Spezifikation eines Schalters

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Bei der Suche nach einem kleinen Einbauschalter bin ich auf folgendes Teil gestoßen:

http://s14.postimg.org/ufwme4xal/Wippenschalter.jpg

Welchen technischen Hintergrund hat der Hinweis auf die "sekundärseitige Schaltmöglichkeit von Halogenleuchten?"

Leistungsstarke Strahler (z.B:230V/500-1000VA) haben keine Vorschaltgeräte und somit auch keine Sekundärseite; ihre Stromstärke wird von dem angegebenen 6A-Schalter abgedeckt.

Niedervolt-Halogenlampen werden üblicherweise erst hinter den 12V-Vorschaltgeräten (z.B:Schaltnetzteil/Sicherheits-/Ringkerntrafo) in der Leuchte, also sekundärseitig, geschaltet. Bis 72VA wird dabei die Nenn-Schaltleistung des Schalters im Prinzip nicht überschritten.

Geht es dabei u.U. um Stromspitzen, die beim Abschalten der Vorschaltgeräte (Induktivitäten) entstehen und die Kontakte einfacherer Schalter überlasten können?

Ich habe zwar für meine Zwecke einen anderen Schalter ausgewählt, vielleicht kann mich trotzdem jemand von euch weiterbilden.

Gruß und allen ein 'gutes Jahr 2016'

H&O
 
H&O schrieb:
Geht es dabei u.U. um Stromspitzen, die beim Abschalten der Vorschaltgeräte (Induktivitäten) entstehen und die Kontakte einfacherer Schalter überlasten können?
Beim Abschalten können keine Stromspitzen, sondern höchstens Spannunsspitzen auftreten, die aber von einem 250V-Schalter beherrscht werden sollten.

Der Hersteller wollte wahrscheinlich einfach darauf hinweisen, dass der Schalter auch für diesen Anwendungsfall geeignet ist, wenn die zulässigen Werte nicht überschritten werden.

Was ist denn dein Anwendungsfall?
 
Hallo werner_1,
zunächst danke, dass doch noch jemand auf meine Frage reagiert.

ok: klar Spannungs- und nicht Stromspitzen :(

Einen konkreten Anwendungsfall für dieses Teil habe ich z.Zt. nicht. Es hat mich lediglich interessiert, was sich elektrotechnisch hinter der Zusatzdeklaration verbirgt.

Ich gehe eigentlich davon aus, dass ein Schalter bei Einhaltung der angegebenen Strom- und Spannungawerten nicht überlastet wird. Der Zusatz weist meiner Meinung nach daraufhin, dass beim Schalten von Halogenlampen irgendetwas anders sein muss, sonst würde der Hersteller nicht extra darauf hinweisen und damit versuchen sein Produkt gegenüber Wettbewerbern aufzuwerten.

Ich weiss nur nicht welche elektrotechnischen Besonderheiten durch den Zusatz abgedeckt werden sollen :?:
 
Nur weil ein Schalter für 250VAC 6A zugelassen ist bedeutet es nicht das er dann auch 12V schalten darf seitens der Hersteller. Das sie es können steht dabei nicht zur Debatte.
Er wurde vom Hersteller wohl getestet für div Spannungen und hat eine Freigabe erhalten auf die man sich dann beziehen kann im Fehlerfall
 
kaffeeruler schrieb:
Nur weil ein Schalter für 250VAC 6A zugelassen ist bedeutet es nicht das er dann auch 12V schalten darf seitens der Hersteller.
Doch, 12VAC schon; nur kein DC.
 
Genau so steht es in den Daten des Schalters:

250VAC/6A für Wechselstrom
250VDC/2A (der A-Wert in Klammern!) für Gleichstrom.
6A Gleichstrom würden die Kontakte auf Dauer nicht aushalten.

Es geht im Grunde nur um die Strombelastbarkeit des Schalters, die geschaltete Spannung 230V oder 12V ist ihm egal, solange Kontaktabstand und Gehäuseisolation für die höhere Spannung 250V ausgelegt sind.

Gruß H&O
 
H&O schrieb:
Genau so steht es in den Daten des Schalters:

250VAC/6A für Wechselstrom
250VDC/2A (der A-Wert in Klammern!) für Gleichstrom.
6A Gleichstrom würden die Kontakte auf Dauer nicht aushalten.

Und warum nicht? Mir fällt jetzt dazu keine logische Begründung ein.

mfG
 
Moorkate schrieb:
H&O schrieb:
Genau so steht es in den Daten des Schalters:

250VAC/6A für Wechselstrom
250VDC/2A (der A-Wert in Klammern!) für Gleichstrom.
6A Gleichstrom würden die Kontakte auf Dauer nicht aushalten.

Und warum nicht? Mir fällt jetzt dazu keine logische Begründung ein.

mfG

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Und warum nicht? Mir fällt jetzt dazu keine logische Begründung ein.

Dann denke einmal gründlich darüber nach, was beim Abschalten eines Gleichstroms anders ist als beim Abschalten eines Wechselstroms.

Du bist doch wohl Elektriker, oder?

Also ein Tipp: warum wohl schaltet man bei Gleichspannung Löschdioden oder RC-Kombinationen (anti-)parallel zu Induktivitäten?

.
 
Ja was denn - nur wenn du Induktivitäten damit schaltest. Und da ist das Problem ja eher die Induktionsspannung beim Abschalten, dafür brauchst du die Löschdioden oder RC-Glieder - nicht der Schaltstrom.
Und mit 6A AC ist ja der Wirkstrom gemeint und der mech. Schalter schaltet garantiert nicht im Nulldurchgang.

mfG
 
H&O schrieb:
Bei der Suche nach einem kleinen Einbauschalter bin ich auf folgendes Teil gestoßen:

http://s14.postimg.org/ufwme4xal/Wippenschalter.jpg

Welchen technischen Hintergrund hat der Hinweis auf die "sekundärseitige Schaltmöglichkeit von Halogenleuchten?"
Ist der Schalter überhaupt für primärseitiges Einsatz geeignet? Auf der Primärseite können ja Überspannungen von mehreren tausend Volt auftreten. Kann es sein, dass der Abstand der Schaltkontakte für diese Spannungen nicht ausgelegt ist und es zu Überschlägen kommt? Eine weitere Frage wäre nach den Isolationsanforderungen, werden die eingehalten?

Woran erkenne ich, dass ich einen Schalter primärseitig einsetzen darf?


Gruß

Uwe
 
Uwe Mettmann schrieb:
Woran erkenne ich, dass ich einen Schalter primärseitig einsetzen darf?
Wenn er für min. 250 VAC zugelassen ist, kannst du ihn - unter Berücksichtigung der Last - im 230V-Netz einsetzen.
 
werner_1 schrieb:
Wenn er für min. 250 VAC zugelassen ist, kannst du ihn - unter Berücksichtigung der Last - im 230V-Netz einsetzen.
Das heißt also, den hier diskutierte Schalter kann man nicht im 230 V Netz einsetzen, da laut bisherigen Infostand keine Zulassung vorhanden ist.

Welche Zulassungen müsste er den haben, VDE oder GS?
Geht auch CSA oder UL.

Sind noch weitere Informationen außer den Zertifizierungs-, bzw. Prüforganisationen notwendig, wie z.B. die angewendeten Normen, Spannungs- oder Isolationsfestigkeit?


Gruß

Uwe
 
Spaßeshalber habe ich heute mal beim Hersteller angerufen und nach den Hintergründen für den Zusatz in der Deklaration gefragt.

Allerdings konnte man sich auch dort im Grunde keinen Reim darauf machen. Vielmehr wird vermutet, dass es sich um eine "Karteileiche" aus der Frühzeit der Fertigung handeln könnte, in der die 12V Halogen Einbauspots massenweise auf den Markt kamen. Möglicher Weise sollte damit explizit darauf hingewiesen werden, dass der Schalter auch sekundärseitig hinter dem damals üblichen Trafo eingesetzt werden kann.

Interessanter als die Auskunft des Herstellers ist allerdings, welche "Bandbreite an Fachwissen :( " z.T. zu beobachten ist, wenn die Standardangaben zur Strom- und Spannungsbelastbarkeit 6(2)A/250VAC eines 08/15 Schalters hier im Forum interpretiert werden.

Gruß H&O
 
@H&O

Nun, hast du zufällig auch mit dem Hersteller geklärt, ob der Schalter primärseitig eingesetzt werden darf.

Der in deinem Ausgangsbeitrag im Bildchen rot markierte Satz lässt mich das Gegenteil vermuten, daher auch meine Nachfrage hier im Forum.

Solche Sätze kommen immer dann zustande, wenn Warnhinweise von den Qualitätsleuten gefordert werden, der Vertrieb dieses aber nicht möchte. So kommen dann immer solche uneindeutigen ;) Kompromissformulierungen raus.

Wenn der Schalter auch primärseitig eingesetzt werden darf und man nur darauf hinweisen möchte, dass der Schalter auch Halogenleuchten schalten kann, so hätte man dies auch so formuliert (ohne das Wörtchen „sekundärseitig“ aber mit dem Wörtchen „auch“). Sicherlich hätte man den Text auch nicht in Rot gedruckt.


Gruß

Uwe
 
Es wurde aus hier ja nur ein Ausschnitt aus dem Datenblatt gezeigt.
Wenn man auf die Herstellerseite geht, steht dort: "6 A Schalter zum sekundärseitigen Schalten von Halogenleuchten"
 
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