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Pasillo
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Hallo, und guten Tag,
wir haben eine Eigentumswohnunng in einem 8 Parteienhaus gekauft.
Diese Wohnungen stehen kurz vor der Fertigstellung durch den Bauträger.
Fast die kompl. Verkabelung wurde über den Boden, unter dem Estrisch ausgeführt.
Nur an den Fenstern / Balkontüren wurden wohl durch die Fenster-Bauart bedingt, in etwa 2,30 m Höhe, (Höhe Rollladenkasten) Abzweigdosen gesetzt, um dort die im Fensterrahmen eingebauten elektrischen Lüfter zu verkabeln.
Jetzt gibt es ein Problem mit dem Bauleiter, er "verbietet" uns über diese Abzweigdosen tapeziern zu lassen, mit der Begründung = Diese Abzweigdosen müssen immer Zugänglich sein. Dafür gäbe es eine VDE-Vorschrift.
Nun meine Frage: gibt es eine solche Vorschrift,
und wenn ja, wie heißt diese?
Vielen Dank schon mal.
Pasillo
wir haben eine Eigentumswohnunng in einem 8 Parteienhaus gekauft.
Diese Wohnungen stehen kurz vor der Fertigstellung durch den Bauträger.
Fast die kompl. Verkabelung wurde über den Boden, unter dem Estrisch ausgeführt.
Nur an den Fenstern / Balkontüren wurden wohl durch die Fenster-Bauart bedingt, in etwa 2,30 m Höhe, (Höhe Rollladenkasten) Abzweigdosen gesetzt, um dort die im Fensterrahmen eingebauten elektrischen Lüfter zu verkabeln.
Jetzt gibt es ein Problem mit dem Bauleiter, er "verbietet" uns über diese Abzweigdosen tapeziern zu lassen, mit der Begründung = Diese Abzweigdosen müssen immer Zugänglich sein. Dafür gäbe es eine VDE-Vorschrift.
Nun meine Frage: gibt es eine solche Vorschrift,
und wenn ja, wie heißt diese?
Vielen Dank schon mal.
Pasillo