Strom in der Dusche

Diskutiere Strom in der Dusche im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich stehe vor einem Problem, bei dem ihr mir vielleicht helfen könnt: ich wohne in einer Doppelhaushälfte aus den 60ern. Vor...
Hier muß unbedingt der Fehler gefunden werden. In fast allen solchen Fällen ist eine Schraube in eine Leitung getrieben worden. Wenn Spannung an der Leiste anliegt, dann liegt die Vermutung nahe, dass es mit der Befestigung dieser Leiste zusammenhängt. Es muß ja eine leitende Verbindung zwischen einem spannungsführenden Leiter und der Leiste geben. Mit etwas Logik sollte man das eigentlich finden. Wäre es baulich überhaupt möglich, eine verlegte Leitung des Nachbar treffen zu können?
Also direkt eine Leitung vom Nachbarn zu treffen ist fast unmöglich. Das Bad liegt nicht an der gemeinsamen Wand. Ich kann mir nur vorstellen, dass das über die Bewehrung des Fußbodens kommt und seine Elektrik da irgendwie, z.B. über eine Deckenleuchte, Kontakt hat. Das Bad war schon so, als wir das Haus gekauft haben, aber ich kann mir vorstellen, dass meine Sitzbank einen Metallrahmen hat, der mit dem Boden verschraubt ist und Kontakt zur Bewehrung hat.
 
@uwe: Danke für deine Worte. Ich bin Eigentümer und hab auch schon mit dem Netzbetreiber gesprochen. Die sagen Sie sind für alles hinter dem Anschluss nicht zuständig und werden ihn deshalb nicht abschalten. Hab auch nen Anwalt kontaktiert und der meinte Frist zur Abschaltung setzen. Die ist gestern verstrichen. Wäre die Feuerwehr da der richtige Ansprechpartner?
 
Ja, das wäre schon möglich, dann muß die Leiste aber irgendwo eine Verbindung zur Bewehrung haben. Möglicherweise hat die Befestigung die Bewehrung getroffen. Das primäre Problem ist aber dann immer noch die Stelle, wo die Bewehrung mit einem stromführenden Leiter verbindung hat. Die muß gefunden und instand gesetzt werden.
 
Die sagen Sie sind für alles hinter dem Anschluss nicht zuständig und werden ihn deshalb nicht abschalten.
Es gibt technische Anschlussbedingungen (TAB), die der Anschlussnutzer einhalten muss. Hält er die die ein (was ja hier wohl der Fall ist), kann der Netzbetreiber sehr wohl den Anschluss abklemmen.

Stehe beim Netzbetreiber persönlich auf der Matte, weise den Ansprechpartner des Netzbetreibers darauf hin und, wenn der sich immer noch weigert den Anschluss abzuschalten, lasse dir nochmals den Namen von dem Ansprechpartner geben und mache ihm klar, wenn etwas passieren sollte, so trägt diese Last auf seinem Gewissen.

Nochmal der Hinweis auf die Strafanzeige. Vermutlich wird die Polizei dann auch beim Nachbarn auftauchen und eventuell sogar vermitteln.

Frage deinen Anwalt, welche Möglichkeiten es gibt. Da Gefahr im Verzug ist, ist vielleicht ein Gerichtsbeschluss möglich, dass der Anschluss vom Nachbarn vom Strom genommen wird.

Wichtig, du brauchst eine schriftliche Bestätigung vom Elektriker, dass Spannung an den Armaturen der Dusche anliegt, und dass die Ursache beim Nachbarn zu suchen ist.


Gruß

Uwe
 
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Bei Gefahr im Verzug muss die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr handeln. Das bedeutet auch sie kann die Abschaltung des fehlerhaften Stromkreises auch sofort anweisen.
 
Die Bestätigung vom Elektriker habe ich schon schriftlich. Stromquelle ist aber nicht die Armatur (die ist wunderbar geerdet) sondern die Metallleiste. Was ich mich aber immer noch frage ist, ob das wirklich ein Kurzschluss ist oder ein wie auch immer gearteter Potentialunterschied ohne Strom dahinter. Wie kann ich das herausfinden? Das Glühbirnen Experiment schlug ja fehl. Mein Nachbar ist studierter Elektrotechniker und hat dafür die etliche Erklärungen, die ich nicht so ganz verstehe. Ihn abschalten zu lassen muss halt auch von mir gut begründet sein.
 
Wenn die 3W Birne nicht leuchtet, müsste doch eigentlich der Strom <13mA sein. Was mich auch wundert ist, dass die Spannung über die Tage immer größer wird. Anfangs waren es 60V, dann 100V jetzt 160V. Hier mal ein Foto wo wir von der Leiste zum PE gemessen haben.
 

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Wenn die 3W Birne nicht leuchtet, müsste doch eigentlich der Strom <13mA sein. Was mich auch wunder ist, dass die Spannung über die Tage immer größer wird. Anfangs waren es 60V, dann 100V jetzt 160V.
Ja, was soll schon passieren? Vielleicht sind es irgendwann 230 V, vielleicht kokelt es auch irgendwann an der Schadstelle oder jemand liegt tot daneben oder wacht am nächsten Morgen nach dem Stromschlag nicht mehr auf? Herzkammerflimmern kann bis zu 24 h nach einem Stromschlag auftreten, daher ist ein Verunfallter als Schwerverletzter zu sehen und sofort zu überwachen (EKG).
 
Die Bestätigung vom Elektriker habe ich schon schriftlich. Stromquelle ist aber nicht die Armatur (die ist wunderbar geerdet) sondern die Metallleiste.

Logisch. An der Leiste liegt eine Spannung gegenüber dem Erdpotential an. Ein Strom flißt erst, wenn der Stromkreis geschlossen wird. Dann kommt es zur Bewegung gerichteter Ladungsträger, dem Strom, weil die elektrischen Ladungen bemüht sind, den Potentialunterschied auszugleichen.

Was ich mich aber immer noch frage ist, ob das wirklich ein Kurzschluss ist oder ein wie auch immer gearteter Potentialunterschied ohne Strom dahinter.

Ein Kurzschluß ist es nicht, vieleicht ein Körperschluß mit Spannungsverschleppung über die Armierung. Wie gesagt, Strom fließt erst, wenn sich zwischen den Bezugspunkten mit unterschiedlicher Spannung ein Leiter mit Widerstand befindet, über den sich die Ladungsträger bewegen können.
 
Habe gerade bei Feuerwehr und Polizei angerufen, aber die kommen nicht. Das Haus des Nachbarn sei durch das Grundgesetz besonders geschützt. Danach hatte ich nochmal bei der Feuerwehr angerufen und mit Nachdruck erklärt, dass das Gefahr für Leib und Leben besteht. Keine Chance, die kommen nicht. Ich würde den Notruf blockieren und soll das Zivilrechtlich klären. Ich weiß nicht weiter. Zivilrechtlich dauert das ewig und bis dahin ist vielleicht jemand zu Schaden gekommen.
 
Hier mal ein Foto wo wir von der Leiste zum PE gemessen haben.
Sicher?

Was ich immer noch nicht verstehe, wie der "Strom" Deines Nachbarn in Dein Badezimmer kommen soll?
Über eine Armierung in Decke oder Fußboden IN die Leiste, die mit Kleber aufgeklebt ist? Das halte ich für Nonsens.
Die Leiste soll Potential haben? Nein, hat sie nicht.
Die Spannung ist wenn, dann auf der Duscharmatur. Du kannst über den Duspol Deine Armatur (wenn diese Potential hat) auch mit irgendeinem herumliegenden Stück Eisen verbinden und wirst Spannung messen.

Woher kommt die Erkenntnis, dass die Duscharmatur geerdet ist?
Das wurde noch nie gemacht, nur Duschtasse oder Badewanne, wenn aus Metall.
"Geerdet" wurde die Kupferleitung von Wasseranschluss (Keller) bis Armaturen.

Befindet sich (Sanierung Bad?) eine Mischmaterial - Leitung irgendwo auf dem Weg dahin?

Doppelhaushälfte. Wo befindet sich der HAK bzw. die Zuleitung von der Straße (oft gibt es einen 1. HAK in Haushälfte 1, von dem zu Haushälfte 2 abgezweigt wird). viele Fragen, warum? Ich bezweifle stark, dass das Problem vom Nachbarn kommt. Einfach! Mit Glaskugel ;)
 
Mein Test war folgender. Duscharmatur auf PE-> kein Potential, Duscharmatur auf Metallleiste 160V. Metallenste auf PE -> 160V. Dabei war meine Anlange vom Netz physisch getrennt. Alle Sicherungen raus und Hausanschluss abgeklemmt.
 
@schlaufon

Deine Diskussion ist doch insofern völlig irrelevant, als das er solange eine geballert bekommt, solange beim Nachbarn die Sicherung drin ist: Folglich liegt in der Nachbarwohnung ein Fehler vor, der zu beseitigen ist, so besteht Gefahr für Leib und Leben.

Das sich die bei der Behörde keine zuständig fühlt, ist verwunderlich.
Würde mich heute noch an die Boulevardpresse wenden.
 
Meldung beim Netzbetreiber über eine Lebensgefährlichen Mangel in der Anlage des Nachbarn.
Der Netzbetreiber hat sofort tätig zu werden und im Zweifelsfall die Anlage des Nachbarn still zu legen!

Ansonsten sind auch Behörden wie Polizei für so was zuständig.
 
Hier ist zudem das "Blumentopfprinzip" anzuwenden:
"Ärger ist wie ein Blumentopf. Von je höher er kommt, desto eher tut er dem weh, der ihn auf den Kopf kriegt."
(Bernd Stromberg, nicht ich!)

Soll heißen: die Kommunikation mit dem Netzbetreiber muss zwingend und schriftlich über deren Vorstand/Geschäftsführung erfolgen, nicht über irgendwen in einem Servicepunkt oder Hotline, da sitzen mitunter "bräsige" Unlustler, wo auch der spätere Nachweis der (telefonischen) Kommunikation ins Leere gehen wird.

Merksatz: wer schreibt, der bleibt!

Habe gerade bei Feuerwehr und Polizei angerufen, aber die kommen nicht. Das Haus des Nachbarn sei durch das Grundgesetz besonders geschützt.

Ach, und Dein Haus, oder genauer, Dein Leben ist dadurch (GG) weniger geschützt? Unglaublich.....
Was meinst Du, was passiert wäre, wenn Du denen mitgeteilt hättest, in der Wohnung Deines Nachbarn würden 30kg Unkrautvernichter lagern und außerdem hättest Du eine bestimmte Flagge über seinem Sofa gesehen..... 30min später wäre ein SEK da.
Aber direkte Gefahr für Leib und Leben, tja, das ist dann wohl Privatsache....:oops:
 
Jup, hab gerade online Anzeige gegen den Notruf gestellt, wegen unterlassener Hilfeleistung.
 
Vielleicht würde ich es doch noch mal (wegen Feiertag) bei der Polizei versuchen. Keine genauen Umstände mitteilen, nur, dass Du Opfer einer Körperverletzung geworden wärest (Stromschlag ist eine, würde ich aber am Telefon nicht sagen) und Dein Nachbar dafür verantwortlich sei. Es bestünde Widerholungsgefahr sowie Gefahr im Verzuge.
Dann werden die Jungs wohl mal rauskommen und Du kannst ihnen das alles in Ruhe erklären.
Dann die Namen der Beamten geben lassen, Dienstnummern und Dienststellennummer und Nummer des Wachbucheintrags. Dann werden die normalerweise etwas vorsichtig, weil sie merken, dass Du Dich auskennst.

Die Bearbeitung auch einer Online-Anzeige dauert, das hilft Dir aktuell nicht direkt weiter.
 
Metallenste auf PE -> 160V
Messe doch mal mit deinem 2100 Gama zwischen Metallleiste und PE (Schutzleiterkontakt einer Steckdose) und schalte die Last am 2100 Gama hinzu.

Wird im LCD-Display 50 V angezeigt, so fließt ein Ableitstrom von 10 mA, ist die Spannung höher, ist auch der Strom höher, ist die Spannung niedriger, gilt das auch für den Strom.

Den Strom kannst du abschätzen, indem du die angezeigte Spannung durch die Lastimpedanz von 5000 Ohm teilst. Die 5000 Ohm gelten aber nur bei einer Spannung von 50 V, aber zum groben Abschätzen bei anderen Spannungen kannst du ruhig erstmal die 5000 Ohm einfach annehmen.

Mal ein Vergleich. Bei Geräten mit Metallgehäuse und einem zweipoligen Netzstecker, ist ein Ableitstrom zwischen Gehäuse und PE bis zu 0,5 mA zulässig. Hat das Gerät einen Schukostecker und es besteht eine Unterbrechung in der Schutzleiterverbindung, so sind es 3,5 mA.

Hier eine Grafik, die die Wirkung des elektrischen Stroms auf den Körper zeigen soll:
https://www.emf.ethz.ch/fileadmin/redaktion/public/bilder/migrated_pics/Schwellen.png
(Quellenangabe: Klick mich)

Bedenke dabei aber, dass jede Ableitstrommessung bei dir eine Momentaufnahme ist. Da die Ursache unbekannt ist, kann sich der Ableitstrom jederzeit erhöhen.


Gruß

Uwe
 
Wie Octavian1977 schon sagt, Meldung beim Netzbetreiber, Polizei oder Behörden.

Das hast du schon gemacht, also versuche es trotzdem nochmals, wobei du persönlich vorstellig werden solltest. Lege den Bericht vom Elektriker vor. Schaue deinem Ansprechpartner fest in die Augen, wenn der weiter ablehnend reagiert, lasse dir nochmals den Namen geben und weise ihn drauf hin, dass er es mit seinem Gewissen zu vereinbaren hat, wenn doch etwas passiert, denn er hätte es verhindern können. Dieses Vorgehen ist oft erfolgreich. Wenn sich immer noch geweigert wird, Vorgesetzen verlangen und das ganze Spiel erneut.

Bei der Polizei ist auch eine Anzeige sinnvoll. Ich würde darauf bestehen. Dein Nachbar ist studierter Elektrotechniker, so dass er auf deinen Hinweis hin, dass Spannung auf deiner Metallleiste in der Dusche ist und dem Bericht des Elektrikers, das hätte untersuchen müssen und das heißt, er hätte auch Messungen bei dir durchführen müssen, so z.B., um gefährliche Körperströme auszuschließen.

Das hat er als Fachmann nicht gemacht und trotzdem den Strom nicht abgeschaltet. Somit hat eine (gefährliche) Körperverletzung bis hin zur Todesfolge billigend in Kauf genommen.

Also nutze seinen (angebliche fachliche Qualifikation) zu seinem Nachteil. Das habe ich auch schon gemacht und so vorzugehen ist extrem effektiv.

Die Polizei darf die Aufnahme der Anzeige nicht ablehnen. Wenn du bei der Polizei bzw. beim Netzbetreiber vorstellig wirst, halte wenn möglich deinen Anwalt in Anrufbereitschaft, so dass er sich bei Bedarf einschalten kann.

Umso mehr Druck du aufbaust und umso bestimmter du auftrittst, umso wahrscheinlicher ist es, dass in deinem Sinne gehandelt wird.

Wenn die oben von mir beschriebene Messung einen Strom oberhalb von 10 mA (Anzeige von 50 V) ergibt mache eine Fotodokumentation, die du dann auch beim Netzbetreiber vorzeigst.

Du kannst auch die Argumentation mit den 0,5 und den 3,5 mA nutzen. In dem Fall solltest du dir aber den entsprechenden Auszug aus den Normen besorgen. Wenn du das machen möchtest, kann ich gerne versuchen etwas zu finden.


Gruß

Uwe
 
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