Hausanschluss eines Doppelhauses 4/5polig

Diskutiere Hausanschluss eines Doppelhauses 4/5polig im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo liebe Forengemeinde, bisher erfolgte die Einspeisung mittels freileitung und Dachständer. Die Hauptleitung führt vom HAK auf einem...
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Hmm...müssen dann nicht auch in Einfamilienwohnungen mit EInliegerwohnung eigendlich überall 2 Hausanschlusskästen sein, nach der Logik? Ich meine da gibt es auch nur eine Hausnummer, aber zwei Eingänge und vorallem 2 Zähler...
btw...war da mal nicht was rechtliches von wegen Aufteilung nach Flurstücken...kann mich da aber auch täuschen ^^

Ich kann es aber auch nicht verstehen, wie ein VNB bei einer Dachständerversorgung, und nach so einer Nutzungsänderung, nicht einen zweiten Dachständer, womöglich auf dem gleichen Dach, installiert...alles unfähige da, nene

Die Welt da draussen ist schon verrückt...hätten wir nur Profis die mit solchen Situationen auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrungen umgehen könnten...

Ich würde ja jemanden empfehlen seine Medikamentierung mit seinem Arzt zu überdenken, aber dann würde ich ja wieder einen Strike bekommen, deswegen mach ich das mal lieber nicht :)
 
Nun ja. Laut Beschreibung in #1 denke ich da eher an 2 eigenständigen Hälften eines Doppelhauses. Und da sind 2 HAK (oder eben ein HAK mit 2 Abgänge) und 2 Zähler eigentlich durchaus üblich.
 
Es geht um die Gebäude (Haus). Ein Doppelhaus sind 2 Gebäude die sich eine Wand teilen.
Sie sind rechtlich gesehen völlig getrennt. Ein Mehrfamilienhaus ist ein Gebäude und nur die Wohnungen darin sind getrennt. Da der Te das Haus als Doppelhaus bezeichnet sind für jedes Haus ein eigener Hak erforderlich. Wurde allerdings das Nebengebäude inklusive des Wohnhauses zum Mehrfamilienhaus umgebaut ist nur ein Hak erforderlich und natürlich für jede Wohnung ein eigener Zähler.
Beispiel in den 30 Jahren wurden viele Doppelhäuser gebaut. diese hatten einen Hak und auch nur einen Wasseranschluss. Und jeder Eigentümer einer Doppelhaushälfte hat nichts mit dem Nachbarn zu tun. Außer der Tatsache das die Grundstücksgrenze mitten durch das Haus läuft.
Es ist eben ein kleiner aber feiner Unterschied der zu beachten ist.
 
Diese HAK sind zb für Gebäude die ein Vorder und ein Hinterhaus haben und somit auch 2 Völlig unterschiedliche Zählerschränke haben an dennen dann mehrere Wohnungen hängen. Oder wie schon gesagt wurde Wohnhaus und Gewerbefläche getrennt versorgt werden.
 
Es geht um die Gebäude (Haus). Ein Doppelhaus sind 2 Gebäude die sich eine Wand teilen.
Das stimmt so leider nicht. Ein Doppelhaus definiert sich dadurch, das es auf zwei Grundstücken, jeweils einseitig an der Grundstücksgrenze und in offener Bauform errichtet wiurde. Einfach mal ein wenig im Baurecht stöbern, googlen kannst ja wie ein Großer, was man an deinen weitgestreuten Links hier im Forum ja so sieht.

Faktisch hat der TE, sofern nicht eine Flurtrennung durchgeführt wurde, weiterhin ein Einzelhaus.

Somit ergibt sich keine "Pflicht" für den VNB da zwei HAK zu errichten. Wie der TE in #5 schon geschrieben hat, wäre eine kostenpflichte Errichtung eines zweiten HAK möglich gewesen. Die Sinnhaftigkeit hierfür kann keiner im Forum auch nur ansatzweise beurteilen ohne die Begebenheiten vor Ort zu kennen.

Nochmal, auch von mir, einen kostenneutralen Tipp, werf bitte nicht mit Begrifflichkeiten um dich, die du nicht wirklich zu definieren in der Lage bist.

Da du aber eh nicht an einer sachlichen Diskussion interessiert bist, und einfach nur 20+ Beiträge raus kloppst, die mit dem Sachverhalt und der Diskussionsgrundlage nix zu tun haben, werde ich dir dafür natürlich keine Bühne geben. Ich lerne schliesslich dazu ^^

Deswegen für mich

BTT
 
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Thema: Hausanschluss eines Doppelhauses 4/5polig

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