Kajjo schrieb:
@Octavian: Mit "Dämmung" meinte ich die Perimeterdämmung unterhalb und seitwärts der Sohlplatte, die dazu führt, dass die Sohlplatte nicht die Erde direkt berührt. Muss in solchen Fällen die Erdung bis ins Erdreich geführt werden, also durch die Dämmung nach unten hindurch oder seitwärts außen um die Sohlplatte herum? Muss in solchen Fällen due Erdung bis in die Frostschürzen unterhalb der Sohlplatte geführt werden?
Hast du einen Link auf eine "vergleichbare Abbildung", die verlässlich ist? Das würde mir sehr helfen!
Das wurde doch schon beschrieben. Ein Link ist schon da, nur ist der nutzlos wenn er nicht gelesen wird.
s-p-s schrieb:
http://www.elektroinnung-krefeld.de/fundamenterder.pdf
Auch bei isolierter Bodenplatte + beidseitig isolierter Frostschürze genügt ein Fundamenterder, wenn die Sohle des Streifenfundaments nicht isoliert ist, siehe Bild 26.
Kajjo schrieb:
Ich kann mir als Laie gar nicht vorstellen, wie ohne Erdberührung die Erdung sichergestellt wird. Wie wird eine solche Erdung "erdfühlig"?
Das ist auch nicht Aufgabe von Bauherren.
Betrüblicherweise ist noch nicht einmal die DIN 18014:2007-09 bei allen Architekten, Bauleitern, Rohbauunternehmen aber auch Elektrikern bekannt. Bis sich die aktuell gültige DIN 18014:2014-03 zu allen Baubeteiligten herum gesprochen hat, wird es vermutlich auch noch Jahre dauern.
Erdungsanlagen sind leider zumeist nur dann normkonform, wenn forenkundige Bauherren
rechtzeitig verhindern, dass sie vom Rohbaunternehmen ohne die vorgeschriebene Messdokumentation durch eine konzessionierte Elektrofachkraft eingebaut wird. Die EFK ist dann bei Inbetriebnahme als Gefälligkeitselektriker gefragt um mit übersinnlichen Fähigkeiten die nie besichtigte Erdungsanlage in der Zähleranmeldung für normkonformzu erklären.
Nach der Lektüre der Broschüre von Elektro+ und Kapitel 5.5.2 des
DEHN Blitzplaners sollten deine Fragen erschöpfend geklärt sein.
Kajjo schrieb:
@Elektroblitzer: Ich werde das Reihenhaus in meinem Eigentum behalten und die Wohnungen vermieten. Ich könnte es auch einfach als Dreifamilienhaus bezeichnen.
Ich bin zwar als freier Wohnungsunternehmer schon Jahre nicht mehr aktiv, aber in keinem meiner Objekte kam ich dem verständlichen Erst-mal-raus-aus-dem-Dreck-Wunsch der Rohbauunternehmer nach, dass die Bodenplatte vor den Kellerwänden erstellt wird. Den Schallschutz zweischaliger Trennwände hätte ich - auch mit Unterkellerung - niemals durch eine durchgehende Bodenplatte verschlechtert.
Schallschutz beiseite: Ein Dreifamileinwohnhaus mit drei vertikal getrennten Wohnungen ist nach DIN 18014 oder IEC 62305 nicht anders zu behandeln als bei horizontaler Trennung der Wohnungen. Nach meiner Normauslegung ist es auch unerheblich, ob es nur einen oder getrennte Hausanschlüsse gibt. Solltest du oder deine Erben mal auf die Idee kommen Teileigentum zu begründen, könnte sich das Konzept nachträglich rächen.
FAZIT: Das Bild 3 von Elektro+ mit 3 Einfamilien-Reihenhäusern entspricht dem Bild 2 der DIN 18014 und ist so nicht auf
ein Wohngebäude mit 3 Wohnungen übertragbar.