@EBC41 Die Norm fordert eine Auslegung der Hauptleitung zwischen Zähler und Hauptverteiler auf 3*63A. Wenn du von dieser Norm abweichst musst du Nachweisen, das deine Lösung gleich oder höherwertig zu der der Norm ist.
Diese Aussage steht ja wohl daneben. Wenn ich von dieser Norm abweichen will, bespreche ich mit dem Bauherrn, ob er in Zukunft mit 35A zurecht kommt und mache das nicht mit dem Prinzip, eine gleich- oder höherwertige Lösung zu errichten.
Da hast Du wohl falsch verstanden, dass dieses Prinzip nur bei sicherheitsrelevanten Themen Anwendung finden soll.
Wenn die Norm bei einer kleinen Dachgeschosswohnung, ohne DLE oder sonstigen leistungsstarken Verbrauchern, fordern würde, dass die Zuleitung auf 63A ausgelegt sein muss, ist diese Norm schlicht und einfach unsinnig.
Ja, natürlich für die Kupferlobbyisten und ihre Konsorten ist sie allemal sinnvoll.
Oder soll man so sagen, dass manche Leute nicht imstande sind, so weit eigenständig zu denken, eine Entscheidung zu treffen, ob die Anwendung einer Norm in jedem Fall sinnvoll ist?
Das wirst du aber nicht können und haftest deshalb selbst.
Das ist die Masche der gewieften Lobbyisten, dann das Thema Haftung gewinnbringend für sich einzusetzen, indem man den ausführenden Praktikern mit strafrechtlichen Folgen droht, wenn sie nicht "normgemäß" arbeiten.
Man kann aber jederzeit vertraglich mit dem Bauherrn vereinbaren, von bestimmten Normen, sinnvollerweise abzuweichen, wenn klar ist, dass die sture Anwendung der Normempfehlung hier völlig absurd und übertrieben wäre.