Kabel unter der Badewanne verlegen.

Diskutiere Kabel unter der Badewanne verlegen. im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo ist es Zulässig NYM Leitung unterhalb einer Badewanne auf dem Estrich zu verlegen? Ich habe mittlerweise das ganze I.Net durch und...
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weiter oben steht öfters mal was von 6cm mineralischen oberdings über der leitung, also 6cm estrich muss drüber sein, also im boden, nicht auf dem boden, somal ich das eher so sehe, das der fussboden da beginnt, an jedem einzelnen punkt, wo auch die oberfläche ist. sprich wennst nen cm einfräst, dann hast den fußboden an der stelle halt nen cm tiefer gelegt.

Naja, der Fragensteller weiß ja was sache ist und hat sich entschieden irgendwie was zu machen. ich schätze mal er legts einfach drunter, evtl. ist das aber auch eine böswillige unterstellung, nur eine subjektive vermutung meinerseits
 
1cm unter der Höhe Fertigfussboden gibt es keinen Schutzbereich mehr und die 6 cm gelten nur in Schutzbereichen.
 
Es wird da von manchen aber auch ein Hickhack drum gemacht als würde die Leitung von selbst explodieren und den ganzen Raum unter Spannung setzen ...

Die 6cm Überdeckung, konzentrische Schutzleiter, RCDs und alle anderen Schutzmaßnahmen fremder Leitungen dienen nur einem Zweck: Schutz vor bzw. bei mechanischer Beschädigung. Es soll einfach vermieden werden, dass der Badewannenhaltegriff oder Handtuchhalter in eine fremde Leitung gebohrt und unter Spannung gesetzt wird!
 
Also laut da oben steht es muss 6cm unter Fertigfußbodenhöhe verlegt sein wenn es schon unter Schutzzone öhm XY ist. Jetzt sagst du diese Regelung gilt aber unterhalb der Fertigfußbodenhöhe schlagartig nicht mehr weil man den Schutzbereich verlassen hat.

Fachbuch und DIN VDE-Auszug ist in der Arbeit, morgen wenn ich zeit habe mal forschen ( :
 
Wir haben das Thema drüben schon mehrfach durchgekaut:
Aber gern nochmal:
Im Fußboden verlegte Kabel und Leitungen fallen NICHT unter den Anwendungsbereich der VDE 0100-701 ! Wir befinden uns quasi in keinem Schutzbereich des Bades mehr !

Sie müssen jedoch auf alle Fälle nach VDE 0100-520, Abschnitt 522.8.1.6 ausreichend geschützt werden:

In Fußböden verlegte Kabel oder Leitungen müssen, um Schäden zu Verhindern, entsprechend der vorgesehenen Nutzung des Fußbodens ausreichend geschützt sein.

Octavian1977 schrieb:
Egal ob nun verboten oder nicht, der gesunde Menschenverstand eines Elektrikers sträubt sich beim Gedanken daran dort Leitungen zu verlegen.
Nö. Der gesunde Menschenverstand eines Elektrikers fragt sich zunächst:
"WARUM ist diese und jene Norm eigentlich so formuliert worden, was dachten sich die Macher dabei, WAS sind die Hintergründe ?"
UND
"WAS kann im schlimmsten Fall passieren?"

Hierzu schließe ich mich dem letzten Beitrag von T.Paul an. Da ist alles gesagt.
 
bigdie schrieb:
1cm unter der Höhe Fertigfussboden gibt es keinen Schutzbereich mehr und die 6 cm gelten nur in Schutzbereichen.

Sorry, ich kam nicht dazu im Fachbuch nachzulesen. Deswegen kann ich mich nur auf diese genannten 6cm beziehen. Wenn mir jetzt einer sagt, Hey diese Regel gibt es nicht, dann ist das Thema gegessen.
Es macht aber keinen Sinn zu sagen, Hey unter Fertighöhe ist keine Schutzzone mehr wenn die oben gemeinte Regel sich ganz klar auch auf 6cm unter der Fertighöhe bezieht. Kurz, das widerspricht sich. Also was stimmt jetzt.

P.s. Unter der Badewanne wird selten gebohrt :D konnt ich mir jetzt nicht verkneifen, ist nicht sachlich
 
die 6cm gelten für das Verlegen von Leitungen in Bädern.

Innerhalb eines Baderaumes dürfen Grundsätzlich nur Leitungen verlegt werden die für die Versorgung des Bades sind und über Fi laufen.
als Ausnahme gilt die Regel mit Leitungen die mindestens 6cm unter Putz liegen.
 
Ich krieg noch die Krise mit euch ... Es gibt kein generelles Verbot mehr (*) für Leitungen und Kabel, die nicht der Versorgung des Raumes dienen!

Für kabel und Leitungen, die nicht der Versorgung des Raumes dienen gilt, dass diese min. 6cm tief von der Wandoberfläche eingebettet sein sollen, ODER SELF/PELV/Schutztrennung entsprechen müssen ODER per Schutzleiter und RCD abgesichert sind ODER von einem Schutzleiter umhüllt werden - geerdete Metallabdeckung, Rohre oder Kanäle sowie konzentrische Schutzleiter fallen hierunter ODER einen mechanischen Schutz aufweisen, der wahrscheinlich nicht durch Nägel oder durch Bohren/Schrauben beschädigt werden kann.

Für Boden und Decke gibt es gar keine zusätzlichen Anforderungen, weil man ganz einfach davon ausgeht, dass hier nicht gebohrt wird. Unter der Wanne ebenso.

(*) =
T.Paul schrieb:
Das führen fremder kabel und Leitungen war auch in der Ausgabe 2002-02 bereits unter Verwendung eines RCD und vorhandensein eines Schutzleiters zulässig. In der Ausgabe 2008-10 kamen weitere Alternativen hinzu. Das explizite Verbot galt nur in der Ausgabe 1984-5, die 2002-02 zurückgezogen wurde.
 
Auch hier wieder herzlichen Dank, das ist das, was die Frage vollständig geklärt hat. Sorry, dass ich das vorher noch nicht rausgelesen hab.
 
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