Zwei Zähler mit Zählernummer in Reihe erlaubt?

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antroll

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Hallo zusammen,

wir ziehen demnächst in ein sehr altes Hofgut ein, welches eine alte und ziemlich chaotische Verkabelung aufweist.
Nachdem wir die Elektrik unserer zukünftige Wohneinheit komplett neu gemacht haben bin ich nun auf die Problematik mit den Zählern gestoßen. Das Hofgut ist mit Ausnahme der Wohnung(2) nicht in unserem Besitz. Langfristig wollen wir das komplette Hofgut übernehmen.

Ziel war es, dass wir für unsere Wohnung(2) eigenständig Stromanbieter aussuchen können.

Nur für unsere Wohnung(2) gibt es zwar einen Zwischenzähler, aber der nächste Zähler mit Zählernummer umfasst eine weitere (Ferien-)Wohnung(1) sowie den Heiz- und Waschraum.
Die Ferienwohnung(1) kann somit Stand heute nicht getrennt gezählt werden.
Laut Eigentümer bisher aber auch kein Problem, da nicht fest vermietet, sondern an Feriengäste ohne gesonderte Nebenkostenabrechnung.

Nun kam die Frage auf, ob wir unseren Zwischenzähler durch einen "richtigen" mit Zählernummer einfach ersetzen lassen können.
Vermutlich würden dann aber zwei Rechnungen kommen, wovon die des vorgeschalteten Zählers zu hoch ausfallen würde, weil dort immer noch unsere Wohnung(2) mitgezählt wird

Gibt es die Möglichkeit beim Netzanbieter bei der Verrechnung zusagen, dass bei dem vorgeschalteten Zähler der Verbrauch des hinteren Zählers angezogen werden soll?

Die technisch beste Variante wäre natürlich die Verkabelung der Zähler anzupassen, aber das wäre mit der Verlegung von 50-100m 16mm2 durch teilweise 2m dicke Steinwände verbunden. Diesen Akt wollen wir uns nicht antun.

Zum besseren Verständnis habe ich eine Skizze angehängt
 

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Sehe ich auch so wie @eFuchsi.
Allerdings müsstet ihr ja nicht eure Wohnungszuleitung erneuern, sondern nur die Leitungen für Heizung und Waschraum.
Die offiziellen Zähler sitzen dann an der Position "Zähler mit Nr.".
 
Nun kam die Frage auf, ob wir unseren Zwischenzähler durch einen "richtigen" mit Zählernummer einfach ersetzen lassen können.

Einfach sicher nicht.

Vermutlich würden dann aber zwei Rechnungen kommen, wovon die des vorgeschalteten Zählers zu hoch ausfallen würde, weil dort immer noch unsere Wohnung(2) mitgezählt wird

Nein. Der Versorger schliesst seine Zaehler im Normalfall nur an seinen Hausanschluss an, nicht irgendwo im Gelände.

Gibt es die Möglichkeit beim Netzanbieter bei der Verrechnung zusagen, dass bei dem vorgeschalteten Zähler der Verbrauch des hinteren Zählers angezogen werden soll?

Nicht so einfach. Es könnte beim Versorger ein Messkonzept geben, das sowas zulässt, in Richtung Kaskadenmessung. Wird bei PV oder WP-Anlagen genutzt.
Also Messkonzepte beim Versorger erfragen und Bedingungen dazu studieren.
 
Warum nicht so?:
 

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Dafür gibt es Bohrer. Es kann aber durchaus sein, dass ein neuer Zälerschrank für beide Zähler notwendig wird.
 
Warum setzt man nicht IN Wohnung 1, nämlich dort, wo die Leitung in die Wohnung eintritt, einen kleinen Zwischenzähler auf Hutschiene in einem Kleinverteiler und ebenso direkt vor die Heizung und vor den Waschraum?
Wenig Aufwand und wenig Geld. Die Zähler haben nichts dem VNB zu tun und dienen einzig der internen Verrechnung, die man dann nach Belieben aufteilen kann.

Hier z.B. zu Genüge im Sortiment:
Unterzähler
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann er ja auch jetzt schon, da es einen Zwischenzähler gibt.
Er kann aber nicht seinen eigenen Stromanbieter auswählen da dieser nur über einen offiziellen Zähler abrechnen kann.

Da nun erst mal alles wohl an einem Zähler hängt können zur Leistungserhöhung(-> zweiter Anschluß) der Anlage mit einem zweiten offiziellen Zähler auch noch zusätzliche Kosten vom Netzbetreiber kommen.

Natürlich kann man sich untereinander einigen über die Stromkosten, aber wenn es hier zum Streit kommt befindet man sich in einer grauzone mit ungewissem Ausgang vor Gericht.
 
Das kann er ja auch jetzt schon, da es einen Zwischenzähler gibt.

Nein, das kann er eben nicht, da die Ferienwohnung nichts mit Allgemeinstrom für Heizung und Waschkeller zu tun hat. Er will ja dafür eine explizite Trennung.
Er kann aber nicht seinen eigenen Stromanbieter auswählen da dieser nur über einen offiziellen Zähler abrechnen kann.

Man kann eben nicht alles haben. Dafür muss er nicht 2m Wand durchbohren.

Da nun erst mal alles wohl an einem Zähler hängt können zur Leistungserhöhung(-> zweiter Anschluß) der Anlage mit einem zweiten offiziellen Zähler auch noch zusätzliche Kosten vom Netzbetreiber kommen.

Wo wird irgendwas mit Leistungserhöhung angedacht oder gar gefordert? :confused:

Natürlich kann man sich untereinander einigen über die Stromkosten, aber wenn es hier zum Streit kommt befindet man sich in einer grauzone mit ungewissem Ausgang vor Gericht.

Wenn man sich vorher geeinigt hat (am Besten schriftlich fixiert), wo sollte es dann zum Streit kommen? Du würdest also im Streitfall wegen des Heizungsstroms etc. "vor Gericht" gehen? Lässt ja tief blicken, überhaupt solche Ideen zu haben......
 
Es geht nicht darum, hier mehr Leistung aus dem Anschluß zu ziehen, aber der Netzbetreiber wird einen zusätzlichen Zählerplatz als Leitungserhöhung betrachten und damit auch unter Umständen dafür ein zusätzliches Endgeld (Baukostenzuschuß) verlangen.
 
Diesen potentiellen Problemen kann man mit meiner einfachen realen Lösung wirksam begegnen.
 
Ob ich da vor Gericht gehe oder nicht hat nichts damit zu tun was hier möglicherweise passieren kann.
Nimm mal an der Nachbar mag Dich dann nicht mehr und dreht Dir den Strom ab, und dann?
Egal was Du da vertraglich vereinbart haben magst ist Deine Bude dann dunkel und kalt.
Ob Du da vor Gericht erstreiten kannst, daß er Dir weiter Strom liefert steht in den Sternen, denn eigentlich darf er das gar nicht.
Er ist kein offizieller Meßstellenbetreiber und darf somit Strom nicht einfach so weiter verkaufen.
Er ist auch kein Netzbetreiber und somit gar nicht offiziell verpflichtet zu liefern.

Wie so was dann mal ausgeht ist ungewiss und abgesehen davon dauern so entscheide dann sehr lang...
 
Ist das denn alles sooo schwer??
Es geht hier doch nur darum, dass Verbräuche zugeordnet und abgerechnet werden können. Nicht mehr und nicht weniger.
Gerne wäre auch noch die Wahl des Stromanbieters gewünscht, aber das geht dann eben nur mit Bohren, was vermieden werden soll.
Wie man dabei auf "Strom abdrehen durch den Nachbarn" kommt, erschließt sich wohl nur Dir.
Im Übrigen könnte auch bereits heute der Strom für Wohnung 2 abgestellt werden, wenn es dem "bösen Nachbarn" so gefällt.
Deine fantasiegeprägten Ausflüge in alle Ehren, aber HILFT das dem TE auch nur ansatzweise?
 
Den Netzbetreiber interessiert nur der Hauptzähler, die Unterzähler sind für den nicht von Interesse.
Ob da ein oder 30 Unterzähler folgen ist völlig uninteressant.
Der Te will einen Hauptzähler für seine Wohnung und das geht nun mal nur mit erheblichen Aufwand.
 
Ja das ist so, aber man fängt nicht an an einer Anlage was um zu bauen um dann einen kaum besseren Zustand oder sogar den alten zu erhalten.
 
Eine Idee, die mir gerade aufgrund eurer Antworten kam:
wäre es möglich die Zuleitung VOR dem ersten Zähler abzuzweigen?
Ein Zweig würde dann in den Zähler für Wohnung1 gehen und der andere Zweig zur Zuleitung für Wohnung2, Heizung und Waschraum.
Und dann nochmal ein Zwischenzähler für Heizung und Waschraum

Anbei die Skizze mit Änderungen in Grün
 

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Ich merke gerade, dass Heizung und Waschraum auf die Art nicht offiziell erfasst wird. Ggf noch ein dritter Zähler mit Zählernummer?
Oder darf man generell nicht vor dem ersten Zähler abzweigen?

Ich würde es auch offiziell machen lassen aber wollte mir und dem Elektriker die Zeit sparen, wenn es eh nicht möglich/erlaubt sein sollte
 
Oder darf man generell nicht vor dem ersten Zähler abzweigen?

Früher nannte man so einen Abzweig auch Stromdiebstahl.... aber in der heutigen Zeit..... gibt es sicher auch "gendergerechte Fachbegriffe" dafür. :p

Was mich aber mal viel mehr interessieren würde: ein Hofgut mit 2m!! dicken Steinmauern, gibt es Fotos dazu?
War das mal eine Schutz- und Fliehburg im Mittelalter?
 
Thema: Zwei Zähler mit Zählernummer in Reihe erlaubt?
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