VDE 0100-701: Durchlauferhitzer verlegen bei Tausch Wanne/Duschkabine?

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Hallo zusammen,

ich habe ein winziges Badezimmer und möchte die Badewanne gegen eine Duschkabine tauschen lassen.

Die Wand, an der sich die Badewanne befindet, ist 170 cm breit, genau wie die Wanne.
Über der Wanne hängt links ein Durchlauferhitzer, ca. 20 cm von der linken Ecke entfernt.

Nun möchte ich die Wanne durch eine Duschkabine 80x80 ersetzen lassen, die auf der rechten Seite installiert wird. Der linke Rand der Duschkabine wäre dann 40 cm vom rechten Rand des Durchlauferhitzers entfernt.

Der Installateur sagt mir nun, dass dadurch der Bestandsschutz nicht mehr greift und auf jeden Fall der Durchlauferhitzer nach links versetzt werden muss (also direkt in die Ecke), damit er 60 cm Abstand zur Duschkabine hat und damit außerhalb des Schutzbereiches 2 liegt. Das hat er auf der Meisterschule so gelernt, und damit basta.

Als interessierter Laie habe ich mir die DIN 0100-701 angeschaut und darin gelesen, dass ein (fest installierter) Durchlauferhitzer explizit sogar im Schutzbereich 1 erlaubt ist, also sollte es doch außerhalb der Duschkabine erst recht kein Problem geben?

RCD ist selbstverständlich vorhanden. Habe ich da noch etwas übersehen, oder sollte der Meister nochmal auf die Meisterschule :) ?

Viele Grüße
Gerhard
 
Lieben Dank für die Info - das werde ich nochmal mit dem Herrn ausdiskutieren :)
-- Gerhard
 
Löst eine Änderung der Sanitärinstallation automatisch eine Erneuerungspflicht* der E-Installation aus?


*) ugs Bestandsschutz
 
Zulässig ist das eine, Ich würde das trotzdem da nicht installieren.
Strom und Wasser gehören nicht zusammen, auch auf Kundenwunsch baue ich so was nicht und kann den Fachmann damit gut verstehen.
 
Für den Bestandsschutz (der Begriff kommt eigentlich aus dem Baurecht) habe ich einen hilfreichen Artikel gefunden.
Quelle: den Link darf ich noch nicht posten - suche in Google nach "voltimum Whitepaper bestandsschutz".

Kurzfassung:
a) kommt drauf an
b) bei Gefahr für Leib und Leben: NEIN!!
c) bei "wesentlichen Änderungen" im Sinne des Baurechts - siehe a)
 

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  • wann_besteht_bestandsschutz_in_elektrischen_anlagen.pdf
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Zulässig ist das eine, Ich würde das trotzdem da nicht installieren.
Strom und Wasser gehören nicht zusammen, auch auf Kundenwunsch baue ich so was nicht und kann den Fachmann damit gut verstehen.

Ja, kann ich gut verstehen. Andererseits haben die Leute, welche die VDE 0100-701 verfasst haben (also "Super-Elektrofachkräfte":)), offenbar kein Problem mit einem Durchlauferhitzer im Schutzbereich 1, und das auch noch "Wie bisher auch schon ohne zusätzlichen Schutz durch RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤30mA.". (letzteres finde ich als interessierter Laie schon etwas gruselig)

Direkt in der Duschkabine will ich trotzdem keinen Durchlauferhitzer haben, aber außerhalb sehe ich nicht so ein Riesenproblem.
 
Also so in etwa

der DLE ist nur 30cm breit?
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Hat die zukünftige Dusche eine Duschwanne, oder ist sie frei begehbar?
Ist die linke Wand der Kabine fest? wo öffnet sich die Duschtüre?

Der DLE hing vorher im Schutzbereich1 über der Wanne, und jetzt im Schutzbereich 2 neben der Duschkabine. Also was solls?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ganz genau so. Der DLE (23 cm) hängt genau da, wo man sich vorher in der Wanne abgeduscht hat, und jetzt würde er durch die Duschkabine geschützt. Die hat eine Duschwanne und 4-seitig Glas mit Eckeinstieg.
Ich habe inzwischen mit dem Meister gesprochen und ihn eher überredet als überzeugt - er fragt nochmal einen Kollegen, und dann baut er es so.
 
gelöscht.

Duschwanne wurde im vorigen Post erwähnt.

DLE hängt im Schutzbereich2 und ist als dort definitiv erlaubt.
 
In der VDE sind einige Fehler drin.
Bis vor wenigen Jahren war es für dieses Gremium auch noch in Ordnung Leuchtenkreise ohne Fi zu installieren, jetzt nicht mehr.
Die Leuchten sind in den letzten zwei Jahren sicher nicht anfälliger geworden.
Vielleicht sind die heute anfäliger als vor 20 Jahren, was dann aufzeigt wie weit der VDE hinter aktuellen Problemen her hinkt.
 
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*) ugs Bestandsschutz
Nicht unbedingt, es wäre aber schon ratsam, die elektrische Installation im Bad den neuesten Bestimmungen anzupassen. Ich weiß, es ist schon schwierig, wenn die Fliesen im Bad vielleicht erhalten bleiben sollen.
Zum Durchlauferhitzer: Innerhalb der Dusche nicht, besser im Schutzbereich 2, 60cm außerhalb der Dusche. Bitte einen Strahlwasser geschützten Erhitzer wählen, und du bist dann auf der sicheren Seite.
 
Generell gilt: Elektrogeräte keinem Wasser aussetzen. Ein Durchlauferhitzer innerhalb einer Duschkabine gar nicht. Vielleicht gibt es geeignete Geräte, wie die genauen VDE Bestimmungen sind, weiß ich nicht. Nur, wenn die Möglichkeit besteht, den Erhitzer an anderer Stelle zu setzen, sollte man das tun.
 
Thema: VDE 0100-701: Durchlauferhitzer verlegen bei Tausch Wanne/Duschkabine?
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