Herdanschluss mit L auf blau

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Herdschluss laut anhängendem Foto. Der neue Mieter schließt das anhand der Farben an, und lässt am Herd grau offen. Der Herd fackelt ab und ist Schrott. Offenbar ist blau nicht N, sondern L3, und grün/gelb soll wohl ein PEN sein.

Der Vermieter sagt, es gibt keinen Herdanschluss.
Der Mieter findet das vor und schließt einfach an, was er wohl nicht hätte tun dürfen.
Ein Fachmann wäre bei der Situation stutzig geworden und hätte erstmal gemessen.
Die Situation dürfte so nicht zulässig sein.

Meine Fragen wären (als ebenfalls Laie):
Kann man das guten Gewissens mit L3 auf blau und PEN und ohne RCD in Betrieb nehmen?
Kann der Vermieter behaupten, es gäbe keinen Herdanschluss, und die Leitung einfach stilllegen, oder muss er sie instand setzen lassen?
 

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Ziemlich offensichtlich. Die gebrückte gelb/grüne Ader hätte zum Nachdenken und NACHMESSEN anregen müssen.
Kann der Vermieter behaupten, es gäbe keinen Herdanschluss, und die Leitung einfach stilllegen, oder muss er sie instand setzen lassen?

Naja, eine Kochgelegenheit muss er anbieten. Im Bestand dürfte diese Leitung allerdings durchaus noch zugelassen sein. Blau kann durchaus zweckentfremdet verwendet werden, wenn in der Leitung kein N vorhanden ist. Leider werden Mietobjekte nur selten elektrisch saniert.

In Österreich hätte er die Wohnung bei Neuvermietung elektrisch sanieren müssen. Hier hebt das Mieterschutzgesetz, welches RCD Vollschutz fordert, die fehlenden Nachrüstverpflichtung auf.
 
Was nicht in Ordnung ist, sind die frei hängenden Lüsterklemmen. Da gehört eine Herdanschlussdose hin. Die blaue Ader hätte ich auf den ersten Blick niemals als Neutralleiter angesehen. Das ist eine 4-adrige Leitung und da ist es bei einem Drehstromanschluss vollkommen üblich, dass schwarz, braun und blau die Außenleiter sind. Das hätte ich auch so überprüft und falls es anders wäre, so herausbekommen. Da einfach Farbe auf Farbe zu klemmen und so den N als Neutralleiter zu missbrauchen, ist nicht nachvollziehbar und grob fahrlässig.
 
Guten Gewissens kann man so was nicht betreiben, Anlagen mit klassischer Nullung sind dringend sanierungsbedürftig, da diese erhebliche Probleme aufweisen.
Zusätzlich sind die Automaten extrem überaltert und schon von sich aus nicht in der Lage ausreichend vor Überlast zu schützen.
Ob da nun einer ohne Ahnung was angeschlossen hat und damit Schäden verursacht ist davon unabhängig.

Die elektrische Anlage ist Schrott.

Natürlich muß der Vermieter einen Herdanschluß anbieten, ansonsten ist das ein wesentlicher Mangel der Anlage und ie Wohnung gar nicht bewohnbar.
Wie soll der Mieder da kochen?
Der Anschluß muß dabei nicht elektrisch sein, ein Gasanschluß für den Herd ist auch ausreichend.
Für den Gasherd müsste dann natürlich auch eine Steckdose für dessen Elektronik vorhanden sein und eine Steckdose für den Backofen mit eigener Sicherung da Backöfen mit Gas weder brauchbar noch üblich sind.
 
Die elektrische Anlage ist Schrott.

Das ist im Vergleich einer heute nach anerkannten Normen errichteten Anlage durchaus der Fall und es ist auch dringend anzuraten, diese zu sanieren. Fakt ist aber auch, dass es solche Anlage noch in riesiger Anzahl gibt und keine Pflicht zu einer Sanierung besteht. Ein vernünftiger Herdanschluss sollte aber vorhanden sein und dafür ist der Vermieter zuständig. Man kann ja mal anfragen, ob er eventuell noch mehr investieren möchte. Vieleicht lässt er sich durch sachliche Argumente überzeugen? Ein klassisch genullter Herdanschluss ist ja nun wirklich nichts außergewöhnliches und darf durchaus noch betrieben werden.
 
Die elektrische Anlage ist Schrott.
Ich denke mak, du hast noch keine richtige Schrottanlage gesehen. Wie ich schon mal schrieb: 1pol. 25A Neozed für Herd und Waschmaschine und eine H16A für den ganzen Rest. Muss jahrelang nicht ausgelöst haben, denn ohne großen Tritt kam man nicht heran und die Tür war mit Farbe regelrecht zugekleistert, dass man diese aufhebeln musste. Dafür war die Miete günstig- Studentenbude halt.
Ein vernünftiger Herdanschluss sollte aber vorhanden sein und dafür ist der Vermieter zuständig. Man kann ja mal anfragen, ob er eventuell noch mehr investieren möchte. Vielleicht lässt er sich durch sachliche Argumente überzeugen?
Lässt er sicherlich, wenn ma ihm erzählt, das eine Verbesserung des Zustandes und Erhöhung der Sicherheit mit 9% jährlich auf die Miete umgewälzt werden darf. Und zwar dauerhaft, auch wenn die Mieter nach 25 Jahren die Sanierung schon mehr als zweimal bezahlt haben
 
Nur weil es schlimmere Anlagen gibt, die ich durchaus auch schon zu Hauf erlebt habe, heißt das nicht, daß man weniger große Katastrophen als gut bezeichnen sollte.
 
Nein, aber wenn man eine Installation antrifft, die Anfang der 70er Jahre errichtet wurde und nach den damals geltenden Normen errichtet wurde, dann tausch man eine defekte Steckdose aus, auch, wenn klassisch genullt. Als Elektrofachkraft weis man je, wie man die richtig anschließt. In dem Fall hier baut man eine richtige Herdanschlussdose ein und nimmt dort die PEN-Auifteilung vor. Dann wird die HAL richtig angeschlossen und nicht nach Farben, denn blau ist ein Außenleiter. Auch das weis eine fachkundige Person. Das eine derartige Installation nicht den heitigen technischen und Sicherheitsnormen entspricht, liegt auf der Hand. Das kann man dem Kunden/ Eigentümer nahelegen, aber sonst auch nichts.
 
Danke für Eure Antworten! Vermutlich wird das dann wieder in Betrieb gehen, sobald ein neuer Herd besorgt wurde. Natürlich nach Messung und mit Herdanschlussdose.
 
Thema: Herdanschluss mit L auf blau
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