Hallo Holiday,
das was Du da vor hast, ist nicht statthaft. Ich nehme an, Du bist der "Hauptmieter" der WG und hast Untermietverträge mit Deinen Mitbewohnern. Und nun möchtest Du auch den "Strom" "gerecht" aufteilen. Genau der 1:1-Weiterverkauf ist nicht erlaubt. Denn, wenn es um den 1:1-Verkauf von elektrischer Energie geht, möchte Dein Anbieter die Rechnung stellen und auch eine Grundgebühr dafür haben!!
Solange ihr Euren Strom nur über die Kaffee/WG-Kasse in Bar ausgleicht, kann Euch wohl keiner auf die Schliche kommen.
Aber sobald einer einen BAföG-Antrag einreicht und dort dieses Abrechnungsverfahren aktenkundig wird, kann das früher oder später ins Auge gehen.
Es ist heute ein sehr reger Austausch zwischen verschiedenen Institutionen, was man sich früher kaum vorstellen konnte. Nicht umsonst spricht man vom gläsernen Bürger! Das einzig Moderne, was Euch entgegenkommt ist, dass der Energieversorger heute privatisiert ist und daher nicht mehr so einfach an fremde daten kommt.
Die höhere Angabe ist der Strom, den der Zähler dauerhaft aushält. Der kleinere Wert ist der, bei dem er geeicht wird.
0V