Fachliche Qualifikation?

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sabum33

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Hallo zusammen,
ich habe mir meine Rolladen- Gurtwickler durch Rohrmotore ersetzen lassen.
Beim Quatschen mit dem Fensterbauer sind wir auf den elektrischen Anschluss gekommen und hier ist auch schon meine Frage:
Wer darf das eigentlich anschließen?
Darf das der Fensterbauer? evtl. mit einer "Schulung" o.ä.?
Ein Elektriker (also mit 3-jähriger Berufsausbildung?
Oder ein Elektriker mit weiterer Qualifizierung (Techniker, Meister, ....)?

Gehen wir mal von 3 Gegebenheiten aus:
1. keinerlei Zuleitung vorhanden (zu erledigende Arbeiten also Zuleitung abgreifen, Jalosieschalter setzen und Rohrmotor anschließen)
2. Rohrmotor defekt, ersetzt durch neuen (hier ist lediglich der vorhandene Rohrmotor abzuklemmen und der neue anzuschließen)
3. Tausch von manuellem Gurtwickler auf Rohrmotor an vorhandene Leitung (der schlaue Elektriker hat beim Bau eine Leitung vorgesehen, an die jetzt angeschlossen werden könnte)

Auf eure Antworten bin ich mal sehr gespannt!

Danke und Liebe Grüße,
sabum33
 
Wenn man alles nach Vorschrift sieht, hat kein Laie (also auch kein Fensterbauer) etwas an einer elektrotechnischen Anlage zu suchen. Selbst wenn es nur der Anschluss eines Rohrmotors ist.

Aber zu den Gegebenheiten.
1. Diese Arbeiten dürfer eigentlich nur von einer EFK durchgeführt werden. Normalesweiße müssten (selbst nach einer so banalen Sache) Messungen durchgeführt (Netzimpedanz, Schutzleiter, usw.), und auch protokolliert werden. Dies darf nur ein Elektrofachbetrieb, wegen Haftung usw.
2.Selbst hier muss eine EFK her, allerding entfallen die Messungen (meiner Meinung nach)
3. Auch hier hat die EFK ihren Einsatz, sollten schon Messungen vorgenommen worden sein, müsse die logischer weiße nicht mehr gemacht werden. Wenn nicht, dann schon.

Diese Aussagen würde ich mal von meinem Standpunkt aus sehen, wie es sich dann im Detail verhält kann ich dir nicht sagen.

Aber mal aller Vorschrift zum trotze. Punkt 2 und 3 sollte auch ein kundiger Laie oder ein Fensterbauer auf die Reihe kriegen. Für Punkt 1 sollte schon etwas mehr Fachwissen vorhanden sein.
Das soll kein Aufruf zum selber machen sein, nur ein laut gedachter Gedanke.

LG
 
Rechtlich darf das jeder bauen, nur nicht in Betrieb nehmen - irgendeine Installationsfirma, die beim VNB eingetragen ist, hat diesem gegenüber mal die Unbedenklichkeit der E.-Anlage bescheinigt und damit in gewissen Umfang die Verantwortung für potentielle Schäden die diese Anlage verursacht übernommen. Werden Änderungen an diesem Zustand durchgeführt hat durch Besichtigung, Messung und Erprobung wieder ein Nachweis über die Sicherheit zu erfolgen. Da dieses Übergabeprotokoll aber nicht an den VNB geht sondern beim Installateur und dessen Kunden verbleibt, ist es in der Praxis so, dass es keine Überprüfung gibt bis es zum Schaden kommt. Wenn du darauf verzichtest ist es so ähnlich wie an deinem Auto rumbasteln ohne es dem TÜV o.ä. vorzuführen und beim Unfall in 3 Wochen zu hoffen, dass keiner merkt, dass du die Bremsleitung evtl. beschädigt hast ... Sonst bist du nämlich auch selber Schuld.

Die eigentliche Frage ist also oft viel mehr nicht die ob man etwas kann, sondern ob man es verantworten kann. Und da wird dein Fensterbauer für sich selber sprechen müssen ... Letztendlich kann die Montageanleitung auch den Anschluss durch eine EFK fordern und im Zweifel geht ihm dann die Hersteller-Garantie flöten, dann muss er selber dafür aufkommen wenn etwas kaputt ist und du gegen ihn Ansprüche stellt :)
 
Hey, danke für eure Antworten!
Hilft mir schonmal etwas weiter.

Wie ist denn eine EFK definiert?

Reicht da ein gelernter Elektroinstallateur aus?
Oder muss das ein Installateur mit Techniker- oder Meistertitel sein?

Danke!
 
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