C
Cerkel
Guest
Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem.
Im einem Gewerblichgenutzten Laden sind im Kassentisch Steckdosen montiert.
Sie sind zur versorgung von DSL-Router Kassen-Rechner
Div. Netzgeräte usw..
Diese steckdosen sind nur über ein Überstromschutzorgane B16 abgesichert.
Dürfen diese Steckdosen nur für Geräte dei dauerhaft gebrauch genutzt werden? Oder was ist wenn ein FI Nachgerüstet wird?
Und in welcher Vorschrift wird dieses gefordert.
Ich Danke euch im vorraus für eure Antworten.
MFG Cerkel
Ich habe folgendes Problem.
Im einem Gewerblichgenutzten Laden sind im Kassentisch Steckdosen montiert.
Sie sind zur versorgung von DSL-Router Kassen-Rechner
Div. Netzgeräte usw..
Diese steckdosen sind nur über ein Überstromschutzorgane B16 abgesichert.
Dürfen diese Steckdosen nur für Geräte dei dauerhaft gebrauch genutzt werden? Oder was ist wenn ein FI Nachgerüstet wird?
Und in welcher Vorschrift wird dieses gefordert.
Ich Danke euch im vorraus für eure Antworten.
MFG Cerkel