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Stromlaie
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@elektroblitzer
Jetzt machen wir das etwas komplizierter.Weil wir in den rechtlichen Bereich gehen.
Genau genommen habe ich drei die haften.
1) Der GÜ beauftragt einen Rohbauer damit ein Fundamenterder einzubauen.Stand Din 18014 von 2007
Laut dieser Din 18014 darf der Rohbauer solche arbeiten nicht ausführen.Es seiden es wird durch einen dafür zugelassenen Elektriker überwacht.Der den Durchgangswiderstand vor dem betonieren gemessen hat.Und es durch Bilder und Dokumation,wie der Fundamenterder verlegt wurde nachweisen kann.
Wurde das also nur vom Rohbauer verlegt,ohne die oben genannten Punkte eingehalten,dann habe ich hier schon erstmal einen Schuldigen.Den GÜ der das hätte Planen und kordinieren müssen.Zusammenspiel Rohbauer/Elektriker
2) Mein beauftragter Elektriker,der die verdrahtung im Verteilerkasten gemacht hat,und es dann beim Netzanbieter angemeldet hat,hat wohl dem GÜ vertraut das alles fachgerecht ausgeführt wurde.Da es ja laut Din 18014 ja nur ein EFK ausführen darf oder er abnimmt.
Er macht sich also auch haftbar.Wer kann meinen Elektriker verklagen ? Netzbetreiber ?
3) Macht sich der Netzbetreiber auch nicht haftbar ?
Er lässt ein Gebäude in Betrieb gehen,obwohl ihm vom Elektriker keine Messung vorgelegt wurde.
Hätte der Netzbetreiber den Elektriker auffordern müssen,die Messungen nachzureichen ?
Oder haben sich mein Elektriker und die Syna gedacht,ist ja ein TN Netz,also kann nichts passieren.
Die Syna benötigt doch alle erforderlichen Nachweise um uns ans Netz zu lassen.
Jetzt machen wir das etwas komplizierter.Weil wir in den rechtlichen Bereich gehen.
Genau genommen habe ich drei die haften.
1) Der GÜ beauftragt einen Rohbauer damit ein Fundamenterder einzubauen.Stand Din 18014 von 2007
Laut dieser Din 18014 darf der Rohbauer solche arbeiten nicht ausführen.Es seiden es wird durch einen dafür zugelassenen Elektriker überwacht.Der den Durchgangswiderstand vor dem betonieren gemessen hat.Und es durch Bilder und Dokumation,wie der Fundamenterder verlegt wurde nachweisen kann.
Wurde das also nur vom Rohbauer verlegt,ohne die oben genannten Punkte eingehalten,dann habe ich hier schon erstmal einen Schuldigen.Den GÜ der das hätte Planen und kordinieren müssen.Zusammenspiel Rohbauer/Elektriker
2) Mein beauftragter Elektriker,der die verdrahtung im Verteilerkasten gemacht hat,und es dann beim Netzanbieter angemeldet hat,hat wohl dem GÜ vertraut das alles fachgerecht ausgeführt wurde.Da es ja laut Din 18014 ja nur ein EFK ausführen darf oder er abnimmt.
Er macht sich also auch haftbar.Wer kann meinen Elektriker verklagen ? Netzbetreiber ?
3) Macht sich der Netzbetreiber auch nicht haftbar ?
Er lässt ein Gebäude in Betrieb gehen,obwohl ihm vom Elektriker keine Messung vorgelegt wurde.
Hätte der Netzbetreiber den Elektriker auffordern müssen,die Messungen nachzureichen ?
Oder haben sich mein Elektriker und die Syna gedacht,ist ja ein TN Netz,also kann nichts passieren.
Die Syna benötigt doch alle erforderlichen Nachweise um uns ans Netz zu lassen.