4 adr. Steigleitung mit Einzelader auf 5-adrig ab HAK nachrüsten

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Toni160

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Hallo zusammen,

wir haben vor ca. 30 Jahren ein zweigeschossiges Wohnhaus gekauft. Leider Sparinstallation bei den Steigleitungen ins OG;

Zustand:
Im HAK im Keller kommen vom Energieversorger L1,L2,L3, N an. PE kommt von der Fundament-Erde.
N und PE sind nach dem Zähler auf jeweils eine PE- und eine N-Sammelschiene geführt.
Die PE und die N-Schiene wurde dort erstmals mit 10mm² CU gebrückt.

Von diesen beiden Sammelschienen wird nicht nur die gesammmte Installation im Keller bediente,
sondern es führt von dort auch abgehend eine Steigleitung in das Obergeschoss zu einer weiteren UV für den Wohnbereich. Diese Steigleitung wurde im Leerohr verlegt. Hier wurde seinerzeit nur NYM-J 4x10 mm² statt einer 5-adrigen Leitung im Leerrohr verlegt. Leiterfarben: schwarz , braun , Blau und gelb/grün.
Den blauen Leiter der Steigleitung hat man zum L2 umgewidmet und hochgeführt und gelb/grün wurde auf besagter Sammelschiene im Keller auf PE geklemmt, sodass der gelb/grüne Leiter ins OG zum PEN wird und dort mit L1, L2, L3 gemeinsam in der NYM-J 4x10 mm² Steigleitung ankommt.

Dort in der UV im OG ist der ankommende PEN wieder auf eine weitere PE-Sammelschine geklemmt worden und wieder mit einer N -SSchiene gebrückt. Diese Installation bedient dann die Verbraucher im OG.

Mein Plan:
Das Leerrohr für die Steigleitung ist leider zu dünn um eine dicke 5-adrige Leitung neu hinauf ins OG zu ziehen - aber es liegt noch ein ungenutztes Leerrohr gleichen Durchmessers parallel. Ich würde das gern bereinigen und mit 5 Leitern a´ 10mm² arbeiten.

Frage :

Ist es zulässig einen weiteren Einzelleiter , z.B. 10mm² CU im parallelen Leerrohr nach oben zu ziehen und diesen dort als PE gemeinsam mit dem NYM-J 4x10 mm² (dann L1,L2,L3,N) zu nutzen? Das scheint mir auf alle Fälle besser und sicherer zu sein als wie bisher nur den einzelnen PEN Leiter ins OG in der Leitung zu haben.
Muss man PE und N zwingend im HAK brücken (um Potentialausgleich zwische N und Fundamenterde zu haben) ?

Danke vorab.
 
Wenn PE und N gebrückt sind kommt vom Netzbetreiber ein PEN ! Und der PEN wird in N und PE getrennt ! Bei einem TT-Netz liefert dir der Netzbetreiber nur den N und der PE wird lokal erzeugt . Da darf der N und der PE nie miteinander verbunden werden ! Der Netzbetreiber liefert dir Also L1, L2,L3 und PEN ! Und da der PEN in erster Linie Schutzleiter ist ist der Gelb/Grün und gehört auf die PE-Schiene . Von dieser Zweigt dann der N ab . Das bedeutet der PEN wird in PE und N aufgeteilt .
 
Ist es zulässig einen weiteren Einzelleiter , z.B. 10mm² CU im parallelen Leerrohr nach oben zu ziehen und diesen dort als PE gemeinsam mit dem NYM-J 4x10 mm² (dann L1,L2,L3,N) zu nutzen?
Prinzipiell müssen alle aktiven Leiter gemeinsam geführt werden.
Da in Deiner 4pol. Leitung bereits gelb/Grün und blau vorhanden sind (und diese als Pe und N zu verwenden sind), bleibt Dir nur übrig, eine schwarze Ader nachzuziehen. (schwarz,braun,schwarz als L1,L2,L3)
Das ist zwar eigentlich nicht erlaubt (wie gesagt alle aktiven leiter also L1,L2,L3,N süssten in einer gemeinsmaen Ummantelung geführt werden) , da ich hier aber massive Verbesserung gegenüber dem Iststand sehe, würde ich es trotzdem machen. Die blaue Ader müsste dann natürlich als N umgeklemmt werden, und die neue schwarze ersetzte die alte blaue als N.

PS die Verbraucher im OG sind alle 3-adrig ausgeführt?
 
Da dort ein Rohr liegt und alle Leiter in dem Rohr sich befinden ist das auch mit Einzelleitern zulässig . Allerdings würde ich da eine Graue Ader nachziehen Also Braun , Schwarz, Grau , Blau und Gelb /Grün . Somit wären da auch die aktuellen Farben vorhanden ! Eine einzelne Ader wird der TE da aber mit hoher Sicherheit nicht nachziehen können . Deshalb alle Adern auswechseln !
 
Wenn eine eizelne Ader nachgezogen wird, dann ein separater Schutzleiter.

Der PEN der vorhanden Verteilerzuleitung wird dann nur noch die N-Funktion genutzt. Kennzeichnung als PEN wird beibehalten.

Auf keinen Fall wird ein separater Außenleiter auf anderem Weg zu UV verlegt!
 
Wenn das 2. Rohr absolut parallel liegt, und man beide Rohreinführungen als zusammengehörig markieren kann, hätte ich mit etwas Augenzudrücken kein Problem damit.
 
Alternativ kann man auch mal NHXMH-J 5x10mm² versuchen, das ist etwas schlanker als NYM-J

Allerdings muß man auch die Ader durch das Leerrohr bekommen.
Bei Einzeldrähten wäre zu gewährleisten, daß auf gesamter Länge das Schutzrohr geschlossen ist und aus Isolierstoff besteht.
In den alten Blechrohren dürfen keine Einzeladern mehr gezogen werden.
 
Das Leerrohr für die Steigleitung ist leider zu dünn um eine dicke 5-adrige Leitung neu hinauf ins OG zu ziehen - aber es liegt noch ein ungenutztes Leerrohr gleichen Durchmessers parallel. Ich würde das gern bereinigen und mit 5 Leitern a´ 10mm² arbeiten.

Welcher Leistungsbedarf ist denn im OG zu erwarten? Irgendwelche Grossverbraucher, DLE o.dgl.? Im einfachsten Fall liesse sich doch das 4x10mm² durch ein 5x6mm² ersetzen.
 
Wenn eine eizelne Ader nachgezogen wird, dann ein separater Schutzleiter.

Der PEN der vorhanden Verteilerzuleitung wird dann nur noch die N-Funktion genutzt. Kennzeichnung als PEN wird beibehalten.

Dieser Weg ist absolut richtig.
Unter EMV-Gesichtspunkten ist es super, dass alle aktiven Leiter weiter im selben Kabel geführt werden. Niemand ist verpflichtet, vom PEN beide Funktionen zu nutzen, es ist ebenso erlaubt, einen zusätzlichen PE zu verlegen.

Alle Anforderungen erfüllt, praktisch gut durchführbar, das ist der goldene Weg zur Nachrüstung.

Ich bitte aber darum, die Kennzeichnung des PEN auch wirklich durchzuführen - sonst kommt Konfusion auf.
 
Die vorhandene Leitung hat folgende Aderfarben: schwarz , braun , Blau und gelb/grün.
Also wie man da einen separaten Schutzleiter nachziehen soll, ist mir rätselhaft.
 
Also wie man da einen separaten Schutzleiter nachziehen soll, ist mir rätselhaft.

Die gelb-grüne Ader ist ein PEN, also Neutral- und Schutzleiter in einem.
Diese Ader wird auch weiterhin PEN bleiben, aber im OG führt man sie auf eine einzelne Klemme (Hauptleitungsabzweigklemme), kennzeichnet das Aderende dauerhaft blau (Schrumpfschlauch) und schreibt vorsichtshalber noch PEN auf diese Hauptleitungsklemme.
Von dieser Klemme führt dann der abgezweigte N zu dem / den Fehlerstromschutzschalter/n und sonst nichts. Im Prinzip benutzt man die gelb-grüne Ader "als Neutralleiter", was durch Definition als "PEN" zulässig ist. Du bist nicht verpflichtet, beide Funktionen des PEN auch zu nutzen!
Im vorhandenen, weiteren Leerohr wird eine gelb-grüne Einzelader eingezogen, diese dient dann nur als PE.
 
Als Aussenleiter verwenden?

Natürlich. Es ist eine bestehende Leitung, deren Belegung ich nicht ändere. PEN bleibt PEN, die den drei Außenleitern zugeordneten Farben bleiben ebenso.

Und komm mir bitte nicht mit "blau darf nur Neutralleiter" sein. Diese Forderung galt bei der Errichtung der Anlage noch nicht, zudem ist das nur gefordert, wenn es im betroffenen Stromkreis einen Neutralleiter gibt - und hier haben wir keinen N, sondern einen PEN.
 
Es ist allerdings fraglich ob der Hak überhaupt dafür ausgelegt ist die PENtrennung da vornehmen zu können .Definitiv hat der TE da einen HAK mit PEN -Stützung und es kommt und geht vom HAK ein PEN ab ! Und nochmal es gibt keine PEN -brücke nur eine Aufteilung in N und PE !
 
es kommt und geht vom HAK ein PEN ab !

Fälschlicherweise wurde der PEN des HAK auf die N-Schiene geführt, schreibt er. (Er nannte den PEN "N", aber das stimmt ja nicht).
Der PEN dürfte ja auch eher im Vorzählerbereich auf einen Klemmstein gehen. Wenn im HAK nicht möglich, würde ich dort PEN und Haupterdungsleiter verbinden. Dann würde man das Stück Hauptzuleitung noch als TN-C belassen. So oder so muss ich den PEN weiterführen, denn sonst wäre die vieradrige Steigleitung obsolet.
 
Der Schutzleiter kann Problemlos ab HAK getrennt verlegt werden. Quasi wie im TT-System, aber mit Verbindung HAK zur PA-Schiene.
Und halt Haupleitungen mit grün/gelber Ader mit PEN Kennzeichnung statt NYM-O.
 
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