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Stephan AC/DC
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Eine neue Frage zur Verwendung von 2 Stromkreisen (2 x L1) und nur einem Neutralleiter in einem Kabel. Dies scheint nach VDE nicht möglich. Dabei wird offenbar davon ausgegangen, dass der Leitungsquerschnitt des Neutralleiters dann grundsätzlich zu gering ist. Das ist hier aber nicht der Fall.
Frage:
Können 2 Stromkreise in einem Kabel (NYM 5 x 2,5²) bei Nutzung des einen vorhandenen blauen Neutralleiters mit dem gleichen Querschnitt wie die beiden Außenleiter verwendet werden, wenn die beiden Leitungsschutzschalter der Außenleiter und eine Vorsicherung so niedrig ausgelegt sind, dass unter Berücksichtigung des gewählten Leitungsquerschnitts keine Überlastung des Neutralleiters eintreten kann.
Aufbau:
2 Steckdosen, 2 getrennte Kabel (NYM 3x2,5²)
Die Leitungen der beiden Kabel (beide L1) werden in einer Verteilerdose an 2 Leitungen eines NYM 5x2,5² angeschlossen. Beide Leitungen werden dann in der Hauptverteilung an jeweils einen eigenen Leitungsschutzschalter (10A) angeschlossen. Der eine vorhandene Neutralleiter wird an die Neutralleiterklemme angeschlossen.
Die Hauptzuleitung (L1) zu den beiden Leitungsschutzschaltern (10A) ist zusätzlich mit einem eigenen Leitungsschutzschalter (16A) abgesichert.
Die Belastung der Außenleitung bzw. des Neutralleiters liegt damit zunächst bei
max. 2 x 10A. Aufgrund des vorgeschalteten 3. Leitungsschutzschalters der L1 Hauptzuleitung aber nur bei max. 16A.
(10A+10A davor 1x 16A)
Gemäß Tabelle sind für starre 2,5² Leitungen je nach Verlegeart 32 A bis 26A zulässig. Eine Überlastung des Neutralleiters ist damit ausgeschlossen.
(Die Nutzung einer 2. Phase ist hier ebenso wenig möglich wie die Verwendung eines 2. Kabels. Die Option eines 7adrigen Kabels mit Leitungsbeschriftung und Farbmarkierung ist bekannt, aber neben der Verwechslungsgefahr zu umständlich.
Gibt es eine Vorschrift die diese Verlegeart mit entsprechendem Hinweis/Kennzeichnung im Verteiler, als nicht zugelassen qualifiziert oder ist das eine zugelassene Ausnahme/Abweichung?
Frage:
Können 2 Stromkreise in einem Kabel (NYM 5 x 2,5²) bei Nutzung des einen vorhandenen blauen Neutralleiters mit dem gleichen Querschnitt wie die beiden Außenleiter verwendet werden, wenn die beiden Leitungsschutzschalter der Außenleiter und eine Vorsicherung so niedrig ausgelegt sind, dass unter Berücksichtigung des gewählten Leitungsquerschnitts keine Überlastung des Neutralleiters eintreten kann.
Aufbau:
2 Steckdosen, 2 getrennte Kabel (NYM 3x2,5²)
Die Leitungen der beiden Kabel (beide L1) werden in einer Verteilerdose an 2 Leitungen eines NYM 5x2,5² angeschlossen. Beide Leitungen werden dann in der Hauptverteilung an jeweils einen eigenen Leitungsschutzschalter (10A) angeschlossen. Der eine vorhandene Neutralleiter wird an die Neutralleiterklemme angeschlossen.
Die Hauptzuleitung (L1) zu den beiden Leitungsschutzschaltern (10A) ist zusätzlich mit einem eigenen Leitungsschutzschalter (16A) abgesichert.
Die Belastung der Außenleitung bzw. des Neutralleiters liegt damit zunächst bei
max. 2 x 10A. Aufgrund des vorgeschalteten 3. Leitungsschutzschalters der L1 Hauptzuleitung aber nur bei max. 16A.
(10A+10A davor 1x 16A)
Gemäß Tabelle sind für starre 2,5² Leitungen je nach Verlegeart 32 A bis 26A zulässig. Eine Überlastung des Neutralleiters ist damit ausgeschlossen.
(Die Nutzung einer 2. Phase ist hier ebenso wenig möglich wie die Verwendung eines 2. Kabels. Die Option eines 7adrigen Kabels mit Leitungsbeschriftung und Farbmarkierung ist bekannt, aber neben der Verwechslungsgefahr zu umständlich.
Gibt es eine Vorschrift die diese Verlegeart mit entsprechendem Hinweis/Kennzeichnung im Verteiler, als nicht zugelassen qualifiziert oder ist das eine zugelassene Ausnahme/Abweichung?