Absicherung von Eurosteckdosen im Stromkreis

Diskutiere Absicherung von Eurosteckdosen im Stromkreis im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallöchen, Ich bin neu hier und mal durch Zufall an dies Elektronik- / Elektroforum geraten und lese schon ein Weilchen mit. Ich interessiere...
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Da diese NICHT vom VDE zugelassen sind, ergibt sich ein Verstoß gegen § 13 der Netzanschlußverordung und §49 des Energiewirtschaftsgesetz, nachdem die Regeln des VDE zunächst erst mal ein zu halten sind, sofern man nicht eine mindestens Gleichwertigkeit NACHWEIST.
Mal ganz unabhängig vom Sinn und Nutzen, ausser das man zwei "Steckdosen" in einer UP-Dose hat, stellt sich mir die Frage warum die verboten sein sollen. Wenn dann höchstens als ortsfestes Betriebsmittel. Ich würde mich da über entsprechende Hintergrundinfos echt freuen.
Und nein, ich würde mir sowas nicht einbauen :)

Wie soll an so einer Steckdose jemals jemand eine anständige Prüfung durchführen? Dose aufschrauben zum Prüfen des Schutzleiters, der ja in der Leitung mit zu führen ist???
Na, genau so wie an jedem anderen SK II Betriebsmittel auch ^^ Verstehe die Frage nicht so wirklich...
 
Es ist aber kein SKII Betriebsmittel sondern der Teil einer festen Installation in der ein FUNKTIONSFÄHIGER Schutzleiter immer mit zu führen ist.
 
Verstehe nur nicht dass man sich darüber so streiten kann, der Schutzleiter schützt die Leitung, lässt sich aber an einem Euro-Steckdosen-Einsatz dann nicht anklemmen.

Aber keiner kommt auf die Idee das zu überprüfen, ob eine "Schukosteckdose" an der dauerhaft immer nur ein Eurostecker-Gerät angesteckt ist, ebenfalls auf eine "kleinere Sicherung" reduziert wurde oder werden muss!
 
Es ist aber kein SKII Betriebsmittel sondern der Teil einer festen Installation in der ein FUNKTIONSFÄHIGER Schutzleiter immer mit zu führen ist.
Auch Schalter, Steckdosen, Bediengeräte, Leuchten, Signalgeräte ... ... sind el. Betriebsmittel. Wie prüfst du denn an einer fest angeschlossenen SKII-Leuchte den mitgeführten Schutzleiter?
 
Es ist aber kein SKII Betriebsmittel sondern der Teil einer festen Installation in der ein FUNKTIONSFÄHIGER Schutzleiter immer mit zu führen ist.
Zum einen, was soll schon wieder der aggresive Ton, ich hab normal gefragt!

Zum anderen, du willst doch jetzt nicht allen ernstes behaupten das eine Steckdose kein elektrisches Betriebsmittel ist, bzw. es davon abhängt ob sie ortsfest oder ortsveränderlich ist?

Achja, in einem Leuchtenanschluss, selbst wenn dort eine SK-II Leuchte montiert ist, muss auch ein FUNKTIONSFÄHIGER Schutzleiter mitgeführt werden, ich dachte das wäre schon ausgiebig in einem anderen Beitrag geklärt worden.

btw
Auch ein Schalter ist ein elektrisches Betriebsmittel, und bist du nicht ein Verfechter das auch dort IMMER ein FUNKTIONSFÄHIGER Schutzleiter mitzuführen ist, und dieser mangels Klemmmöglichkeit am Schalter selbst,auf eine isolierte separate Klemme zu installieren ist?
 
Sämtliche Typ C STECKDOSEN (also Steckdosen ohne Schutzleiter) sind in DE fest verbaut nicht mehr erlaubt. Außer wenige Ausnahmen, z.B.: Rasiersteckdosen.

Das hat doch nichts damit zu tun, ob ein Schalter, Leuchte Signalgerät einen Schutzleiter benötigt oder nicht.

Hier geht es um Steckdosen, an denen hat ein Schutzleiter vorhanden zu sein, und damit auch prüfbar zu sein.
 
Sämtliche Typ C STECKDOSEN (also Steckdosen ohne Schutzleiter) sind in DE fest verbaut nicht mehr erlaubt.

Hier geht es um Steckdosen, an denen hat ein Schutzleiter vorhanden zu sein, und damit auch prüfbar zu sein.
Hier bringst du jetzt aber Zwei Dinge durcheinander. Ob eine Typ C-Steckdose in D erlaubt ist oder nicht, ist eine Sache.
Die Prüfbarkeit eines Schutzleiters hat nichts mit dem angeschlossenen Betriebsmittel zu tun.
Wenn die Steckdose keinen PE-Anschluss hat, kann ich ihn auch nicht anschließen.

Angenommen du hast eine Drehstromleitung verlegt und es soll aber vorerst nur eine Schuko angeschlossen werden. Wie prüfst du dann das Rechtsdrehfeld? ;)
 
Jetzt verwechselst Du 2 Dinge.

Wenn an eine 5pol. Leitung nur eine Schukosteckdose angeschlossen ist, braucht man kein Rechtsdrehfeld messen, da eine Schukosteckdose sowas ja gar nicht hat.
Und wenn eine Steckdose keinen Anschluss für einen Pe hat, ist sie in De eben (bis auf wenige Ausnahmen) nicht erlaubt.
 
... da eine Schukosteckdose sowas ja gar nicht hat.
Eben, das schrieb ich doch.
Eine C-Steckdose hat auch keinen PE-Anschluss. Also kann ich an der Steckdose auch keinen PE prüfen, wohl aber an der Leitung.

Die Zulässigkeit eines Betriebsmittels ist eine andere Sache.
 
Sämtliche Typ C STECKDOSEN (also Steckdosen ohne Schutzleiter) sind in DE nicht mehr erlaubt.
Das hat doch nichts damit zu tun, ob ein Schalter, Leuchte Signalgerät einen Schutzleiter benötigt oder nicht.

Hier geht es um Steckdosen, an denen hat ein Schutzleiter vorhanden zu sein, und damit auch prüfbar zu sein.
Genau das ist ja gerade meine Frage gewesen wo dies definiert ist. Aber unser Forumsguru hat wohl schlecht geschlafen und patzig geantwortet. Ich habe es aber dann auch ohne ihn, ja sogar das ist möglich :D, geschafft mir die Frage selbst zu beantworten, in der Hoffnung das die Quelle "Internet" da Recht hat :rolleyes:
 
Eine C-Steckdose hat auch keinen PE-Anschluss. Also kann ich an der Steckdose auch keinen PE prüfen, wohl aber an der Leitung.

Die Zulässigkeit eines Betriebsmittels ist eine andere Sache.

Das ist schon klar, dass ich nichts prüfen kann, was es nicht gibt. Und das eine eventuelle Zulässigkeit eines Betriebsmittels nur bedingt damit was zu tun hat.

Allerdings sind an allen Steckdosen die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu prüfen. Und da gehört eben auch die Wirksamkeit des Schutzleiters dazu. Egal ob jetzt Steckdosen ohne Schutzleiter eigentlich ja eh gar nicht zulässig sind.
 
Ich habe es aber dann auch ohne ihn, ja sogar das ist möglich :D, geschafft mir die Frage selbst zu beantworten, in der Hoffnung das die Quelle "Internet" da Recht hat
Lass uns doch teilhaben an deinen Rechercheergebnissen.
 
Welche Pseudo Fachkraft hat denn diesen Mist installiert?
Da diese NICHT vom VDE zugelassen sind, ergibt sich ein Verstoß gegen § 13 der Netzanschlußverordung und §49 des Energiewirtschaftsgesetz, nachdem die Regeln des VDE zunächst erst mal ein zu halten sind, sofern man nicht eine mindestens Gleichwertigkeit NACHWEIST.
Wie soll an so einer Steckdose jemals jemand eine anständige Prüfung durchführen? Dose aufschrauben zum Prüfen des Schutzleiters, der ja in der Leitung mit zu führen ist???

Mangel anzeigen und vom Elektriker beheben lassen!
Also ich sehe zu dieser fest eingebauten Eurosteckdose zu einem Adapterstecker mit zwei Eurosteckdosen keinen Unterschied.

Und wenn man dies
Die vorgeschaltene Sicherung dient der Absicherung der fest verlegten Zuleitung, schuetzt diese vor Ueberlast und Kurzschluss. Diese Absicherung schuetzt keine Steckdosen oder daran befindlichen Endgeraete. Deswegen nennen sich die Teile neuerdings ja auch "Leitungsschutzschalter - LSS"
wörtlich nimmt, dann lassen sich auch normale Schukosteckdosen in einem mit 32A abgesicherten Stromkreis betreiben, sofern die Leitungen min. 4mm” installiert wurden.
Das würde Unterverteilungen regelrecht verschlanken und was für Minimalisten und den Neubausparfuchsen. Für die Küche reicht ein 3L32A FI/LS für den Rest 2 X 1L32A FI/LS, dann noch ein Kompakttrafo und fertig ist die Unterverteilung mit 8TE. Das leise sich dann auch ins übliche Schalterprogramm einbauen, also eine normale Whg-UV in einer 3er Blende.
 
Wie soll an so einer Steckdose jemals jemand eine anständige Prüfung durchführen? Dose aufschrauben zum Prüfen des Schutzleiters, der ja in der Leitung mit zu führen ist???

Ja. Genauso wie bei Lichtschaltern, Leuchten und allen anderen Schutzisolierten Geräten!!!

Edit:
Sorry, das ich das nochmal wiederholt habe, aber dieser Bullshit hat mich derart erregt, das ich die zweite Seite ganz übersehen habe!
 
Warum sollte das verboten sein. Gerade da, wo man die entnehmbare Leistung begrenzen will ist das doch OK
 
Ich weiss nicht genau, auf welchen der letzten Beiträge nun geantwortet wurde, aber ich freue mich schon längst auf die Schukosteckdosen mit 4mm² Anschlussklemmen!
 
Lass uns doch teilhaben an deinen Rechercheergebnissen.
Klar...

Ich erlese kein direktes Verbot der Euro-Steckdose, genauer der CEE 7/1 (2polige Steckdose 10/16A 250V ohne Schutzkontakt). Allerdings sehe ich den einzigen Vorteil von solchen "Doppelsteckdosen" in der Platzersparnis und vorallem in dem Verzicht auf diese wabbeligen Adapter Schuko auf Euro.
Die Steckdosen erfüllen den Basisschutz, den Fehlerschutz und, im Gegenteil zur Schuko ohne Schutzkontakt, die unverwechselbare Nutzung. In der schutzkontaktlosen Schukodose kann ein SK-I Gerät gesteckt werden, in den hier im Thread genannten Euro-Doppelsteckdose kann nur ein entsprechender Euro-Stecker eingesteckt werden.
Es spricht nix gegen die Nutzung, weder norminell noch praktisch, meiner Meinung nach. Ich würde sie aber dennoch nicht einsetzen.

Achja, was das Absichern der Steckdosen betrifft, also ehrlich das sollte doch hier KEIN Thema mehr sein :rolleyes:
Natürlich darf man die Steckdosen bis zu ihrer Nennstrombelastbarkeit absichern, denn mit der Steckdose endet nunmal auch die ortsfeste Installation. Das Betriebsmittel was dann in diese Steckdose gesteckt wird, hat der Hersteller desselben entsprechend "abzusichern". Wenn man seine Messungen macht, wird ja auch nur ab Steckdose gemessen und nicht der Stecker vom Gerät rein, Gerät aufgeschraubt und von dort aus gemessen, um es mal plakativ auszudrücken.
 
Wenn man bei den Euro Doppeladaptern nicht die billigen vom Wühltisch nimmt ist da nichts Wabbelig dran.

Mal von der Normung abgesehen, kann man eine Schukodose vielseitiger verwenden als diesen Euro Murks.
 
Mal von der Normung abgesehen, kann man eine Schukodose vielseitiger verwenden als diesen Euro Murks.
Geb ich dir Recht, nur wenn einem der Euro Murks langt kann man, wie in diesem Fall, zwei Geräte versorgen statt nur einem.
 
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Thema: Absicherung von Eurosteckdosen im Stromkreis
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