Es gibt immer wieder Architekten, die meinen in einer Brandwand, dürfe weder geschlitzt, noch gebohrt werden. Ich habe schon Küchen mit einer kompletten AP-Installation gesehen. Oder es wurde nachträglich eine 5er Porenbetonwand vorgeklebt.
Dabei ist diese Aussage so pauschal nicht richtig! Zunächst müsste mal geklärt werden, welche F-Klasse für die Wohnungstrennwand laut Baugenehmigung gefordert wurde und wie diese aufgebaut ist. Danach richtet sich es, welche Reststärken stehen bleiben müssen. Also ich kenne den üblichen dreischaligen Aufbau mit 17,5er KSbeidseitig und 4-5cm Kerndämmung in der Mitte. Bei F90 muss denn beidseitig min. 10cm stehenbleiben, d.h. Einbauten bis 7,5cm (8,5 mit Putz) wären möglich. Wenn eine höhere F-Klasse gefordert ist, müssen auch entsprechende selbstschliessende Türen zum Treppenhaus eingebaut sein. Sind entsprechend in der Türfalz gekennzeichnet und merklich schwerer, also haben denn auch min. drei Bänder.
Im Zweifel würde ich einen Fachsachverständigen beauftragen, der die Notwendigkeit prüft, manche Architekten und auch Statiker schiessen bei sowas deutlich über das Ziel hinaus - kostet ja nicht ihr Geld. Wäre denn so, als würde man 6mm² in normale Endstromkreise verbauen.