Was ist noch zulässig im Altbau?

Diskutiere Was ist noch zulässig im Altbau? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Gibt es irgendwo eine Verordnung oder eine Richtlinie für die Elektroinstallation (Altbau), was noch zulässig ist und/oder was der Vermieter...
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Gibt es irgendwo eine Verordnung oder eine Richtlinie für die Elektroinstallation (Altbau),
was noch zulässig ist und/oder was der Vermieter erneuern muss?

Folgendes Problem:

Meine Wohnung 75m² ist mit drei Stromkreisläufen versehen.
1. Herd A/B/C
2. Warmwasserboiler Bad
3. Wohnzimmer,Schlafzimmmer,Küche,Bad,Arbeitszimmer

Alle Zimmer liegen also auf einem Stromkreislauf.
Abgesichert durch eine 16 Ampere Sicherung im Treppenhaus.
Dadurch ist es mir z.B. nicht möglich Staubsauger, Brotbackautomat und Warmwasserboiler Küche
gleichzeitig laufen zu lassen.(oder ähnliche konstilationen, Fernseher, PC....)
Die Steckdosen und Lichtschalter weisen keinen Schutzleiter auf.
Baujahr ist um 1954
Danke schonmal im vorraus für die Info
 
Hallo,

grundsätzlich gilt nach VDE, dass eine Anlage, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den geltenden Vorschriften entsprach, so weiterbetrieben werden, wenn es keine explizite Anpassungsforderung gab/gibt.
Das gilt zum Beispiel auch, wenn Voraussetzungen, die damals galten heute nicht gelten.

Also wenn Deine Installation von 1954 tatsächlich, wie Du schreibt, keine Schukosteckdosen hat (Steckdosen ohne Schutzkontakt). So etwas war bis 1959 zulässig. Danach nur noch, wenn die sogenannte Standortisolierung vorliegt, die zum Beispiel durch Einbringen einer Zentralheizung verloren geht.

Ist das der Fall, muss eine Schutzmaßnahme (mit Schukosteckdosen) angewandt werden! Wozu Du allerdings einen Schutzleiter am Lichtschalter haben willst, ist mir nicht klar.

0V
 
Tja, das mit der einen Sicherung für die Wohnung habe ich schon bei vielen Wohnungen gesehen, wo ich einen E-Check gemacht habe. "Damals" war halt eine Sicherung für die Wohnung ausreichend. Heute nicht mehr, aber eine Nachrüstpflicht besteht leider nicht.
 
Danke für die schnellen Antworten.

Jetzt werd ich die Mieterhöhung wohl in kauf nehmen
müssen :-(
 
Na ja, ob du eine Mieterhöhung hinnehmen mußt, ist eine andere Frage. Mit der Verbesserung durch Renovierung begründete Mieterhöhungen dürften unzulässig sein, wenn eine derartig vorsintflutliche Elektrik unrenoviert bleibt.

Gruß Sevo
 
... mieterhöhung?

Grundsätzlich hat der VERMIETER die Sache, also die Wohnung, auf seine Kosten in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Der MIETER muss damit sorgsam umgehen und kleinere Unterhaltsarbeiten (wozu das Auf-den Stand-Bringen einer uralten E-Installation genauso nicht gehört wie das Auswechseln verrosteter Wasserleitungen) durchführen (Fenster putzen, Ablaufrohre entstopfen, tropfenden Wasserhahn reparieren, usw.) und obige Arbeiten dulden. Abnützungen, die durch 'gewöhnlichen Gebrauch der Sache' entstehen, sind zu Lasten des Vermieters. Also neu streichen alle 10 - 15 Jahre. Wenn deine Katzen allerdings alle Türen zerkratzen, kommst du zur Kasse.
Wird eine Erneuerung der Wohnung mit einem Mehrwert für den Miter verbunden (also neue Küche, dann Geschirrwaschmaschine, Dampfabzeug was vorher nicht war) darf der Mehrwert (und nur dieser) auf den Mieter überwälzt werden (wobei sich aber Wohnungseigentümer zu ihren Gunsten schon mal gerne irren.)
Also, keine Mieterhöhung (aber nicht gleich Mietzinsen rückfordern, weil man dich hat in einer Wohnung mit veralteter Installation wohnen lassen!
 
Also ich hab jetzt mal schriftlich "Einspruch" eingelegt wegen der Mieterhöhung und die E-Instalation
mit als Grund angegeben.

Habe festgestellt das er sich auch nicht an die Frist nach § 558b BGB gehalten hat, aber das schweift jetzt
vom Thema ab.

Ich sag nochmals Danke für die vielen und schnellen Antworten

http://www.kolobok.wrg.ru/smiles/user/viannen_09.gif
 
Sorry Emil 17 aber ich muss dir leider wiedersprechen...fällt doch unter sog."BESTANDSSCHUTZ"ergo falls mal n elektriker vor ort is kann und sollte er bei rep.Arbeiten sagen das die vorhandene Installation nicht mehr den heutigen sicherheitsansprüchen genügt und sogar das auswechseln einzelner komponenten verweigern...aber prinzipiel ist sowas in ordnung(auser bei nachträglicher Teilneuinstallation....RCD....etc....)tschö aussm pott
 
So, dann will ich auch mal meinen Senf dazugeben... :D

sevo schrieb:
Mit der Verbesserung durch Renovierung begründete Mieterhöhungen dürften unzulässig sein, wenn eine derartig vorsintflutliche Elektrik unrenoviert bleibt.

Leider nicht wirklich, wenn sich die Renovierung nicht auf die Elektrik bezieht. Sprich, wenn anstatt der "normalen" Fenster doppelt isolierte Fenster eingesetzt werden, hat der Vermieter schon das Recht, die Miete ein wenig zu erhöhen... ;)

Das leidige Thema ist einfach die besch***** Nachrüstpflicht, sprich diesen "Bestandschutz". Solange ein Stromkreis nicht verändert oder erweitert wird, muss er bei manchen Sachen auch nicht den neuen Vorschriften angepasst werden. Wie es bei dem Beispiel mit der Verdrahtung der Wohnung ist, weiss ich nicht genau, aber verlange doch einfach mal deinen Vermieter nach dem letzten E-Check-Bericht. Dein Vermieter ist dazu verpflichtet, diesen alle 4 Jahre zu machen... (hofft, nichts durcheinander zu bekommen... :roll: )

emil17 schrieb:
Grundsätzlich hat der VERMIETER die Sache, also die Wohnung, auf seine Kosten in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.....

....Abnützungen, die durch 'gewöhnlichen Gebrauch der Sache' entstehen, sind zu Lasten des Vermieters. Also neu streichen alle 10 - 15 Jahre.

Dem ist m.M.n. nicht so. Der Mieter ist verpflichtet, die Räume in einem gewissen Zeitraum (bin der Meinung z.B. Küche alle 5 Jahre) neu zu streichen oder tapezieren. Der Vermieter hat nur das Recht, den Mieter bei Nichteinhalten dieser Arbeiten zu kündigen. Bin mir aber gerade nicht so sicher....
 
Ellyllion schrieb:
sevo schrieb:
Mit der Verbesserung durch Renovierung begründete Mieterhöhungen dürften unzulässig sein, wenn eine derartig vorsintflutliche Elektrik unrenoviert bleibt.

Leider nicht wirklich, wenn sich die Renovierung nicht auf die Elektrik bezieht. Sprich, wenn anstatt der "normalen" Fenster doppelt isolierte Fenster eingesetzt werden, hat der Vermieter schon das Recht, die Miete ein wenig zu erhöhen... ;)

Wenn der allgemeine Zustand "normal" ist, ja - eine partielle Verbesserung macht aus einer Einfachwohnung keine Luxuswohnung, selbst wenn der Einzelposten zur Aufwertung einer normalen Wohnung durchaus dienen könnte. Zu Elektrik konkret kenne ich keine Urteile, aber Mieterhöhungen für Wohnungen mit einfacher Ofenheizung wegen nachgerüsteten Isolierfenstern etwa werden regelmäßig von Gerichten abgewiesen...


Ellyllion schrieb:
Dem ist m.M.n. nicht so. Der Mieter ist verpflichtet, die Räume in einem gewissen Zeitraum (bin der Meinung z.B. Küche alle 5 Jahre) neu zu streichen oder tapezieren. Der Vermieter hat nur das Recht, den Mieter bei Nichteinhalten dieser Arbeiten zu kündigen. Bin mir aber gerade nicht so sicher....

Nicht einmal das - fristgebunden vorgeschriebene Schönheitsreparaturen im Mietvertrag sind schlicht unwirksam, und selbst zustandsbezogene berechtigen nur zu Ersatzvornahme, nicht zur Kündigung.

Gruß Sevo
 
Der ideale Mieter: Bezahlt immer und alles im Voraus, hat ein schlechtes Gewissen wenn er einfordert was ihm gemäss Mietvertrag zusteht, und ist DANKBAR dass er wohnen darf

Der ideale Vermieter: Ist froh dass er Mieter hat, will auf gar keinen Fall Geld verdienen und lässt reparieren, was noch gar nicht kaputt ist

Das Mietrecht ist ein ziemlich einträgliches Tummelfeld von Juristen, es soll also nicht allzu logisch sein.

Betreff E-installation würd ich halt unterscheiden zwischen Nachrüsten im Sinne vom Austausch nicht mehr zugelassener Teile, oder Ausbau. Wenn es Beim Einzug nur eine Steckdose pro Zimmer hatte, ist das eben so (hättest ja anderswo einmieten können), aber die soll sicher sein.
 
Wenn es Beim Einzug nur eine Steckdose pro Zimmer hatte, ist das eben so (hättest ja anderswo einmieten können), aber die soll sicher sein.

Danach hätte ich wohl schauen müssen.
Zumindest gibt es im SZ eine Steckdose pro Bettseite "ole ole"

Naja, werd euch mal auf dem laufenden halten wie die Geschichte
weiterläuft.
Mein Vermieter hat ja seit kurzem ne Hausverwaltung
beauftragt... und die wollen ja auch von was leben :)
vermute mal, das auch von daher die Erhöhung kommt.
 
mal was anderes: du schreibst das Herd A/B/C auf einem Sicherungskreis liegt?
Du hast 3 Sicherungen für den Herd?
Dann wird es kaum ein Kreis (Phase) sein!
Viele alten Unterverteilungen haben die Phasen untereinander, nicht wie die neuen nebeneinander aufgeteilt
 
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