4 adr. Steigleitung mit Einzelader auf 5-adrig ab HAK nachrüsten

Diskutiere 4 adr. Steigleitung mit Einzelader auf 5-adrig ab HAK nachrüsten im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, wir haben vor ca. 30 Jahren ein zweigeschossiges Wohnhaus gekauft. Leider Sparinstallation bei den Steigleitungen ins OG...
es gibt keine PEN -brücke nur eine Aufteilung in N und PE !

Bitte nenne es nicht "Aufteilung". Das hört sich so an, als ob es genau Stelle geben würde, wo "links ein PEN" kommt und "rechts je ein N und PE abgeht".
Von einem PEN darf ich PE- und N-Leiter abtrennen (auch mehrfach). Ich darf von einem PEN auch einen N abtrennen und den PEN als PEN weiterführen.

Letzteres wird oft unzutreffend als "falsch" bezeichnet, weil es heißt "nach der Auftrennung in PE und N darf das nicht wieder zusammengeführt werden".
 
Richtig von einem PEN können beliebig viele PE oder auch N abzweigen, trotzdem bleibt es ein PEN, Wurde der PEN aber einmal in N und PE aufgeteilt dürfen sie nie wieder zu einem PEN vereinigt werden ! Aus diesem Grund kannst du in einer Unterverteilung durchaus auch einen PEN und einen N haben ! PEN ist und bleibt zuerst Schutzleiter ! Aus diesem Grund spricht man auch nicht von PEN -Brücke . Den eine Brücke verbindet zwei Ufer und hier wären es der PE und der N die miteinander verbunden werden .
 
Endlich jemand der es verstanden hat!
Ich arbeite fast nur für Betriebe.
Da sind gemischte Netzformen die Regel, eben weil der Altbestand fast ausschließlich vieradrig TN-C verlegt wurde und ich bei Erweiterungen natürlich nur fünfadrig benutze. Da ist das Weiterführen des PEN, obwohl von ihm schon mehrfach ein N abgetrennt wurde, die Regel.
Wenn du dem Betriebsleiter erzählen würdest, dass das 630A Sammelschienensystem komplett ersetzt werden muss (und damit die ganze NSHV), weil da _ein_ Bürocontainer hinzukommt, dann kannst du dir schon mal gute Argumente ausdenken.
Du musst bei solchen Installationen natürlich immer die vagabundierenden Ausgleichsströme im Auge haben. Wenn da so ein oberschlauer Netzwerker zwischen zwei Gebäudeteilen, die je vieradrig versorgt werden, ein Kupfer-Netzwerkkabel verlegen will, dann ist das eben keine so prächtige Idee. (Schon mal gemessen: knapp 3A Ausgleichsstrom mit 150 Hz auf so einer Verbindung. Hat _mich_ nicht gewundert.)
 
Klar doch deshalb hast du da ein TN-C-S-Netz und genau in Dieser Netzform hast du einen Teil als TN-C -Netz und einen anderen Teil als TN-S-Netz ab der Stelle wo der PEN getrennt wurde !
 
Lieber Pumukel, ich denke Carsten hat das Verstanden, wobei ich mir bei dir nicht so sicher bin....
Es ist wohl nicht nötig uns immer wieder in Schulmeistermanier mit halbwahrheiten zu belehren!
 
Ich weis überhaupt nicht warum das ganze immer gleich erneuert werden muss.
Die Anlage ist 30 Jahre alt und in manchen Westlichen Bundesländern wurde das Prinzip so angewendet dass man erst in der UV den PEN aufgeteilt hatte und das hatte ich auf vielen Fotos gesehen.
Da beim PEN der Mindes Querschnitt von 10mm² noch heute zulässig ist und wenn die Anlage den seinerzeitigen Normen und TAR dem Errichter Zeitpunkt entsprechen, da bräuchte die Anlage an sich überhaupt nicht geändert zu werden.
 
Und komm mir bitte nicht mit "blau darf nur Neutralleiter" sein. Diese Forderung galt bei der Errichtung der Anlage noch nicht, zudem ist das nur gefordert, wenn es im betroffenen Stromkreis einen Neutralleiter gibt - und hier haben wir keinen N, sondern einen PEN.
Kann man sehen wie man will. Von 4adrig auf 5adrig ausbauen, da würde ich den Zeitpunkt der damaligen Errichtung schon mal vergessen. Ist imho eine massive Änderung, beid er die jetzt gültigen Regeln gelten sollten. Aber egal.

L1,L2,L3,Pen,Pe Schön ist das nicht. Da würde ich eher einen zusätzliczhen Aussenleiter ins parallel Rohr legen, und L1,L2,L3,N,Pe verwenden. Auch nicht schön (und leider nicht ganz erlaubt) Aber meiner bescheidenen Meinung immer noch besser als dieser PEN Murks, von dem man in Endeffekt nur den N verwendet.
 
Wenn ich einen N brauche, lege ich keinen PEN nur weil ich zufällig eine gelb/grüne Ader übrig habe.
 
Aber meiner bescheidenen Meinung immer noch besser als dieser PEN Murks, von dem man in Endeffekt nur den N verwendet.
Die Deklaration der gelb-grünen Ader als "PEN" erfolgt pro forma. Tatsächlich funktioniert diese Ader wie ein N. Es ist genau genommen nur ein Trick, um eine falsche Aderfarbe zu legalisieren.
Das Ergebnis ist jedoch tatsächlich zulässig und physikalisch vorteilhaft.
Einen Außenleiter separat zu verlegen, ist dagegen nicht erlaubt und physikalisch schlecht. Ich erkenne keinen Vorteil, nur Nachteile. Hey, auf dem Ding steht ja nur "PEN" drauf - tatsächlich verhält sich diese Option wie eine NYM-O Leitung mit separatem PE.
 
Wenn ich einen N brauche, lege ich keinen PEN nur weil ich zufällig eine gelb/grüne Ader übrig habe.

Der PEN ist schon da. Ich "erlöse" ihn ja nur von der Doppelfunktion.

Fakt ist: Wer alle aktiven Leiter in der selben Leitung haben will (und das sollte JEDER wollen!), der kommt um die Lösung mit einem PEN, der nur noch als N verwendet wird, nicht herum. Fünfadrig neu zu verlegen ist natürlich besser, wenn es möglich wäre. Einen aktiven Leiter abseits der Leitung zu verlegen, das halte ich für nicht akzeptabel. Schau dir mal im Oszi an, welche Form der Strom auf dem Neutralleiter eines normalen Wohnhauses hat. Das hat weder mit "50Hz" noch mit "Sinus" viel gemeinsam, das ist heutzutage eine übel verzerrte 150Hz-Kurve mit vielen weiteren Harmonischen. Da will man Außen- und Neutralleiter so nahe wie möglich nebeneinander haben.
 
Hm Sind Argumente, den ich mich nicht verschliessen kann.
Aber ganz ehrlich. Wenn in einem Installationsrohr ein NYM 4x10 passt, sollten stattdessen auch 5 Einzeladern passen. Kommt natürlich auf die Länge Verlegung des Rohres an. Aber oft sind die Etagen UV ohne Bögen direkt über der HV.
 
Wenn in einem Installationsrohr ein NYM 4x10 passt, sollten stattdessen auch 5 Einzeladern passen.

Das wäre der beste Weg. Wobei ich mich nochmal durch die Normenbibliothek "schlagen" müsste, ob z.B. H07V-K dort zulässig ist - H07V-U wird man vermutlich nur schlecht einziehen können.
 
Nachziehen einer zusätzlichen Ader ist und bleibt Murks, alles Argumente die hier genannt wurden um dann einen PE parallel nach zu ziehen sind nur Verdrehungen der Normen um diesen Pfusch auf Umwegen als Normkonform zu deklarieren.
Eine separate Verlegung egal welcher Ader verstößt im Endeffekt gegen die Richtlinien zur EMV und auch, daß in einem System ein funktionsfähiger Schutzleiter mit zu führen ist.
Allein die Verwendung von zwei gleichen Farben die sich nachher nur durch eine blaue Markierung am Anschlußpunkt unterscheiden führt später zu Verwechslungen.
 
daß in einem System ein funktionsfähiger Schutzleiter mit zu führen ist.

Kapiere ich nicht. Der PEN ist (auch) funktionierender Schutzleiter.
Im Übrigen ist diese Nachrüstlösung nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern eine Empfehlung vom Hörmann, einem der Urgesteine im deutschen VDE-Unwesen.
 
Leider muß ich ernsthaft sagen, daß ich mit dem Kollegen Hörmann selten einer Meinung bin, damit bin ich auch nicht allein.
Die Probleme die ein PEN mit sich bringt sind dem irgendwie noch nicht so geläufig und auch seine Vorschläge hin und wieder unbrauchbar.

DER PEN MUß WEG
 
Naja. Eigentlich ist es ja eh nur ein N. In gelb/grün mit blauen Mascherl. :rolleyes:

Auch wenn normativ erlaubt, schön ist es trotzdem nicht.
 
Leider muß ich ernsthaft sagen, daß ich mit dem Kollegen Hörmann selten einer Meinung bin, damit bin ich auch nicht allein.

Wer hat denn hier noch diese "Probleme"?

Ich habe eher das Gefühl, das viele mit deinen Gedanken und Vorstellungen zu manchen Dingen ihre Probleme haben!
 
Thema: 4 adr. Steigleitung mit Einzelader auf 5-adrig ab HAK nachrüsten
Zurück
Oben