Problem mit Flurbeleuchtung (Relais)

Diskutiere Problem mit Flurbeleuchtung (Relais) im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, meine Flurbeleuchtung lässt sich über 4 Taster, die an einem Relais im Sicherungskasten hängen, schalten. Seit heute tut sich...
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AndreKa

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Hallo zusammen,

meine Flurbeleuchtung lässt sich über 4 Taster, die an einem Relais im Sicherungskasten hängen, schalten. Seit heute tut sich da nichts mehr. Es hört sich so an, als ob 3 Taster sich normal drücken lassen und eine nicht mehr richtig schalten (klacken) würde. Am Relais im Sicherungskasten kann ich die Beleuchtung aber noch ein- und ausschalten. Könnte das an dem einen Taster liegen oder doch am Relais und lässt sich sowas auch selbst reparieren?

Danke schon mal für die Antworten.

Gruß
Andre
 
hört sich an als würde der eine Schalter hängen bleiben. Ist das Relais am brummen, oder hört es sich so an als würde es die ganze zeit angezogen sein?
 
am Relais höre ich gar nichts. Nur, wie gesagt, ein Schalter lässt sich nicht drücken, geht nur auf Spannung. Kann also gut sein, dass dieser hängt. Kann man da selbst irgendwie Abhilfe schaffen oder muss der dann getauscht werden?
 
prüfe mal die Sicherung deines Klingeltrafos, oder auch dessen Spannung!
 
wieso Klingeltrafo? Kann der damit was zu tun haben?
 
AndreKa schrieb:
wieso Klingeltrafo? Kann der damit was zu tun haben?

Klingeltrafo ??????

Aber hallo "Sparky", wenn der Fragesteller nun einen Stromstoßschalter mit 230 Volt-Spule hat ? :lol:
.
 
er könnte ja auch einen Stromstoßschalter haben der mit 12V betrieben wird, das muss geprüft werden.
 
Oh, das müsste ich nach Feierabend mal schauen. Ist aber eine ganz normale Flurbeleuchtung in einer Mietswohnung. Denke da wird der "einfachste" Standard verbaut sein (220V?).
 
Könnte gut ein 12V sein, ich kenne aus den neuen Ländern jede Menge Neubaublöcke die mit 12V Stromstoßschaltern, auch heute noch ausgerüstet sind, die Taster kleben nur auf Putz und verdrahtet ist mit dünnstem Klingeldraht, weil UP-Installation in Stahlbeton so unpraktisch ist :wink:

Ciao
Stefan
 
Nimm nach Feierbend erst mal den Abdeckrahmen und die Wippe von dem klemmenden Taster ab, und schau ob er sich dann wieder bewegen lässt.
 
Diese 12V-Dinger sind genauso Standard wie welche mit 220V.

z.B.: Eltako Stromstoßschalter f.EB/AP S91-100-12V

Gruß
 
Den Abdeckrahmen und die Wippe habe ich heute Morgen schon abgenommen. Läßt sich trotzdem nicht schalten.

Ist auch kein auf Putz aufgeklebter Schalter in einer Neubauwohnung. Ist schon eine ältere Wohnung.
Aber werde mir das mal heute Abend genauer anschauen, falls ich zurecht komme :lol:
Ansonsten muss doch mal ein Elektriker ran.
 
AndreKa schrieb:
Den Abdeckrahmen und die Wippe habe ich heute Morgen schon abgenommen.

hast du mal die Spannung an den Wippschaltern gemessen?
...und wie dick sind die Drähte am Wipper?

.... Ist schon eine ältere Wohnung.

gerade ältere Wohnungen wurden oft mit 12V SStR ausgestattet. Bei mehreren Wippen und längeren Fluren/Treppenhäusern konnte man auf diese Weise Geld sparen. Klingeldraht ist halt billiger als Einzugsdraht oder gar Kabel.

Gruß
 
Nein, die Spannung habe ich noch nicht gemessen. Habe heute früh vor Arbeit nur kurz den Schalter geprüft, ob ich den "gangbar" machen kann und ob das Relais im Sicherungskasten noch funktioniert.
Aber werde da heute Abend mich mal dran machen.
 
Da es sich um eine Mietwohnung handelt, beschränkt sich dein handeln bitte darauf, ob der Schalter eventuell wegen Renovierungsarbeiten etc. klemmt.

Ansonsten Vermieter verständigen.
 
Ach so. Dachte so "kleinere" Reparaturen wie Tausch des Schalters müsste man als Mieter selbst tragen. Erst wenn es Installationsarbeiten wären, ginge es über den Vermieter.
 
AndreKa schrieb:
Ach so. Dachte so "kleinere" Reparaturen wie Tausch des Schalters müsste man als Mieter selbst tragen. ...
Wenn dein MV eine sogenannte Kleinreparaturklausel enthält hast du recht.

Eine Frage die sich mir derzeit stellt:
Du schreibst eingangs
Es hört sich so an, als ob 3 Taster sich normal drücken lassen und eine nicht mehr richtig schalten (klacken) würde. Am Relais im Sicherungskasten kann ich die Beleuchtung aber noch ein- und ausschalten.
Schaltet das Relais das Licht EIN bzw. AUS wenn du die restlichen 3 Taster betätigst? (Ist für mich nicht ersichtlich)

@ sparky: warum stellst du erstmal nicht einfach die Frage nach der Bezeichnung des "Relais" das vermutlich ein Stromstoßschalter sein wird?

@ TE: Bitte Bezeichnung des besagten Teiles. Ist normalerweise auch bei geschlossenen Abdeckungen der Verteilung lesbar.
Irgendwas in der Art "R ..... / 220 V~" oder "S.... / 8 - 230 V UC"
 
leerbua schrieb:
...Wenn dein MV eine sogenannte Kleinreparaturklausel enthält hast du recht.

Falsch! Der Tausch eines defekten Schalters gehört zur Instandhaltung des Mietobjektes und kann nicht dem Mieter aufgebürdet werden!

aber wir sind hier ja in einem Elektroforum....

@ sparky: warum stellst du erstmal nicht einfach die Frage nach der Bezeichnung des "Relais" das vermutlich ein Stromstoßschalter sein wird?

diese Frage zu stellen habe ich für Dich aufgehoben, damit Du auch etwas zu dem Thema beitragen kannst.

Gruß
 
Sparky schrieb:
leerbua schrieb:
...Wenn dein MV eine sogenannte Kleinreparaturklausel enthält hast du recht.

Falsch! Der Tausch eines defekten Schalters gehört zur Instandhaltung des Mietobjektes und kann nicht dem Mieter aufgebürdet werden!

aber wir sind hier ja in einem Elektroforum....
...
Ja richtig, und wenn man keine Ahnung hat gibt es die Möglichkeit sich zu informieren :!:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm
...
Die Instandhaltung und Instandsetzung des Mietobjekts ist gesetzliche Aufgabe des Vermieters. Gemäß § 535 Abs 1 BGB ist er dazu verpflichtet, „die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten“, wie es der Gesetzgeber formuliert hat.
...
Bei der Wohnraummiete lässt die Rechtsprechung Ausnahmen für Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen zu, sie können in einem vorformulierten Mietvertrag auf den Mieter – eingeschränkt - abgewälzt werden, andere Instandhaltungskosten aber nicht.
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Unter Kleinreparaturen sind gemäß § 28 Abs. 3 der II. BV die folgenden Instandsetzungsarbeiten zu verstehen (wörtliches Zitat): „Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden“.

Der BGH (grundlegendes Urteil: NJW 1989/ 2248) schränkt den Begriff weiter ein, und begrenzt die Möglichkeit der Abwälzung der Kosten für Kleinreparaturen auf Gegenstände, die dem „häufigen Zugriff“ des Mieters unterliegen. Dazu gehören neben den in § 28 Abs 3 IIBV genannten Gegenständen wohl auch Rollläden, Markisen, Jalousien und eventuell mitvermietete Einrichtungsgegenstände wie etwa Kühlschränke, Waschmaschinen und dergleichen.
...
Die Vertragsklausel muss des Weiteren einen Höchstbetrag für die Einzelreparatur enthalten. Aus der Klausel soll sich ergeben, bis zu welchem Betrag eine Reparatur als Kleinreparatur gilt. Die Obergrenze dürfte hier bei etwa 75 Euro liegen (OLG Hamburg 5 U 135/90, WM 91, 385),
...
Eine wirksame Kleinreparaturklausel setzt weiter voraus, dass im Mietvertrag zusätzlich auch eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, vereinbart ist.
...

zum Rest: Das überlasse ich momentan lieber der bereits vorhandenen professionellen Betreuung.
 
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