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PeterVDK
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Mal ganz unabhängig vom Sinn und Nutzen, ausser das man zwei "Steckdosen" in einer UP-Dose hat, stellt sich mir die Frage warum die verboten sein sollen. Wenn dann höchstens als ortsfestes Betriebsmittel. Ich würde mich da über entsprechende Hintergrundinfos echt freuen.Da diese NICHT vom VDE zugelassen sind, ergibt sich ein Verstoß gegen § 13 der Netzanschlußverordung und §49 des Energiewirtschaftsgesetz, nachdem die Regeln des VDE zunächst erst mal ein zu halten sind, sofern man nicht eine mindestens Gleichwertigkeit NACHWEIST.
Und nein, ich würde mir sowas nicht einbauen
Na, genau so wie an jedem anderen SK II Betriebsmittel auch ^^ Verstehe die Frage nicht so wirklich...Wie soll an so einer Steckdose jemals jemand eine anständige Prüfung durchführen? Dose aufschrauben zum Prüfen des Schutzleiters, der ja in der Leitung mit zu führen ist???