Lampe zwischen blaue Ader schalten zulässig?

Diskutiere Lampe zwischen blaue Ader schalten zulässig? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich habe schon öfter folgende Installation gesehen, siehe Grafik: Zwischen einer UV und der Eingangstür zum Raum liegt eine längere...
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Blitzmich

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Hallo,
ich habe schon öfter folgende Installation gesehen, siehe Grafik:


1713702764482.png

Zwischen einer UV und der Eingangstür zum Raum liegt eine längere Strecke, sagen wir 20m.
Um Kabel zu sparen, wurde nur ein 3x 1,5mm² Kabel vom UV zur Tür verlegt. Bei der Tür ist ein Schalter, der bei geschlossener Stellung die blaue und braune Ader miteinander verbindet. (Natürlich gibt es auch einen Schutzleiter, habe ich zur Vereinfachung nur nicht mit gezeichnet!)
Die Lampe ist dann zwischen die Blaue Ader geklemmt. Genau genommen müsste in der Grafik oben ja die rechte Hälfte der blauen Ader noch braun sein, weil es ja die Seite des Aussenleiters ist. Aber in der Installation ist es eben so wie gezeichnet, dass die Blaue Ader verwendet wurde um die Lampe dazwischen zu schalten.
Technisch macht die Farbe der Ader ja keinen Unterschied...

Meine Frage ist ob das so zulässig ist, dass die Lampe zwischen die blaue Ader geklemmt wird?

Falls nicht, bräuchte man halt deutlich mehr Kabel, weil man dann erst zum schalter und dann zurück zur lampe gehen müsste, was ja technisch gesehen nur Nachteile hat (längerer Leitungsweg), siehe Grafik 2:

1713703303297.png
 
Hab ich noch nie gesehen das man das Kabel auf die Weise durchschleift.
Allerhöchstens wenn es eine Deckenklemmdose gibt, aus der dann die "richtigen" Adernfarben rausgeführt werden.
Aber selbst dann legt man normalerweise mindestens ein 5adriges Kabel zum Schalter um auch Steckdosen anklemmen zu können.

Grundsätzlich würde ich sagen gibt es keine mir bekannte Vorschrift die das verbietet.
Wer sowas baut sollte sich aber ernsthaft fragen ob er im richtigen Beruf ist.
 
Entweder sitzt unterhalb der Leuchte noch eine Abzweigdose. Dann ist der Schalter an br und bl angeschlossen und von der Dose zur Leuchte geht es wieder mit br und bl weiter oder es wird wie im Bild 2 ausgeführt.
 
Blau als etwas anderes, als den Neutralleiter zu verwenden, ist in harmonisierten Kabeln und Leitern seit 1965 nur zulässig, wenn kein Neutralleiter vorhanden ist. Betrachtet man die Leitung zum Schalter nur für sich, dann ist dort kein Neutralleiter vorhanden und es wäre normgerecht. Streng genommen gibt es im Stromkreis aber einen Neutralleiter, daher wäre es besser, blau nur für diesen zu verwenden. Bei Schalterleitungen ist das aber gängige Praxis, den blauen als Schaltader zu verwenden.
 
War so üblich
Die Firmen(chef) haben sogar das genommen, was sie hatten. z.B. 1971 noch sw, gr, rt.
 
War so üblich
Die Firmen(chef) haben sogar das genommen, was sie hatten. z.B. 1971 noch sw, gr, rt.
Die durften nur noch in einer Übergangszeit bis 1968 verwendet werden. Das auch später noch welche verbaut worden, ist nicht ausgeschlossen. Mit den harmonisierten Adernfarben von 2003 war es ja auch nicht anders. Da war auch im April 2006 offiziell Schluß.
 
Ja.
Denn die Produktion wurde 2003 umgestellt, das bedeutet, daß alle Leitungen die 2006 noch nicht die Farben hatten schon mindestens 3 Jahre alt sind.
Bei einer angedachten Lebensdauer von 30Jahren sind da schon 10% rum.
 
Letztens waren es noch angeblich 40 Jahre...
 
Das ist so im allgemeinen die Zeit die eine Installation verwendet wird, angedacht ist aber eher eine Verwendung von max 30 Jahren, für einzelne Bauteile auch weniger.
 
Thema: Lampe zwischen blaue Ader schalten zulässig?

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