Absicherung Hausanschluss MFH von 1950

Diskutiere Absicherung Hausanschluss MFH von 1950 im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, eine Frage an die "alten Hasen". Mit welcher Absicherung ist bei einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt acht kleineren Wohneinheiten im...
F

Frosti42

Beiträge
9
Hallo,

eine Frage an die "alten Hasen". Mit welcher Absicherung ist bei einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt acht kleineren Wohneinheiten im Ruhrgebiet / NRW zu rechnen?

Kann ich hier von den weit verbreiteten 3 * 63 A ausgehen oder sind es eher die nach aktueller Norm für die Anzahl Wohnungen nötigen 3 * 80 A (ohne Brauchwassererwärmung)?

Meine Frage zielt auf den geplanten Einbau einer PV-Anlage mit Summenzähler (für Mieterstrom) ab, bei dem es messtechnisch nach meinem Verständnis einen größeren Unterschied macht, ob die Hauptsicherungen 63 A oder mehr wegstecken.

Danke für Eure Infos
Andreas
 
Siehe Hierzu DIN 18015 Kurve B ohne Warmwasser ergibt eine Mindestabsicherung von 80A für 8 Wohneinheiten, so wie einen Bemessungsstrom von 72A
 
Die aktuelle DIN kenne ich und daher habe ich auch die 80 A Absicherung. Aber was galt denn 1950? Aktuell hat jede Wohnung noch einen einfachen Wechselstromzähler und früher wurde in dem Haus aus der Erinnerung sogar noch mit Gas gekocht (=ein wesentlicher großer Verbraucher weniger).

Meine Frage ist daher, ob man früher die Hausanschlüsse in einem MFH eher üppig (>= 80 A) oder eher konservativ mit max. 63 A abgesichert hat, wobei da die angesprochene DIN sicherlich noch nicht galt.
 
Was 1950 mal galt ist doch egal.
Du willst doch jetzt neu etwas dazu bauen und das wäre schon mal für aktuelles aus zu legen.
Wenn die Anlage noch unverändert so ist wie 1950 muß mindestens mal die Zähleranlage neu.
 
Zunächst findet sich in dem Haus keine Zähleranlage im klassischen Sinn. Vielmehr gibt es vor jeder Wohnungstüre im Hausflur in der Wand eingelassen jeweils einen kleinen Sicherungskasten inkl. besagten Wechselstromzählern.

Da die Installation bislang fehlerfrei läuft und keine technischen Probleme bekannt sind, sehe ich hier auch keinen generellen Modernisierungsbedarf (Bestandsschutz).

Wenn ich nun im einfachsten Fall nur eine kleine PV-Anlage mit Volleinspeisung hinzufügen wollte, so würde dazu vermutlich die interne Hauptleitung teilweise erneut und so ein Abzweig für den Einspeisezähler geschaffen. An Funktion und Sicherheit der bestehenden Anlage würde das nach meiner Sichtweise nichts ändern, entsprechend gehe ich auch hier von Bestandsschutz aus.

Noch einen Schritt weiter hin zum Mieterstrom müsste in die Hauptleitung ein Summenzähler eingefügt werden, was IMHO auch wieder nichts an der generellen Funktion / Sicherheit der bestehenden Installation ändert.

Wo ist da jeweils die Grenze zwischen Bestandsschutz und Modernisierungszwang? Rein wirtschaftlich würde das Hinzufügen einer kleinen PV-Anlage ja gar keinen Sinn ergeben, wenn dafür große Teile der Hausinstallation erneuert werden müssten.

Umgekehrt hätte ein evtl. notwendiges Upgrade der Hauptsicherungen von 63 A auf 80 A ja schon deutliche Kostensteigerungen bei einem evtl. notwendigen Summenzähler / Mieterstrom zur Folge, Stichwort Messwandler.
 
Wenn ich nun im einfachsten Fall nur eine kleine PV-Anlage mit Volleinspeisung hinzufügen wollte, so würde dazu vermutlich die interne Hauptleitung teilweise erneut und so ein Abzweig für den Einspeisezähler geschaffen.

Bei Volleinspeisung hast du einen Abrechnungszähler/Einspeisezähler. Der wird direkt am HAK angeschlossen werden, wie ist Sache deines Versorgers. Die bestehende Leitung/Leitungen zu den WS-Zaehlern der WE muessen dazu nicht angefasst werden.

Noch einen Schritt weiter hin zum Mieterstrom müsste in die Hauptleitung ein Summenzähler eingefügt werden, was IMHO auch wieder nichts an der generellen Funktion / Sicherheit der bestehenden Installation ändert.

Wenn du das planst, dann ändert sich, ausgehend vom HAK, alles. Neue Messung für das Gesamtobjekt (Wandler), vermutlich auch zNAS (bei über 30kVA WR-Leistung) und alles was dazu gehört.
 
Und dann ist da die Frage, wer denn der Messtellenbetreiber für die einzelnen Wohnungszähler werden soll?
 
Und dann ist da die Frage, wer denn der Messtellenbetreiber für die einzelnen Wohnungszähler werden soll?
Nach meinem Verständnis zu den geplanten Vereinfachungen beim Mieterstrom (s. Photovoltaik-Strategie 2023 auf Seite 19) muss sich künftig an den einzelnen Wohnungszählern bzw. dem zugehörigen Messstellenbetreiber nicht notwendigerweise etwas ändern.

Mit Blick auf die sonstigen notwendigen Änderungen erscheint das Thema Mieterstrom gleichwohl noch immer recht fern :-( Ich werde entsprechend mal einen Termin mit einem Elektriker machen und mich da im Detail beraten lassen. Bis dahin schon mal vielen Dank für die Rückmeldungen zur ersten Einschätzung.
 
Da die Installation bislang fehlerfrei läuft und keine technischen Probleme bekannt sind, sehe ich hier auch keinen generellen Modernisierungsbedarf (Bestandsschutz).
Genau dieses Denkmuster von Vermietern kotzt mich so dermaßen an. Bloß keinen Cent investieren. 1 Phasen Wechselstrom ist sowas von nicht mehr zeitgemäß!
 
Genau dieses Denkmuster von Vermietern kotzt mich so dermaßen an. Bloß keinen Cent investieren. 1 Phasen Wechselstrom ist sowas von nicht mehr zeitgemäß!
Das kann man so nicht verallgemeinern und trifft im konkreten Fall auch nicht zu. Es gibt ja mehrere Sicherungen pro Wohnung und ich kenne kein übliches Haushaltsgerät, welches drei Phasen benötigt.
Gleichwohl macht es sehr wohl einen Unterschied, wenn sich die Investitionskosten der PV-Anlage u.U. mal eben verdoppeln, ohne dass es da einen merklichen Gewinn für die Mieter und den Vermieter gibt.
 
Ein üblicher Elektroherd mit ca. 10 kW ist nur mit Drehstrom Normgerecht anzuschließen.
Kochen hier alle mit 2 Kochplatten für die Schukosteckdose?

Eine RCD (FI) geschützte moderne Installation hat einen Mehrwert.
Wenn dann mal jemand durch Stromschlag verunglückt, wird wohl der Richter sich nicht mit "rechnet sich nicht" zufriedengeben.
 
Ein üblicher Elektroherd mit ca. 10 kW ist nur mit Drehstrom Normgerecht anzuschließen.
Kochen hier alle mit 2 Kochplatten für die Schukosteckdose?

Eine RCD (FI) geschützte moderne Installation hat einen Mehrwert.
Wenn dann mal jemand durch Stromschlag verunglückt, wird wohl der Richter sich nicht mit "rechnet sich nicht" zufriedengeben.

Für einen RCD gibt es nach wie vor keine Nachrüstpflicht, insofern ist die Rechtslage da klar. Tatsächlich haben die Mehrzahl der Wohnungen einen Gasherd, alternativ besagte Kochplatten. Hinzu kommt das bei dem Gebäude im Zentrum einer Großstadt nur gut 5€ Kaltmiete pro m² fällig werden, dabei sieben von acht Wohnungen in den letzten 20 Jahren saniert, die komplette Fassade wärmegedämmt wurde, u.a. Man sollte hier also die Verhältnismäßigkeit im Hinterkopf halten.
 
50er Jahre ist schon zum 2. Mal überaltert.
Wir reden hier sonst über neue Installationen für Anlagen aus den 70er und 80er Jahren.
Auch nach VDE kann Alterung ein Grund für die Anpassung sein.

Musste gerade neue Reifen bestellen.
Nicht weil das Profil nicht mehr mitmacht, das ist noch gut.
Das Alter der Reifen ist zu hoch.
Auch da gibt der Gesetzgeber keine Richtwerte vor.
Vor Gericht wird, das dann auch der Richter begutachten lassen.
Übliche Werte im Netz 6-8 Jahre bei Winterreifen.
 
Danke für das Schaubild. Anders als zunächst suggeriert sind zumindest Teile der Anlage auf dem Stand von 1973+ Die Details muss ich mir jedoch mal genauer vor Ort ansehen.
 
Ich selber wohne in einer Mietwohnung aus Mitte der 70er. 3 Ader mit Grüngelb zu den Steckdosen.
Leitungsschutzschalter Typ B und 30 mA RCD wurden vom Vermieter nachgerüstet.
Kein Problem zurzeit. Obwohl die Installation auch über 40 Jahre ist.
Auch die Zähleranlage wurde erneuert.
Ich habe woanders auch schon zerbröselnde Stegleitungen gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema: Absicherung Hausanschluss MFH von 1950
Zurück
Oben