Rücklaufsperre Stromzähler

Diskutiere Rücklaufsperre Stromzähler im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Durch das sehr aktuelle Thema der Klein-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) bin ich ein wenig ins Grübeln gekommen. Es wird ja von den...
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  • #21
In Deutschland kann man sich seit Anfang des Jahres auch beim Balkonkraftwerk die Einspeisung vergüten lassen.
 
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  • #22
Ich glaube, da liegt ein Mißverständnis vor: wenn Sonne/Licht ist, erzeugt meine Anlage Strom.......ich habe keine Möglichkeit, mir "teure" oder "billige" Zeiten auszusuchen......
Wenn meine Produktion höher ist als mein momentaner Verbrauch, soll der Zähler dies von meiner Stromrechnung abziehen.....
....sowas wie ein Kauf auf Kommission.....sehe da nichts von "Umweltschmarotzer", im Gegenteil: die Stadtwerke schmarotzen meinen selbsterzeugten Strom = Zwangsenteignung !
Ist kein Irrtum. wenn deine Anlage Strom übrig hat, haben das Millionen andere auch. Windräder müssen dann still stehen und bekommen dafür Geld. Andere Kraftwerke ebenso. Dann wenn die Sonne nicht scheint, willst du dann umsonst deinen Strom zurück. Dann müssen aber Gaskraftwerke teuer Strom produzieren, weil auch alle anderen Solaranlagen nichts liefern. Wenn du einspeist, kostet der Strom an der Strombörse 1-2 Cent. Wenn du ihn zurück willst evtl 70 Cent.
Speichere doch deinen Strom selbst, dann weist du wie teuer Speicher sind. Den grünen Heiligenschein, der Hausbesitzer sollen alle Mieter, die keine Möglichkeit haben oder kein Geld finanzieren.
 
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  • #23
BKW sind nur für den Eigenverbrauch mit theoretischer Nulleinspeisung gedacht. Zumindest ohne Vergütung.
Wo steht denn das geschrieben ?
Vor Jahrzehnten schon kamen so einige umweltbewusste Leute sich Solarpaneele angeschafft. ........und, ja, zum Eigenverbrauch mit Nulleinspeisung ! Niemand von denen hat das gemacht, um den EVUs selbsterzeugte Energie zu schenken !
Klappte ja auch perfekt mit dem auch rückwärts laufenden Ferraris - Zähler.
Durch Zwangseinbau von Zählern mit Rücklaufsperre wurde eben auch eine Zwangseinspeisung des Überschusses
verursacht, de facto eine Enteignung.
 
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  • #24
"BKW sind nur für den Eigenverbrauch mit theoretischer Nulleinspeisung gedacht. Zumindest ohne Vergütung."

Das ist selbstverständlich völlig aus der Luft gegriffen.
 
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  • #25
Durch Zwangseinbau von Zählern mit Rücklaufsperre wurde eben auch eine Zwangseinspeisung des Überschusses
verursacht, de facto eine Enteignung.
Wieso Enteignung. Jeder der das Netz nutzt, muss Netzentgelte und Steuern usw. bezahlen und wenn du einspeist, nutzt du fremdes Eigentum.
 
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  • #26
Ja, Krutzitürken.

Kannst oder willst Du es nicht verstehen.
Wenn Du den überschüssigen Strom nicht verschenken willst, dann bau eine größere Anlage mit allen Genehmigungsverfahren und Anmeldungen, und keine steckerfertige Minianlage.

Rückwärtslaufende Zähler sind eigentlich Betrug, da wenn z.B.: der Zähler um 100kWh zurück zählt, Du das Netz trotzdem mit 200kWh belastet hast, aber keine Netzbereitstellungsgebühr bezahlst.

Niemand zwingt Dich Deinen Strom zu verschenken.
Und laut #21 kann man in DE angeblich auch für 'verschenkten' Strom einer BKW eine finanzielle Vergütung verlangen.
 
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  • #27
Ist kein Irrtum. wenn deine Anlage Strom übrig hat, haben das Millionen andere auch. Windräder müssen dann still stehen und bekommen dafür Geld. Andere Kraftwerke ebenso. Dann wenn die Sonne nicht scheint, willst du dann umsonst deinen Strom zurück. Dann müssen aber Gaskraftwerke teuer Strom produzieren, weil auch alle anderen Solaranlagen nichts liefern. Wenn du einspeist, kostet der Strom an der Strombörse 1-2 Cent. Wenn du ihn zurück willst evtl 70 Cent.
Speichere doch deinen Strom selbst, dann weist du wie teuer Speicher sind. Den grünen Heiligenschein, der Hausbesitzer sollen alle Mieter, die keine Möglichkeit haben oder kein Geld finanzieren.
Mal ganz andersrum: RWE hat im "Krisenjahr" 2022 doppelt so hohe Gewinne wie 2021 gemacht: Ergebnis der Privatwirtschaft auf dem Energiesektor.

Vorschlag: Absoluter Vorrang für Windrad - und Solarstrom.

Sehr interessant, wie hier ausgeführt wird, in welchem Maß wir mit der EEG - Umlage (die ja eigentlich Wind - und Solarenergie gedacht war) die Braunkohle finanzieren. Auch wird klargestellt, daß wir mit grünem Strom und damit verbundenen dezentralen Netzen weitaus weniger Hochspannungstrassen brauchen. Bestes Beispiel: die mönströse Leitung von der Nordsee nach Bayern, weil Söder & Co. sich weigern, Windräder neben Gipfelkreuze zu genehmigen.....aber Skipisten die Berge verschandeln...
file:///C:/Users/Willem/Desktop/PPT%20-%20Braunkohlestrom%20blockiert%20Solar-%20und%20Windenergie%20PowerPoint%20Presentation%20-%20ID%203577152.htm

Weiter: Als erstes sollten bei zuviel Strom die Braunkohle- und Gaskraftwerke heruntergeregelt werden.

....und ja, ich habe 2 ausgediente E - Rollststuhlakkus dran , die ich gratis vorm Schrott gerettet haben.
Schon vor 35 Jahren betrieb ich eine Inselanlage mit dicken LKW - Akkus, die trotz unbrauchbarkeit im Winter für LKWs noch zwischen 5 und 10 Jahren super gelaufen haben.Glücklicherweise sorgen ja jetzt Habeck und Co. für eine Verlagerung der Prioritäten.
 
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  • #28
thermische Kraftwerke sind halt dazu zu träge, um damit Netzschwankungen auszugleichen. Die liefern halt zuverlässige Grundversorgungen, sind aber nur sehr träge auszuregeln.
 
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  • #29
In Deutschland kann man sich seit Anfang des Jahres auch beim Balkonkraftwerk die Einspeisung vergüten lassen.
Kurt, 8,6 ct......und:

"
Gibt es eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke?
Wenn Balkonkraftwerk Besitzer ihren Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen, haben sie theoretisch Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Diese beträgt 2023 für Strom aus einem Balkonkraftwerk allerdings nur 8,2 Cent pro Kilowattstunde, liegt also weit unter dem normalen Strompreis.

Außerdem sind bei der Inanspruchnahme der Vergütung bürokratische und technische Pflichten zu beachten, die vergleichsweise viel Aufwand bedeuten. Daher kann es sinnvoll sein, auf die Vergütung zu verzichten und den Strom selbst zu verbrauchen bzw. Überschüsse zu "verschenken".

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und die Einspeisevergütung trotzdem beanspruchen möchte, muss dies dem Netzbetreiber mitteilen. Denn anschließend wird ihm ein Stromzähler installiert, der die eingespeiste Strommenge misst. Die Kosten hierfür betragen meist über 100 Euro. Dazu kommen nochmals 20 Euro Messstellengebühr pro Jahr. "
 
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  • #30
thermische Kraftwerke sind halt dazu zu träge, um damit Netzschwankungen auszugleichen. Die liefern halt zuverlässige Grundversorgungen, sind aber nur sehr träge auszuregeln.

Gibst du mir dazu bitte einen Link ? .....habe das schon öfter gegoogelt, nie konkret gefunden.
Was ich allerdings gefunden habe, ist, daß aufgrund der Abnahmeverträge bzg. Braunkohleenergie immer Braunkohle Vorrang hat, und deshalb so viele Windräder stillstehen.....
 
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  • #31
Es siegt nicht der Verstand, sondern wer die gewieftesten Lobbyisten hat ! :mad:
 
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  • #32
Prinzipiell kann man Kohlekraftwerke kaum unter 60-70% Leitung runterregeln, da ansonsten die Kessel zu kalt werden.
Auch ein Wiederanlauf nach einem Stillstand dauert je nachdem, ob es ein Heißstart (nur kurzer Stillstand) oder ein Kaltstart (nach einem längeren Stillstand) ist, von 2-3 bis zu 15 Stunden.

In Zeiten mit wenig Last aber viel alternativen Energieeinspeisungen (z.B.: Wind) zahlen Kohlekraftwerksbetreiber sogar negative Strompreise, um ihren Strom anzubringen. Ist immer noch günstiger, als das Kohlekraft herunterzufahren.

Um das netz zu stabilisieren, werden dann eben Windräder abgeschaltet.
 
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  • #33
Richtiger ist, das im Sommer die installierte Photovoltaik reicht um Mittags Deutschland zu versorgen und da die Vorrang hat vor Windkraft, stehen dann die Windräder.
Auch bei einem Kohlekraftwerk ist es möglich z.B. nur nachts Strom zu erzeugen. Der Kessel wird dabei heiß gehalten und dann braucht man bis zur vollen Leistung 3-4h Man kann also je nach Wetterbericht z.B. 16.00 Uhr anfahren und hat 20 Uhr volle Leistung. Das ganze ist nur ineffektiv, weil man den Kessel auch am Tag heiß halten muss. Geht natürlich in einem Gaskraftwerk schneller und effektiver. Aber aus politischen Gründen haben wir ja keins mehr
 
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  • #34
@Willem Dein Text über bürokratische Pflichten beim BKW mit Vergütung ist veraltet. Seit Anfang des Jahres ist viel davon weg. Der Zählertausch ist nicht vom Betreiber zu bezahlen sondern in den 20€ jährlichen Kosten enthalten.
 
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  • #35
Wieso Enteignung. Jeder der das Netz nutzt, muss Netzentgelte und Steuern usw. bezahlen und wenn du einspeist, nutzt du fremdes Eigentum.
..
........für dessen Nutzung ich schon meine Grundgebühr bezahle !
.....und in den AGBs der Grundgebühr steht nix über "zur Eingleisigkeit verpflichtet" oder ähnliches.
 
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  • #37
….. In der Praxis wird man gar nicht viel überschüssigen Strom erzeugen.
Das kommt ja auf das persönliche Verbrauchsverhalten und die Wohnsituation an! Wenn tagsüber alle aus dem Haus sind, läuft denn nur irgendwelche Grundlast, bei einer Wohnung im MFH nicht mal zentrale Steuerungen etc, da diese über den Allgemeinverbrauch laufen. Da kommt man im Schnitt nicht mal auf 50W an Verbrauch.
Warum meinst du wohl, dass die Balkonkraftwerke von den zuständigen Grundversorgern t.w. so subventioniert werden. Man könnte jetzt einen Zweitarifzähler einbauen lassen, aber da langen seit neusten die VNB und Versorger mit hohen Grundgebühren und niedrigen Einspeisevergütungen zu, so dass es sich einfach nicht mehr rechnet. Und separate Speichertechnologie rechnet sich auch noch nicht. Da ist die Anlage defekt, bevor man den ROI erreicht hat.

Beste Methode, anstatt sich den Balkon zu verbauen ist immer noch das Antrainieren von sparsamen Umgang mit Energie und auch gerade bei den Kleinverbrauchern auf den „stand-by“-Verbrauch zu achten. Bei der Planung Steckdosen abschaltbar machen oder in abschaltbare Steckdosenleisten investieren. Letzteres würden die Energieversorger ja am liebsten verbieten.
 
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  • #39
Beste Methode, anstatt sich den Balkon zu verbauen ist immer noch das Antrainieren von sparsamen Umgang mit Energie und auch gerade bei den Kleinverbrauchern auf den „stand-by“-Verbrauch zu achten. Bei der Planung Steckdosen abschaltbar machen oder in abschaltbare Steckdosenleisten investieren. Letzteres würden die Energieversorger ja am liebsten verbieten.
Angenommen ich habe 50W Standby, das würden etwa 100 Geräte sein, kostet das im Jahr etwa 200€.
Ersetze den E Herd durch ein Gas Kochfeld, sparst du ein vielfaches davon.
 
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  • #40
Nö, die Netzentgelte sind im Arbeitspreis, die zahlst du also pro kWh
Hierzu ein Zitat:
"
Wie setzt sich der Grundpreis für Strom zusammen?

Der Grundpreis setzt sich u. a. aus folgenden Posten zusammen:

  • Bereitstellung des Stroms bzw. Stromanschlusses
  • Kosten für die Bereitstellung, Ablesung und Wartung des Stromzählers
  • Erstellung der Stromabrechnung
Der Grundpreis wird aufgrund dieser Bestandteile oft in Bereitstellungs- und Verrechnungspreis unterteilt. Der Bereitstellungspreis wird dafür verlangt, dass Strom für einen Haushalt verfügbar gemacht wird. Der Verrechnungspreis beinhaltet alle Kosten rund um den Zähler, seine Ablesung und die Rechnungsstellung.

Hinweis: Auch wenn Sie keinen Strom verbrauchen, fällt die Grundgebühr an. Das liegt daran, dass die o. g. Kosten auch entstehen, wenn gar kein Strom genutzt wird."

Quelle: Grundpreis Strom: Was bedeutet das & was ist wichtig?

Demnach bezahle ich mit der Grundgebühr (Bereitstellung des Stromanschlusses !) auch die Möglichkeit, Strom einzuspeisen.

Im Übrigen ist das "Korintenk*****ei: Rücklaufende Frrraris - Zähler ohne BlaBlaBla und Papierkram dran, und schon ist Ruhe
 
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