Zulässiger Ort für Stromkreisverteiler

Diskutiere Zulässiger Ort für Stromkreisverteiler im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, bin neu hier, und (wie könnte es anders sein) direkt mit einer ersten Frage: Habe letztes Jahr in Mecklenburg ein günstiges...
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haeusle-sanierer

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Hallo zusammen,

bin neu hier, und (wie könnte es anders sein) direkt mit einer ersten Frage:

Habe letztes Jahr in Mecklenburg ein günstiges EFH von 1952 erstanden. Entsprechend sah auch die E-Installation aus.

Habe zunächst das DG komplett neu ausgebaut und dabei auch die E-Installation vollständig neu verlegt. Die Strippen habe ich bis zum alten Verteilerkasten gezogen (der wurde vor ca. 5 Jahren erneuert).

Jetzt kommt es: Mittlerweile ist klar, dass der Verteilerkasten versetzt werden muss (notwendige Verlängerung der alten "Hühnerleiter" zum DG und damit verbundene Türverlegung an seinen heutigen Ort). Und dann gibt es im verbleibenden Vorbau/Treppenhaus keinen Ort, zu dem die bereits verlegten Strippen dann noch reichen würden. Einzige Ausnahmen: Im Fußbereich über der Treppe oder auf der anderen Seite derselben Wand in der Küche. Bin mir nicht ganz sicher, denke aber, beides ist unzulässig.

Nun sehe ich noch zwei Möglichkeiten:

1. In der Küche hinter der Tür (oder über der erwähnten Treppe) einen Klemmkasten errichten. Dort die neue DG-Installation anklemmen und weiterführen zum neuen Verteilerschrank über dem HAK.

oder

2. Unterverteiler im DG legen. Dort gibt es aber keinen Flur. Man kommt durch die erste Tür sofort in den ersten (als Büro gedachten) Raum. Dort in einer hinteren Ecke könnte es gehen.

Nun endlich zu meinen Fragen:

1. Stimmt meine Vor-Annahme (Verteiler in Küche nicht erlaubt)?
2. Ist die Abhilfe "Klemmkasten" unbedenklich?
3. Ist die Unterverteilervariante so möglich?

Noch ein Wort zu meinem (Un-)Wissenstand:

Ich bin ambitionierter Laie. Und möchte wie viele andere im Forum auch die Anlage bis einschließlich Verteilerkasten soweit wie möglich selbst fertigstellen und dann von einem zugelassenen Elektriker abnehmen lassen. Kenne die wichtigsten physikalischen Grundlagen und habe mich soweit schlaugemacht, dass ich für meine Zwecke die Leitertypen und -querschnitten, notwendige Leitungsschutzschalter, RCD-Schutz, Potentialausgleich, Verlegeabstände im Bad, usw. einigermaßen einschätzen kann. Trotzdem bleiben im Detail eine Reihe speziellerer Fragen wie die obigen offen und ich bin für jeden guten Rat dankbar, da ich meine Sache ordentlich machen möchte.

Vielen Dank im Voraus :)
Und viele Grüße!
haeusle-sanierer
 
Verteiler

Hallo,

willkommen im Forum.

Ich sehe das so :

Für das Anbringen des Hausanschlusskastens und des
" Zählerschrankes" gibt es genaue Vorschriften.
Diese sind in der TAB 2000 deines Energieversorgers bzw. in der DIN 18015 nachzulesen.

Gegen einen " Unterverteiler " z.b in der Küche hätte ich Bedenken ( ausser z.B nicht genug Restwanddicke zum Bad usw.....), wüßte auch keine Vorschrift die das explizit verbietet........
 
haeusle-sanierer schrieb:
Hallo zusammen,

bin neu hier, und (wie könnte es anders sein) direkt mit einer ersten Frage:

Habe letztes Jahr in Mecklenburg ein günstiges EFH von 1952 erstanden. Entsprechend sah auch die E-Installation aus.

Habe zunächst das DG komplett neu ausgebaut und dabei auch die E-Installation vollständig neu verlegt. Die Strippen habe ich bis zum alten Verteilerkasten gezogen (der wurde vor ca. 5 Jahren erneuert).

Jetzt kommt es: Mittlerweile ist klar, dass der Verteilerkasten versetzt werden muss (notwendige Verlängerung der alten "Hühnerleiter" zum DG und damit verbundene Türverlegung an seinen heutigen Ort). Und dann gibt es im verbleibenden Vorbau/Treppenhaus keinen Ort, zu dem die bereits verlegten Strippen dann noch reichen würden. Einzige Ausnahmen: Im Fußbereich über der Treppe oder auf der anderen Seite derselben Wand in der Küche. Bin mir nicht ganz sicher, denke aber, beides ist unzulässig.

Dur dürftest theoretisch beides, aber die Küche wäre geeigneter (Zugänglichkeit).


Nun sehe ich noch zwei Möglichkeiten:

1. In der Küche hinter der Tür (oder über der erwähnten Treppe) einen Klemmkasten errichten. Dort die neue DG-Installation anklemmen und weiterführen zum neuen Verteilerschrank über dem HAK.

Klemmkästen würde ich Dir nicht empfehlen, nimm lieber Stoßverbinder und Schrumpfschlauch - dann kannst das ganze wie einer "normale" Leitung unter Putz legen.

Have Fun!

Martin
 
Hallo Edi,

vielen Dank für das Willkommen und die schnelle Antwort!

Ja, die Vorschriften für den HAK und den Zählerschrank kenne ich (im Groben).

Ich dachte nur so: Stromverteilerkasten und Zählerkasten müssen doch nicht in einem zusammengefasst werden. Ich würde also den Zählerkasten über dem HAK anbringen und den Stromverteiler möglichst dort, wo die Leitungen aus dem DG hinreichen. Zählerkasten und Stromverteiler würden über ein Verbindungskabel verbunden (das letzte Wort war jetzt wahrscheinlich überraschend ;-)).

Und in diesem Fall hoffe ich, den Stromverteiler nach Gusto setzen zu können. Allerdings habe ich auch gelesen, dass das Verbindungskabel wie der Zählerschrank nur in allgemein zugänglichen Räumen verlegt werden darf. Das würde darauf hindeuten, dass sich der Verteiler tatsächlich auch nur in einem solchen Raum befinden darf. Das hab ich aber nirgends so konkret gelesen.

Und dann habe ich nichts darüber finden können, ob für das auch die Verbindung zum Unterverteiler gilt. Ich hoffe eher: nein.

Und noch eine List, die ich mir überlegt habe: Wenn sich der Verteiler im DG in der Wand des Treppenhauses (aber mit der Öffnung zum Büro) befindet, dann könnte ich das Verbindungskabel ausschließlich durchs Treppenhaus führen. Es würde lediglich am Ende direkt durch die Bürowand in den darin eingelassenen Unterverteiler geführt.

Wohl ein bischen akademisch, diese ganzen Gedankengänge, aber was will ich anderes machen ohne die ausgefuchsten deutschen Normen zu verletzen?

Übrigens, das Bad grenzt nicht an die Wand, an der ich in der Küche den Stromverteiler anbringen wollte, da grenzt das Treppenhaus an. Das Problem Mindestwandstärke zum Bad hin kann also ausgeschlossen werden.

Viele Grüße,
haeusle-sanierer
 
zugängliche Räume

Ich dachte nur so: Stromverteilerkasten und Zählerkasten müssen doch nicht in einem zusammengefasst werden

Nein , müssen sie nicht...



Allerdings habe ich auch gelesen, dass das Verbindungskabel wie der Zählerschrank nur in allgemein zugänglichen Räumen verlegt werden darf.

Hallo,

das gilt nur für das Kabel zum Zähler (allgemein zugängliche Räume - weil ungezählte Energie).
Wie es danach verlegt wird , ist nur durch die allgemeinen Vorschriften und Regln festgelegt, es müssen aber keine" öffentlichen" Räume sein.
 
JudgeMan schrieb:
Dur dürftest theoretisch beides, aber die Küche wäre geeigneter (Zugänglichkeit).

Na, dann wäre ich meine Sorgen ja schon los :D

Klemmkästen würde ich Dir nicht empfehlen, nimm lieber Stoßverbinder und Schrumpfschlauch - dann kannst das ganze wie einer "normale" Leitung unter Putz legen.

Der Tipp hilft mir natürlich auch enorm. Dann könnte ich die Kabel ohne weiteres verlängern und den Zählerschrank gleich mit dem Stromverteiler zusammengelegt über dem HAK anbringen.

edi schrieb:
Allerdings habe ich auch gelesen, dass das Verbindungskabel wie der Zählerschrank nur in allgemein zugänglichen Räumen verlegt werden darf.

Hallo,

das gilt nur für das Kabel zum Zähler (allgemein zugängliche Räume - weil ungezählte Energie).
Wie es danach verlegt wird , ist nur durch die allgemeinen Vorschriften und Regln festgelegt, es müssen aber keine" öffentlichen" Räume sein.

Mit diesen Antworten dürfte ja schon alles klar sein. Ich habe lange darüber nachgegrübelt und bin begeistert, dass Ihr mir so schnell weitergeholfen habt. Vielen Dank!

Grüße,
haeusle-sanierer
 
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