Messungen bei Inbetriebnahme und Änderungen der Anlage

Diskutiere Messungen bei Inbetriebnahme und Änderungen der Anlage im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, wir haben da leider eine sehr verzwickte Situation... Unser Bauträger ist pleite und stellt sich tot. Der beauftragte...
Ich danke Euch schon mal allen. Eine Übergabe gab es nicht. Wohl gab es jedoch eine detailiert zugestellte Mängelliste durch uns vor und nach dem Einzug. Aber das ist am Ende auch egal, weil da nichts mehr zu holen ist. Wir haben mit den Firmen selbst keinen Vertrag und somit wars das am Ende leider.

Das Haus selbst ist aber so weit fertig bis auf ein paar Schönheitsfehler. Es waren jedoch noch Außenanlagen vertraglich vereinbart, welche aber nicht mehr geleistet werden und durch die Überzahlung durch uns nun doppelt bezahlt werden müssen. Aber lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Beim nächsten Haus wüssten wir so viel besser...

Bei der Elektrik sind es eben nur die vier Steckdosen außen...

Falsch der Kunde hat einen Anspruch auf alle Dokumente die mit dem Bau zusammenhängen und dazu gehört auch das Prüfprotokoll der Elektrischen Anlage inklusive der vollständigen Dokumentation. Egal ob der Elektriker im Auftrag des Bauträgers arbeitet oder im Kundenauftrag ! Noch etwas ohne das vorliegende Prüfprotokoll und der Unterlagen gibt es keine Abnahme . Das wissen aber die wenigsten und die übernehmen dann die Anlage Mangelfrei und bezahlen brav die Rechnungen. Merke Geld gibt es erst bei Mangelfreier Bauleistung. Dem Te bleibt nur noch der Weg übrig nochmals Geld in die Hand zu nehmen und die Anlage prüfen zu lassen inklusive Prüfprotokoll. Von dem Insolventen Bauträger wird er wohl kein Geld sehen !

Wir haben im Zählerschrank eine Dokumentation gefunden. Die sieht aus, als würde diese durch das CAD Programm vom Elektriker automatisch erstellt worden sein... Da sind Zeichnungen von den Sicherungen und die Art der Kabel mit Querschnitt und Aderfarben und die Beschriftungen auf mehreren A4 Seiten vermerkt. Aber keine Hinweise auf irgend welche Messwerte. Wir sollten auch eine CD bekommen mit Bildern von der Leitungsverlegung, aber die haben wir nicht bekommen. Aber die Wände hatte ich zum Glück selbst alle vor dem Innenputz fotografiert - das ist also nicht so schlimm.

Grundsätzlich hat der Elektriker mit seinen Leuten schon einen guten Eindruck gemacht. Im OG sind auch wegen den Leitungslängen 2,5mm² verlegt. In der Küche bei den Arbeitsplatten wegen den ggf. starken Verbrauchern auch, obwohl das nur knapp 10 Meter Leitungslänge bis zum Zählerschrank sind.

Aber ein bisschen Ungewissheit hat man eben immer. Wobei wir uns darüber sicher niemals Gedanken gemacht hätten, wäre alles normal abgelaufen. Deswegen wird wohl eine neue Prüfung der Anlage der beste Weg sein.
 
Nur wegen der 4 Dosen muß nicht die ganze Anlage gemessen werden.
Aber ohne Protokolle fehlt Dir die Messung der Anlage und das ist neu zu machen wenn keine vorliegen.
Ohne die Protokolle lässt sich ja auch gar nicht sagen ob vielleicht Fehler in der Anlage vorliegen, dir ist sicher auch nicht bewußt ob bei der Anlage nur die paar Steckdosen fehlen oder noch ganz andere Dinge wegen Zahlungsausfall gar nicht mehr installiert wurden.
Wer sagt denn, daß die Anlage überhaupt betriebsfähig war als Du sie eingeschaltet hast?

Wenn ich kein Geld mehr bekomme lass ich das Werkzeug fallen mach noch die Sicherungen raus und verlasse die Baustelle.
 
Wer sagt denn, daß die Anlage überhaupt betriebsfähig war als Du sie eingeschaltet hast?
Der beauftragte Elektrofachbetrieb hat die Installation in unserem Neubau so weit fertiggestellt und Zähler gesetzt und alles in Betrieb genommen.
Bitte doch wenigstens den ersten Beitrag lesen...

Wenn ich kein Geld mehr bekomme lass ich das Werkzeug fallen mach noch die Sicherungen raus und verlasse die Baustelle.
Genau das hat der Elektriker des Bauträgers ja auch gemacht...naja, bis auf das "Sicherungen raus"...wodurch ja erst die Problematik mit den besagten 4 Steckdosen entstanden ist. Was willst du denn mit dieser Aussage dem TE mitteilen, wenn ich fragen darf ^^

@xor
Wie schon @Stromberger in #8 geschrieben hat, versuche auf den Elektriker zuzugehen. Vielleicht kann man da am sinnvollsten eine Lösung finden, ggf über die Zahlung eines angemessenen Betrags bezogen auf das ausstehende Geld was der Elektriker vom Bauträger noch zu bekommen hat. Dann ist beiden geholfen, dir und dem Elektriker, der wohl wie du es schreibst ja auch vernüftige Arbeit abgeliefert hat.
Ansonsten ja, Mess- und Prüfprotokolle neu erstellen lassen kostet sicherlich ne Stange Geld, fraglich ist auch der praktische Nutzen. Denn wenn der Bauträger pleite ist, wer soll dann im Falle eines Falles haftbar gemacht werden. Der Elektriker hält sich sicherlich bedeckt und kann mit seinen Protokollen nachweisen das bei seiner Inbetriebnahme der Anlage alles in Ordnung war. Es bleibt so oder so, in solchen Fällen, immer am Betreiber der Anlage, also dir, hängen.
Wenn du aber für dein Gewissen einfach Sicherheit haben willst das die elektrische Anlage aktuell in einem einwandfreien Zustand ist, dann beiss in den saueren Apfel und lass es machen. Dann hast du alles in deiner Macht stehende getan und bist für dich auf der sicheren Seite.
 
Ganz einfach wenn das Geld aus bleibt höre ich auf, egal ob ich eigentlich noch diverse Klemmen anziehen müsste, oder mir bekannte Defekt noch zu beseitigen hätte.
Durch das Abschalten hab ich dann auch meiner Pflicht genüge getan, eine Gefährdung aus zu schließen.
Vielleicht ist die Prüfung ja auch gar nicht mehr gemacht worden und somit Defekte erst gar nicht erkannt.
Gerade im Neubau ist es ja keine Seltenheit, daß irgden ein Kabel durch andere Gewerke beschädigt wurde.

Und eigentlich gehört die Anlage auch noch dem Elektriker wenn diese noch nicht komplett (nach Baufortschritt) bei Ihm bezahlt wurde.
 
Ganz einfach wenn das Geld aus bleibt höre ich auf, egal ob ich eigentlich noch diverse Klemmen anziehen müsste, oder mir bekannte Defekt noch zu beseitigen hätte.
Durch das Abschalten hab ich dann auch meiner Pflicht genüge getan, eine Gefährdung aus zu schließen.
Vielleicht ist die Prüfung ja auch gar nicht mehr gemacht worden und somit Defekte erst gar nicht erkannt.
Gerade im Neubau ist es ja keine Seltenheit, daß irgden ein Kabel durch andere Gewerke beschädigt wurde.
Geb ich dir in allen Punkten recht.

Und eigentlich gehört die Anlage auch noch dem Elektriker wenn diese noch nicht komplett (nach Baufortschritt) bei Ihm bezahlt wurde.
Eigendlich nein...auch so eine Urban Legend die sich tapfer hält. Erste Anlaufstellen sind BGB § 946ff.
Wenn du beispielsweise die montieren Steckdosen später wieder ausbaust, weil der Kunde seine Rechnung nicht bezahlt hat, ist dies im Grundsatz Diebstahl. Das war auch schon vor 30 Jahren so, auch da haben Bauträger die Handwerker abgezockt und ganz clevere Handwerker meinten in einer Nacht und Nebelaktion die Baustelle wieder "räumen" zu können.

Dafür gibt es ja Möglichkeiten um solche Risiken zu umgehen. Oftmals fordern zb. Heizungsbauer 50% der Pauschalsumme bei Auftragsbeginn, um das Riskio von einer Nichtbezahlung zu minimieren. Ist vertragsrechtlich auch vollkommen legitim. Man kann auch einfach den Auftrag ablehnen, wenn man die Nase des anderen nicht mag. Fraglich ist halt in wieweit ein Handwerkbetrieb sich solche "Aktionen" leisten kann, bis ihm die Kunden und somit die Existenzgrundlage ausgeht.

Ich sag mal so wie es ist, meiner Meinung nach hat jeder Handwerksbetrieb der für die gängigen Bauträgergesellschaften arbeitet, auf dem freien Markt genau Null Chance zu überleben, das ist einfach faktisch so. Klar es gibt Ausnahmen, es gibt auch Bauträger die richtig gut sind, eben wie es auch Handwerksbetriebe gibt die geschlossen gehören. Und es gibt die ganze vielen genau dazwischen...
 
Aber der Elektriker muss doch ohnedem bei der Zähleranmeldung dem ordnungsgemäßen Zustand der Anlage per Unterschrift bestätigen, sonst hätte er keinen Zähler bekommen.
Dazu gehört auch die Dokumentation der FU-Erdung nach Din 18014 beispielsweise.
 
Stimmt @Strippe-HH , das hatte ich ja schon in meinem ersten Beitrag hier im Thread geschrieben
Verpflichtet ist der Elektriker solche Messungen durchzuführen, ein Anrecht auf eine kostenfreie Kopie steht meines Wissensstands auch gemäß aktueller VOB dem Auftraggeber nicht zu. Der Elektriker bestätigt ja die positiven Ergebnisse der Messungen mit dem Antrag zur Zählermontage. Für ihn sind die Protokolle ja quasi nur die Rückversicherung das zu seiner Errichtung die Anlage ordnungsgemäß installiert war.

Das ist halt die Sache mit dem unguten Gefühl beim TE, selbst wenn er jetzt Mess- und Prüfprotokolle bekommt, wie will er denn wissen ob die "echt und richtig" sind, oder einfach nur mal schnell zusammengezimmert. Läßt er jetzt nchmal eine Messung machen, ist er wahrscheinlich persönlich anwesend und bekommt halt das "gute" Gefühl das alles seine Ordnung hat. Wie schon geschrieben, ist eine Entscheidung die er selbst für sich treffen muss.
 
Naja den Zählerantrag stellt man ja oftmals schon wenn man den Zählerkasten setzt, der Rest der Anlage muß da ja noch nicht montiert sein.
Gegenüber dem VNB bescheinigt man dann maximal die Richtigkeit von dem was da ist.
 
Gegenüber dem VNB bescheinigt man dann maximal die Richtigkeit von dem was da ist.
Nein, das muss ich auch verneinen. Hier mal der Text des "Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage" von dem VNB hier, da öffentlich einsehbar sollte die Vollquota ok sein

Die elektrische Anlage ist gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV), den ergänzenden Bedingungen der Mainzer Netze GmbH inkl. der TBH, den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den DIN VDE Normen und den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), errichtet, geprüft und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung sind dokumentiert. Nach Montage des Stromzählers durch den Messstellenbetreiber erfolgt die Inbetriebnahme der elektrischen Anlage gemäß § 14 NAV und Ziff. 3 TAB sowie die Einweisung des Betreibers durch das Installationsunternehmen.
Wird bei anderen VNB ähnlich formuliert sein. Aber auch hier gibt es immer die "Grauzone", wo Elektriker selbst die Zähler setzen, wo die Anlagen nichtmal halbfertig sind aber der Baustrom weg muss etc. Nur spielt das im Fall der Fälle keine Rolle, denn dann gilt nur das geschrieben, und mit der Unterschrift erklärt man nunmal den obrigen Text.

Und noch ein Hinweis im Bezug auf dieses Thema hier, der Betreiber ist zu diesem Zeitpunkt nicht der Hauskäufer, sondern der Bauträger, weil der Bauträger auch der Bauherr ist. Erst durch die notarielle Übergabe wird der Hauskäufer auch zum Betreiber. Oft werden ja auch ETW in größeren Objekten ja auch erst nach Fertigstellung verkauft. Diese Tatsache ist oftmals auch die "Basis" zu Rechtsstreits zwischen Bauträger und Hauskäufer gerade wegen Dokumentationen und ähnlichen.
 
Der Umfang der "fertig gestellten Elektrischen Anlage" ist dort aber nicht beschrieben.
Ein Zählerkasten ist durchaus auch eine "fertig gestellte" elektrische Anlage, auch wenn dort keine weiteren Stromkreise angeschlossen sind.
 
Ein Zählerkasten ist durchaus auch eine "fertig gestellte" elektrische Anlage, auch wenn dort keine weiteren Stromkreise angeschlossen sind.
Aha, und wie wird dann der Rest der Neuinstallation nach der "fertigen" Zählerstelle dem VNB gemeldet als "errichtet, geprüft und fertiggestellt"? Konnte da auf Anhieb keine Formulare dafür finden...
Oder braucht man das dann nicht mehr? Das wäre super, dann könnte man zuhause endlich das machen was man will...
Wenns doch sein muss, darf man das dann zimmerweise melden oder etagenweise, oder getrennt nach Höhenlage?

ich bin gespannt auf deine Ausführungen und hoffe was fürs (Elektriker-) Leben zu lernen ^^
 
brauchst Du auch nicht denn für die Erweiterung einer Anlage sind, innerhalb der festgelegten Grenzen, keine Meldungen zum VNB nötig.
Oder unterschreibst Du einen neuen Zählerantrag wenn Du eine zusätzliche Leuchte montierst?
 
nochmals aha, man lernt ja nie aus wie ich lese...danke erstmal hierfür

Das heisst ich muss dann, nach deiner Aussage, in einer Neuanlage nur die nötigen Messungen und Prüfungen für die Zählerstelle erbringen. Für den Rest muss ich das alles nicht erledigen, jetzt rein bezogen auf die Zählermeldung. Aber wie diffenziere ich das auf der Zählermeldung, also was die Anlage denn nun alles umfasst. Wenn es nur der Zählerschrank ist, kann ich ja auch keine Leisungsangaben machen, weil ja keine Verbraucher vorhanden sind.
Schreibt man da bei installierter Leistung einfach 0 kwh rein und bei "weiterer Informationen des Elektroinstallateurs" dann "fertige Neuanlage umfasst nur Zählerstelle"?
Ich hoffe du kannst mir auch in dieser Frage wissenswerte Informationen zukommen lassen.

Wenn ich eine neue Leuchte in einer bestehenden Anlage installaliere muss ich keinen Zählerantrag stellen, denn der Zähler ist da ja schon vorhanden.
 
Die Leistungsangaben kannst Du schon machen, die beziehen sich dann auf einen Standard Hausanschluß, das ist ja die für den Anschluß vorgesehene Leistung.

Wie willst Du ansonsten z.B. eine Zähleranschlußsäule beantragen für ein Haus was noch irgendwann gebaut wird?
 
Also einfach irgendwas reinschreiben, erstmal egal ob es passt oder nicht. Ok, würde ich dann doch schon kritisch sehen, aber wenn du das schreibst wird das wohl Hand und Fuss haben.

Hmm, ich hätte jetzt vermuten das man erst dann eine Zähleranschlusssäule mit , vereinfach geschrieben, Haushaltsstrom beantragt wenn das Haus auch schon elektrotechnisch geplant ist. Ansonsten kenn ich das mit den Säulen so, das dort ein Baustromzähler beantragt wird, damit wird dann das Haus gebaut. Im Zählerantrag für den "Haushaltsstrom", der ja dann später folgt, sind dann die Angaben schon zur Anlage passend. Es kann aber auch sein, das man anderswo schonmal irgendwo vorsorglich irgendwelche Hausanschlusssäulen installiert, falls da mal ein Haus hinkommen könnte. Aber gut, meine Welt ist nicht jedemanns Welt, andere VNB andere Regeln...also vermute ich mal ^^
 
Hat ich jetzt schon öfter, daß der Bauherr auf seinem Grundstück erst mal Strom haben wollte, ohne noch konkret zu wissen wie das Haus aussehen soll, abgesehen davon, daß es ein EFH werden sollte.
Baustrom ist halt eben auch nicht gerade preiswert mit der ganzen Miete für Verteiler, Kabel, etc.

Da kommt dann eben so eine Anschlußsäule hin mit ein paar Hutschienen Schukodosen, fertig.
 
Nun ich hab das erstmal auf mich wirken lassen müssen...sind ja diverse Informationen für mich enthalten die ich so gar nicht auf dem Schirm hatte und auch nie vermutet hätte...

Man kann da echt frei wählen ob man den teuren Baustrom oder den günstigen "Hausstrom" nimmt? Coole Sache, und ich dachte immer das mit dem Baustrom wurde in den letzten Jahren immer schlimmer was die Vorschriften und Normen betrifft. So Sache wie das grundsätzliche Vorhandensein und ein bestimmter Aufbau von Baustromverteilern (Thema Einspeisepunkt Baustrom), zb. laienbedienbarer Hauptschalter, regelmässige Prüfungen der Schutzmaßnahmen, Typ B FI/RCD, etc. Auch war ich immer der Meinung man bekommt ausschliesslich Baustrom solange das Haus für den "Hauszähler" noch nicht vorhanden und entsprechend ausgebaut ist, so kann man sich täuschen.

Aber wie du schreibst kann man ja auch direkt einen "normalen" Zähler bekommen, ein paar Steckdosen zusammen zimmern und schon gehts los mit dem Abenteuer Bau. Hätten die Häuslebauer, die viel Geld für Baustrom und den Baustromverteiler ausgegeben haben, das nur gewusst, hätte die Frau des Hauses doch die besseren Fliesen im Gästebad bekommen :)

Macht schon Spass, so eine emotionsfreie informative Unterhalten...finde gut das du diesen Weg mit gehst ^^
 
Man kann da echt frei wählen ob man den teuren Baustrom oder den günstigen "Hausstrom" nimmt?

Viele Wege führen nach Rom...

ich dachte immer das mit dem Baustrom wurde in den letzten Jahren immer schlimmer was die Vorschriften und Normen betrifft. So Sache wie das grundsätzliche Vorhandensein und ein bestimmter Aufbau von Baustromverteilern (Thema Einspeisepunkt Baustrom), zb. laienbedienbarer Hauptschalter, regelmässige Prüfungen der Schutzmaßnahmen, Typ B FI/RCD, etc.

Die Anforderungen an Baustromverteiler DIN VDE 0100-704 haben nur bedingt mit den Anschlussmöglichkeiten an das Versorgungsnetz zu tun.

Auch war ich immer der Meinung man bekommt ausschliesslich Baustrom solange das Haus für den "Hauszähler" noch nicht vorhanden und entsprechend ausgebaut ist, so kann man sich täuschen.

Es gibt durchaus auch Möglichkeiten, Baustrom zusätzlich zum "Hausstrom" zu beantragen und zu bekommen. Braucht man beispielsweise bei Ausbauten, Erweiterungen usw. Nicht jeder Hausanschluss mit 35A SLS kann auch noch eine Putzmaschine, Steinsaege und Kran mit versorgen...
 
Viele Wege führen nach Rom...
sagt man zumindest, ich habs noch nicht erschöpfend ausprobiert...

Die Anforderungen an Baustromverteiler DIN VDE 0100-704 haben nur bedingt mit den Anschlussmöglichkeiten an das Versorgungsnetz zu tun.
das von dir zitierte war auch so nicht gemeint, sondern die Notwendigkeit zum einen das generelle Vorhandensein eines Baustromverteilers und zum anderen die Abgrenzung zu "ein paar Hutschienen Steckdosen, fertig".

Es gibt durchaus auch Möglichkeiten, Baustrom zusätzlich zum "Hausstrom" zu beantragen und zu bekommen. Braucht man beispielsweise bei Ausbauten, Erweiterungen usw. Nicht jeder Hausanschluss mit 35A SLS kann auch noch eine Putzmaschine, Steinsaege und Kran mit versorgen...
Geht ja nicht um zusätzlich, sondern um Neubauten wo noch kein Netzanschluss vorhanden ist
 
Thema: Messungen bei Inbetriebnahme und Änderungen der Anlage
Zurück
Oben