Elektrische Geräte im Treppenhaus (Fluchtweg)

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Hallo zusammen,

ist es erlaubt elektrische Geräte (Wechselrichter) und Aufputzleitungen in einem Treppenhaus eines Mehrfamilienhaus zu installieren oder sind dort keine solcher Geräte und Leitungen aufputz erlaubt?

ciao
 
Wieso sollte es nicht erlaubt sein.
Schöner sieht es allerdings Unterputz aus!

Für was brauchst du denn Wechselrichter im Stiegenhaus?

Viktor
 
viktor12v schrieb:
Wieso sollte es nicht erlaubt sein.

weil man Brandlast in einen Flucht- und Rettungsweg einbringt...
 
viktor12v schrieb:
Wieso sollte es nicht erlaubt sein.
Schöner sieht es allerdings Unterputz aus!

Viktor

Mag sein das es "schöner" ist oft spielt aber der techn.Aspekt
und die Funktionssicherheit die Hauptrolle.
Ich habe nachträglich bei mir auch Installationsrohre musst
verbauen, da in der Wand bereits zuviel Leitungen/Kabel lagen
da macht man mitunter bei einem nochmaligen "aufhacken" der Wand
mehr kaputt als sinnvoll ist und wenn bereits Leitungen liegen ist auch der Einsatz einer Mauerfräse ausgeschlossen vorallem
wenn die kabel und Leitungen erst vor ein paar Jahren reingekommen sind und somit noch fast neuwertig :)
 
viktor12v schrieb:
Wieso sollte es nicht erlaubt sein.
Schöner sieht es allerdings Unterputz aus!

Viktor

Mag sein das es "schöner" ist oft spielt aber der techn.Aspekt
und die Funktionssicherheit die Hauptrolle.
Ich habe nachträglich bei mir auch Installationsrohre musst
verbauen, da in der Wand bereits zuviel Leitungen/Kabel lagen
da macht man mitunter bei einem nochmaligen "aufhacken" der Wand
mehr kaputt als sinnvoll ist und wenn bereits Leitungen liegen ist auch der Einsatz einer Mauerfräse ausgeschlossen vorallem
wenn die kabel und Leitungen erst vor ein paar Jahren reingekommen sind und somit noch fast neuwertig :)

Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen ich denke es sollte
kein Problem sein Kabel im FBU-Rohr (hab jetzt leider nicht die genaue Bez. vor mir) jedenfalls Leitung/Kabel im grauen Installationsrohr vorschriftsmäßig mit den dazugehörigen Klickschellen anzubringen.
In der Fachliteratur werden aber Mindestabstände bei Treppen,Türen Durchgänge angegeben die auch weitgehendst eingehalten werden sollten.
So darf die Öffnung einer Tür,Durchgang etc. in keinster Weise eingeschränkt oder gar behindert werden.
Zählerschränke jedenfalls habe ich nochmal nachgelesen haben
Über Treppen gar nichts verloren und dürfen dort nicht installiert werden!
Ich denke das gilt soweit auch für Unterverteilungen diese
müssen ebendfalls leicht erreichbar, möglichst in Augenhöhe
für event.Wartungs/Ergänzungsarbeiten sein.
 
Zur Beantwortung der Frage:

Festlegungen sind durch die Bauordnung der Länder gegeben. Die Leitungsanlage muss der Leitungsanlagenrichtlinie entsprechen. Evtl. kommt noch Anforderungen der Arbeitstättenrichtlinie hinzu.

Einfach in die Baugenehmigung schauen. Hier ist das Brandschutzkonzept enthalten. Diesem ist Folge zu leisten. Evtl. sind Änderungen durch Neuantrag möglich. Dies bedeutet in der Regel ein Neuantrag mt neuem Brandschutzkonzept.
 
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