Hallo,
Ich lese mich da auch grade ein.
Ich verstehe es so dass man den TRIE Schein schon braucht wenn man an elektrischen Anlagen die an das Netz des VBN angeschlossen sind oder werden sollen, arbeitet. Arbeiten = Neuaufbau oder Ändern oder Erweitern vorhandener Anlagen. Auch schon alles was nach dem Zähler kommt also, sprich die Kundenanlage. Wenn du eine Anlage anmelden willst bzw. In Betrieb nehmen willst beim VBN, musst du im Installationsverzeichnis des VBN eingetragen sein sonst weigert sich der VBN die Anlage anzunehmen. Wenn du an schon angemeldeten Anlagen Arbeiten durchführst (erweitern oder ändern), dann muss man auch eingetragen sein, aber da du da streng genommen nicht mit dem VBN mehr in Kontakt treten musst, sofern du die Leistung der Anlage nicht veränderst, ist das zwar nicht legal aber es wird dich keine hindern. Nur wenn was passiert, wird deine Versicherun, die du hast evtl. Sagen das. Hättest du nicht machen dürfen).
Lediglich Instandhaltungsarbeiten sind ohne Eintragung ins Installationsverzeichnis erlaubt.
Und Trei schein alleine gibts nicht. Du wirst mit dem Trei Schein und den anderen Anforderungen ( VDE Abo, Ausrüstung) ins Installationsverzeichnis aufgenommen
Ich habs aber auch noch nicht 100% durchblickt.