Drehstromzähler

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jörn v

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Hallo!

Kann mir jemand erklären, wieviel Strom ein Drehstromzähler 10/60A und 10/40 bei Belastung einer Phase verträgt? Sind es hier nur 10A? Dann dürfen doch die nachfolgenden Stromkreise nicht mit 16A abgesichert werden?

Vielen Dank
 
Moin!

Also die 10A sind der Nennstrom pro Phase.
40 oder 60A sind der Maximalstrom pro Phase über eine Dauer von mindestens 15 Minuten.

Gruß,
Christian
 
@Christian:

"mindestens" ?
 
und ich dacht schon ein pro phase und dann alle drei.

kann man für interne abrechnungen ungeeichte drehstromzähler kaufen? sind die sehr ungenau?
 
jörn v schrieb:
kann man für interne abrechnungen ungeeichte drehstromzähler kaufen? sind die sehr ungenau?

Was meinst Du mit "interne Abrechnungen"?
Wenn Du innerhalb der eigenen Familie abrechnest, mag das noch angehen. Aber sobald Du mit Dritten abrechnest (andere Verwandte, Mieter, Untermieter, ...), muss der Zähler geeicht sein.
Dazu kommt, dass Du unter Unständen den Weiterverkauf der Energie von EVU genehmigen lassen musst.

Für gewöhnlich sind ungeeichte Zähler deshalb nicht ungenauer. Es ist aber nicht sicher, ob evtl. doch eine nennenswerte Abweichung vorliegt. Liegt eine Abweichung vor, wird diese dann aber üblicherweise mit der typischen Genauigkeit des jeweiligen Gerätetyps eingehalten. ;-)

Wenn der Zähler bei Dir nicht aus den o.g. Gründen der Eichpflicht unterliegt, besorge Dir einen frisch wiederaufbereiteten, aber eichfähigen Typ. Die stimmen dann normalerweise und sind ausreichend genau. Das sollte man aber, zur eigenen Sicherheit, so ca. alle 10 Jahre auch mal checken.
 
Moin!

@413xx:
Das war anscheinend ein Frühschuß. Hab wohl zu blind auf wikipedia vertraut.
Nach dem was ich bis jetzt gelesen hab(->Archiv), gilt das für Dauerlast.
Sorry!

Gruß,
Christian
 
stimmt, ist nicht viel teurer aber geeicht. aber sonst sind die qualtiativ ok?
 
Es sind in der Regel Zähler, die von Stromversorger
ausgemustert wurden.

Die Eichung erfolgt durch eine amtliche Prüfstelle,
somit dürfen diese Zähler wenn sie geeicht sind
auch für Abrechnungszwecke (nicht nur intern)genutzt
werden.

Qualitativ stehen sie den anderen Zählern in nichts nach.




Gruß
Duspol :D
 
Hallo Leute,

ich wollte mal fragen, was nun ein drehstromzähler nun genau haben muss, wenn ich mit dem Zähler meine Untermieter abrechnen möchte ?
Reicht es, wenn der regeneierte Zähler geeicht ist oder braucht der noch eine PTB-Zulassung ? Oder ist das das gleiche ?

wollte den Zähler hinter eine vorhanden EVU Zähleranlage hängen und eine neue Unterverteilung mit Vorsicherungen (Zähler) und Drehstromzähler herstellen - sodass der vorhande Zähler den Verbrauch vom neuen Zähler mitzählt und ich einfach den Zählerstand vom neuen Zähler vom EVU Zähler abziehen kann, damit ich meinem Untermieter die Kosten in Rechnung stellen kann ! Das ist doch so okay, oder ?
 
Das ist deshalb nicht OK, da das weiterverkaufen von Strom nicht erlaubt ist.

Also für den Mieter einen eigenen Zähler beantragen!
(Gehe mal davon aus das du eine Wohnung oder dergleichen meinst, wenn du z.B. nur deine Garage untervermietest und da einer ab und zu etwas Strom für Licht oder Staubsauger braucht, kräht da sicher kein Hahn nach!)
 
wieso ist das nicht okay ?
der verbrauch wird 1:1 abgerechnet ! das evu bekommt ihr geld und ich lass nur das bezahlen, was verbraucht wurde ! es handelt sich um eine WG, die bei mir im selben haus ist !
 
Frag am besten dein EVU, wie es sich verhält. Wenn die zustimmen, musst du einen beglaubigten Zähler verwende!
 
...das mach ich am besten. klar ist der zähler geeicht/ beglaubigt !

Kann jemand auch nochmal genau auf meine fragen oben eingehen ??????????????? :roll:
 
Hallo Holiday,

das was Du da vor hast, ist nicht statthaft. Ich nehme an, Du bist der "Hauptmieter" der WG und hast Untermietverträge mit Deinen Mitbewohnern. Und nun möchtest Du auch den "Strom" "gerecht" aufteilen. Genau der 1:1-Weiterverkauf ist nicht erlaubt. Denn, wenn es um den 1:1-Verkauf von elektrischer Energie geht, möchte Dein Anbieter die Rechnung stellen und auch eine Grundgebühr dafür haben!!

Solange ihr Euren Strom nur über die Kaffee/WG-Kasse in Bar ausgleicht, kann Euch wohl keiner auf die Schliche kommen.

Aber sobald einer einen BAföG-Antrag einreicht und dort dieses Abrechnungsverfahren aktenkundig wird, kann das früher oder später ins Auge gehen.

Es ist heute ein sehr reger Austausch zwischen verschiedenen Institutionen, was man sich früher kaum vorstellen konnte. Nicht umsonst spricht man vom gläsernen Bürger! Das einzig Moderne, was Euch entgegenkommt ist, dass der Energieversorger heute privatisiert ist und daher nicht mehr so einfach an fremde daten kommt.


Die höhere Angabe ist der Strom, den der Zähler dauerhaft aushält. Der kleinere Wert ist der, bei dem er geeicht wird.

0V
 
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