Prüffristen der elektrischen Geräte

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nygladiator

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Hallo,
ich bin Elektriker im öffentlichem Dienst.

Es geht um die Prüffristen der elektrischen Geräte.

An allen öffentlichen Gebäuden ist die Fehlerquote unter 2 % und haben niedrige Werte.

Ich habe alle Gebäude auf 4 Jahre Prüffrist ermittelt.

Meine Aufgabe ist es nun rechtssicher nachzuweisen, ob die 4 Jahre zulässig sind und mit welcher Quelle ich das belegen kann.

Aus der Recherche habe ich herausgefunden, daß es im DGUV 4 steht.
Das würde meine Prüffristen auf 4 Jahre u.a. bestätigen.

Kann mir hier bitte irgendeiner eine Information bzw. Bestätigung zukommen lassen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Prüffristen legt der für die Prüfungen verantwortliche anhand einer Gefährdungsbeurteilung fest.
4 Jahre erscheint mir da aber deutlich zu lange, eine Prüffrist für Ortsveränderliche Geräte über 2 Jahren halte ich für nicht passend.
auch in der DGUV 4 sind nur die Fristen für Anlagen und OrtsFESTE Betreibsmittel angegeben.
Für Ortsveränderliche wäre ohnehin die DGUV V3 zuständig

Zudem ist die DGUV für Dich nicht die passende Vorgabe da es für den öffentlichen Dienst eigene Vorschriften gibt.
Staatliche Einrichtungen sind nicht über die Berufsgenossenschaften versichert.
 
Danke schonmal.
Sorry, stimmt. Es ist die DGUV V3.
Es geht um die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte sowie Monitore, PCs, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Steckdosenleisten, Handyladegeräte, Laptop-Ladegeräte usw.
 
Die Prüffristen legt der für die Prüfungen verantwortliche anhand einer Gefährdungsbeurteilung fest.
Das ist bei uns genau so. Außerdem sind noch "Sonderwünsche" des Sachversicherers zu berücksichtigen damit die Versicherungsprämien nicht durch die Decke gehen. Ortsveränderliche bei uns in den " Büro´s" alle 2 Jahre , in den Werkstätten ( keine Baustellen ) einmal im Jahr.
Ortsfeste bei uns alle 2 Jahre
 
Danke schonmal für die Antworten.

Dem Dozenten /Seminarleiter habe ich heute auch per E-Mail die selbe Frage gestellt und er schrieb mir zurück.

" Der Gesetzgeber schiebt die Verantwortung auf die Betriebe. Wenn durch vorherige Prüfungen festgestellt worden ist, dass vier Jahre reichen, dann gilt das."

Heute habe ich noch einen örtlichen namhaften Elektro-Unternehmen nachgefragt.

Er sagte, versicherungstechnisch gesehen, sollte ich auch auf die 2 Jahre zurückgehen anstatt die 4 Jahre.
Auch wenn ich im Recht liegen würde, würde ich gegen Windmühlen kämpfen.
 
Im Recht liegen ist da etwas schwer denn jegliche Vorgabe erfordert immer das Prüfen ob eine Frist ausreichend ist.
Wenn ein Unfall passiert ist das spätestens der Beweiß, daß die Frist zu lange ist.

Auch in den Schriften ist immer von einer "angemessenen Prüffrist" die Rede.
Die Prüfabstände sind IMMER nur Vorschläge die sich im allgemeinen bewährt haben.
Für einen speziellen Betrieb ist eben die Frist an zu passen. Auf Baustellen ist 2 Jahre wesentlich zu lang, im Büro vielleicht angemessen

Zitat aus der DGUV V3 :"
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen
gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden."

Der Verantwortliche muß die Fristen Festlegen-> Gefährdungsbeurteilung!
 
Thema: Prüffristen der elektrischen Geräte
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