassen. Solche Anschlüsse bestehen heute noch.
 
Spätestens 1990 gilt auch im Osten das Verbot der Nutzung der Wasserleitung als Erder.
sofern die TGL irgendwann mal Erdungen vorgegeben hat und dazu die Wasserleitung als ausreichend erachtet hat, ist dies ab 1990 um zu rüsten, da ab dann das Verbot gilt.

Potentialausgleich ohne Erder ist kein Potentialausgleich, sondern Potentialverschleppung.
 
Den Erder stellte vor dem Verbot in den 80ern die Wasserleitung dar, diese durfte dazu genutzt werden.
Mit dem nachträglichen Verbot dieser Regelung und auch dem Umbau auf Kunststoff fehlt damit der zuvor errichtete Erder der Anlage-> Mangel -> Mängel sind zu beheben.

Wie kommst du auf den Unfug?

Bei dieser Regelung mit der Wasser-Hausanschlussleitung geht es um TT-Systeme.

Hatte nix mit dem Potentialsausgleich bei Nullung zu tun!
 
Die Wasserleitung gehört zum Pa, die hatte nie Erderfunktion in der DDR, weil man keinen brauchte. Auch in der DDR gab es schon PE Rohr in der Straße und Asbestrohr.
Wenn man keinen Erder braucht spielt es keine Rolle, wenn da Kunststoff anstelle von Stahl verlegt wird. Anders sieht es aus, wenn man einen braucht, Antenne oder TT-Netz. Es gab zu DDR zeiten nie eine Leitung von der PA-Schiene zur Hauseinführung der Wasserleitung. Damals bis mitte der 80er mussten alle Leitungen separat auf die PA Schiene geführt werden, also PEN, Wasser kalt, Wasser warm usw. Und nur an der Wasseruhr gab es eine Brücke von innerer zu äußerer Wasserleitung. Die diente aber ausschließlich dem Schutz des Menschen, der die Wasseruhr wechselt. Wäre die Wasserleitung Erder, dann hätte dort auch eine separate Leitung zur PA Schiene gelegt werden müssen
 
Und nur an der Wasseruhr gab es eine Brücke von innerer zu äußerer Wasserleitung. Die diente aber ausschließlich dem Schutz des Menschen, der die Wasseruhr wechselt. Wäre die Wasserleitung Erder, dann hätte dort auch eine separate Leitung zur PA Schiene gelegt werden müssen
So sieht es aus!
 
An unseren Wasserversorger schickte ich eine Anfrage zu der Problematik und erhielt eine interessante Antwort. Es gibt einen "Erdungsschein", der offensichtlich bei der Umrüstung auf Plasterohre von den Eigentümern ausgefüllt werden mußte:
Elektrische Schutzmaßnahmen über bestehendes Wasserrohrnetz


Bei Auswechslung/Erneuerung von Hausanschlussleitungen werden ausschließlich nichtmetallische Rohre
eingesetzt.

Bestehende metallene Anschlussleitungen werden noch in vielen Fällen für elektrische Schutzmaßnahmen
genutzt. Nach DIN VDE C 190 und DIN 1988 ist das nicht zulässig. Mit dem Einsatz nichtmetallischer
Anschlussleitungen werden diese Erdungen ohnehin wirkungslos.

Wir müssen Sie aus Sicherheitsgründen auffordern, die Wirksamkeit der elektrischen Schutzmaßnahmen
erst durch einen eingetragenen Elektroinstallateur überprüfen und gegebenenfalls ändern zu lassen, da
ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahmen unter Umständen Lebensgefahr für die Hausbewohner
und für die mit Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerker besteht.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass in diesem Zusammenhang anstehende Kosten zu Ihren Lasten
gehen.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Im nachfolgenden Abschnitt noch die Bestätigung mit Ort, Datum, Unterschrift/Stempel des Grundstückseigentümers und des Installationsunternehmens.
Bestätigung: Schutzmaßnahme für elektrische Anlagen sind mit der Hausanschlussleitung nicht mehr direkt
oder indirekt verbunden. Die Auswechslung der Hausanschlussleitung in nichtleitendes Material kann
unbedenklich vorgenommen werden.
Ich werde mal die Nachbarn fragen, ob sie damals solch einen Schein ausfüllen mußten. Beim Hauskauf wurde uns sowas nicht übergeben, was uns aber gar nicht wundert.

Für Haftungsfragen wäre es sicher sehr interessant, zu wissen, ob damals eine elektrische Überprüfung stattgefunden hat. Ohne hätte die Wasserwirtschaft vermutlich den Einbau der neuen Leitung verweigert. Beim damaligen Zustand kann ich mir vorstellen, daß der Elektriker überredet werden mußte, die Anlage zu prüfen. Offensichtlich ist der Potentialausgleich über den PEN ohne Erdung so in Ordnung, sonst wäre ein Erder nachgerüstet worden. Ich kann auch mal bei unserem EVU nachfragen, wie in solchen Fällen verfahren wurde. Betroffen sind ja hier so gut wie alle im Umkreis.
 
@Blitzschläger
Eine DIN C 190 gab es nie, gemeint ist die abgelöste VDE 0190 bzw. deren Nachfolger DIN VDE 0190. Tippfehler möglichst ausbügeln.

Offensichtlich ist der Potentialausgleich über den PEN ohne Erdung so in Ordnung, sonst wäre ein Erder nachgerüstet worden. Ich kann auch mal bei unserem EVU nachfragen, wie in solchen Fällen verfahren wurde.
  • Erder sind etwas anderes als ein Schutz- oder auch Funktions-Potentialausgleich, siehe IEV Wörterbuch
  • Lokale Erdungsanlagen verbessern die Wirksamkeit von Potentialausgleich, siehe z. B. DIN 18014
  • In der DIN VDE 0100-540 ist unter 542.1.2 nachzulesen "Eine Elektroanlage benötigt keinen eigenen Erder".
  • Ebenso eindeutig ist aber auch, dass seit noch rein nationalen Normen der Reihe VDE 0800 und insbesondere VDE 0855-1, dann EN 50083-1 und heute IEC 60728-11 für Antennenanlagen ein örtlicher Erder (ausgenommen Antennen innerhalb von Gebäuden und in nicht erdungspflichtigtigen Fassadenbereichen) Pflicht ist.
  • Auch wenn die Ansprechparter bei EVU und VNB oft personalgleich sind, ist formal der VNB zuständig. ;)
Ich habe diverse solcher Schreiben z. T. aus Zeiten als der Begriff VNB noch nicht geboren war, das ist somit ebenso wie die DIN 1988 ein uralter Hut.

DIN VDE 0190_Wasserrohr.png Stadtwerke-Weiden.jpg
 

Anhänge

  • Merkblatt-Erdung-und-SPA-ueber-HES_2017.pdf
    358,7 KB · Aufrufe: 7
Ein lokaler Erder ist nur im TT-Netz nötig. Im TN-C-Netz liefert der VNB den Erder als PEN ! Und weil der VNB den Erder liefert steht er auch in der Pflicht. Das ist auch der Grund warum da in einigen Bundesländer ein TT-Netz gefordert wird. Hier muss der Netzbetreiber nicht dafür geradestehen das der PEN niederohmig genug ist für die Schutzerdung !
 
keine Ahnung, wie es in DE ist, aber in AT schreibt doch eher die TAEV (heißt bei Euch glaube ich TAB) die Anschlussbedingungen vor. Und hier ist imho eine Erdungsanlage vorgesehen, sonst bist zwar ÖNORM-gerecht (oder VDE-gerecht) kriegst aber trotzdem keinen Anschluss.

Müsste mal wieder die aktuelle TAEV studieren.
 
keine Ahnung, wie es in DE ist, aber in AT schreibt doch eher die TAEV (heißt bei Euch glaube ich TAB) die Anschlussbedingungen vor. Und hier ist imho eine Erdungsanlage vorgesehen, sonst bist zwar ÖNORM-gerecht (oder VDE-gerecht) kriegst aber trotzdem keinen Anschluss.

Müsste mal wieder die aktuelle TAEV studieren.
Die TAEV fordert eine unabhängige örtliche Erdungsanlage.
 
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