Muss man den Neutralleiter bei einer Netzumschaltung trennen

Diskutiere Muss man den Neutralleiter bei einer Netzumschaltung trennen im Forum Photovoltaik- / Windkraft-Forum im Bereich DIVERSES - Hallo Zusammen. Ich möchte eine Notstromumschaltung verbauen. Also ich möchte z.B. von Solar (Wechselrichter) auf Netz umschalten oder umgekehrt...
Auch das nicht, den der SMA Umrichter darf nur in TT oder TN Netzen betreiben werden.
 
.., allerdings eben auch, daß die Erdung des Sternpunktes außerhalb des Gerätes erfolgen muß.

Richtig!
Nochmals mein Anliegen: Deshalb finde ich das doch total bescheuert die Erdung des N (Sternpunktes) im HAK aufzutrennen (das passiert halt zwangsläufig wenn ich den N-Leiter mit abschalte bei der Netztrennung) um dann via Schütze die Erdung wieder neu herzustellen.

Da lasse ich doch lieber beides weg. Also keine N-Trennung und kein extra-Erdung via Schütze. Und damit habe ich deutlich weniger Fehleranfälligkeit. Keine EMV-Probleme und keine vagabundierenden Ströme. Der Arbeiter auf der Straße hat einen gesicherten N, denn der ist ja im HAK geerdet. Die Ls sind ja durch Netztrennung getrennt. Alle sind zufrieden. Nur Pumukel nicht :)
 
Schade, sehr interessante Diskussion aber leider nicht fertig diskutiert...
Mich würde der finale Konsens interessieren, denn aus meiner Sicht haben beide Parteien grundsätzlich recht. Aber was ist nun richtig?:)

Prinzipiell sehe ich das so wie samba09 oder Matthias1965. In diesem einen speziellen Fall. Wenn im HAK, quasi an fast gleicher Stelle die Notstrom Einspeisung erfolgt und man damit ebenfalls vor allen Sicherheitsbaugruppen ist. Speziell vor allen FI's dann spricht doch technisch nichts gegen einen zweiten Bügel von N auf PE? Also konkret, einmal der Bügel von Netzseite bei der PEN-Aufteilung und dann ein Bügel in der Nähe vom "Einspeise Stecker" oder gleich im Stecker des Generatoranschlusses. Umgeschaltet wir dann 3 polig.
Meiner Meinung nach dürfte es hier keine negativen technischen Auswirkungen geben aufgrund der kurzen Leitungslängen. Es ist zwar nicht erlaubt, aber doch technisch die bessere Variante. Man reduziert damit die Gefahr einer Sternpunktverschiebung, durch Vermeiden der zusätzlichen Fehlerquelle des N Schaltkontakt vom Umschalter. Also zb das Bild von Pumukel im Post 124. Zwei PE-N Bügel und nur 3Polig schalten…
Die Frage wurde zwar schon gestellt aber vom Diskussionspartner nicht beantwortet, mich würde es sehr interessieren.
Wo wäre in diesem Fall der technisch bzw physikalische Nachteil? Ich kann nur den Vorteil der Vermeidung einer Fehlerquelle erkennen. Einzig die Vorschrift spricht dagegen, technisch wäre es doch besser?

Andersrum sieht es bei weit entfernten Stellen aus. ZB HAK und Generator Einspeisepunkt sind zB 100m entfernt. Dann kann durch diesen 2ten PE-N Bügel sehr wohl negative Effekte auftreten. Der Strom teilt sich zwischen N und PE auf. Diese können das Potential am PE anheben bzw durch höherfrequente Verunreinigung dessen, EMV Probleme an Endgeräte verursachen. In diesem Fall bin ich ebenfalls der Meinung wie Pumukel, es muss der N geschaltet werden und es darf nur eine PE-N Verbindung im aktiven Strang existieren.

Bezüglich dem Bild von samba09 im post 147… samba09 behauptet der Generator liefert ein IT Netz und der FI F7 löst im Fehlerfall aus. Das kann ich nicht nachvollziehen, da bin ich bei Pumukel seiner Meinung. Der FI kann nicht auslösen. Falls ein TN-S Netz einspeisen würde, dann würde der FI bei geringster Belastung auslösen. Das wäre meiner Meinung genau ein Beispiel bei diesem man keine zweite PE-N Verbindung haben darf bzw 4 polig schalten müsste. Auch hier gab es leider keine Antwort.
@samba09 bitte um Info weshalb sollte der FI F7 deiner Meinung auslösen? Was übersehe ich, mich würde das brennend interessieren?
Meiner Meinung würde die Schaltung sehr wohl funktionieren, aber nur wenn sämtliche FI nach X2 verbaut sind. Dem würde aber widersprechen, dass der Generator vermutlich nicht genügend Kurzschlussstrom liefern kann und somit der Schutz der Nullung nicht erfüllt wird. der FI F7 müsste deshalb an dem gezeichneten Punkt installiert sein und selektiv ausgeführt werden als Basisschutz.
 
Zwei PE-N Bügel und nur 3Polig schalten…
Die zweite Brücke kann bei dreipoliger Umschaltung gänzlich entfallen, da in unmittelbarer Nähe schon eine Verbindung von N zu PE besteht. Den zweiten Bügel in der Ersatzstromeinspeisung brauchst du nur, wenn vierpolig umgeschaltet wird.
Wo wäre in diesem Fall der technisch bzw physikalische Nachteil? Ich kann nur den Vorteil der Vermeidung einer Fehlerquelle erkennen. Einzig die Vorschrift spricht dagegen, technisch wäre es doch besser?
Technisch besteht kein Nachteil. Es entspricht nur nicht der Norm.
 
Super Analyse @Rudi200 !!

Ich sehe dass 100% genauso wie du: es ist die bessere weil sichere Lösung. Nur eben verboten. Weil das Verbot zu generell ausgelegt ist.

Wegen F7: Der Generator liefert zwar ein IT Netz (wenn er nicht am HAK angeschlossen ist). Aber die Erdung ist ja im HAK erfolgt und er ist über den Anschluss im HAK geerdet, deswegen wird der FI durchaus auslösen, falls Mensch die Phase berührt. Also durch den Anschluss am HAk wird das Generatornetz zum TN- S. Also alles gut.
 
Thema: Muss man den Neutralleiter bei einer Netzumschaltung trennen
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