Antwort auf den Beitrag von Octavian1977
1. Leider falsch.
Entgegen der landläufigen Meinung sind DIN-Normen keine Rechtsnormen, sondern nur private technische Regelungen des Herausgebers mit Empfehlungscharakter.
Energiewirtschaftsgesetz: (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Und in diesen Regeln steht:
Normenreihe DIN VDE 0100
„Abweichungen von den Anforderungen, die in den erwähnten Normen beschrieben werden, sind möglich, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass eine gleichwertige Sicherheit erreicht wurde. Allerdings sollte dies nicht ohne eine nachvollziehbare Begründung bzw. Dokumentation erfolgen.“
Bedeutet: Wenn die Sicherheit mindestens gleichwertig ist müssen kann von den Regeln der VDE abgewichen werden.
Da das Regelwerk nicht jeden in der Praxis vorkommenden Fall berücksichtigen kann, gibt’s zur Sicherheit und zur rechtlichen Absicherung Sachverständige die das dann beurteilen. Die Bereiche für Elektrotechnik und Gebäudesicherheit beim TÜV sollten übrigens nicht mit dem PKW-TÜV verwechselt werden, der Fahrzeuge nur grob stichprobenartig untersucht.
2. Kabel: Leider wieder falsch (geraten?).
Offensichtlich ist das Kabel nicht bekannt. Selbstverständlich ist bei diesem Kabel eine Verwechslung ausgeschlossen, da alle Leiter/Neutralleiter (schwarz + blau) einzeln nummeriert sind. Entspricht dann evtl. doch der VDE oder? Der Großhandel bietet das Kabel übrigens als NYM J 7x2.5² an.
3. Leitungsschutzschalter. Leider nochmals daneben.
Für eine andere kreative Lösung wäre ich aber dankbar.
Vorgabe 1:
Aufgrund der Kabellänge (bestehende Anlage) darf die Gesamtbelastung der Leitung bei max. 20A (bzw. 16A) liegen
Vorgabe 2:
Eine einzelne Steckdose soll nur mit einer Leistung von max. 10A belastet werden können. (also z.B. keine 2 Heizlüfter à 1.500W)
Bei der Wahl von entsprechenden Charakteristiken kann hier eine Selektivität bei Überlast (nur das ist gewünscht) hergestellt werden. Eine Kurzschlussselektivität ist nicht erforderlich und auch nicht erwünscht.
Antwort für „fuchsi“
Kein Wunder das es "fuchsi" nicht schlüssig vorkommt, denn "fuchsi" hat ja auch wie so viele andere vorher den Text nicht gelesen. "es handelt sich um mehrere Räume"
Antwort für Karo28
Um Wohnraum oder ein Wohnhaus handelt es sich nicht. ...? ...! Richtig, es handelt sich um ein Gewerbeobjekt.
Ach so, Kabel fallen jetzt unter die Bauprodukteverordnung, da braucht man natürlich keine Sachverständigen mehr. Das mit der Eingliederung von Kabeln in die Bauproduckteverordnung aber nur die Klassifizierung für das Brandverhalten geregelt wird, hat Karo28 leider übersehen. Insofern hat dieser Hinweis mit meinem Thema nichts zu tun.
Sorry, ich komme hier aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Damit mir nicht übel wird, beende ich das Thema hiermit.