Anschluss Wechselrichter

Diskutiere Anschluss Wechselrichter im Forum Photovoltaik- / Windkraft-Forum im Bereich DIVERSES - Guten Tag zusammen, ich bin momentan am überlegen... Darf ich den Wechselrichter wie im Schaltbild 1 anschließen? Wäre Schaltbild 2 ggfls...
ElektroS_31

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Guten Tag zusammen,

ich bin momentan am überlegen...

Darf ich den Wechselrichter wie im Schaltbild 1 anschließen?

Wäre Schaltbild 2 ggfls. eine Alternative?

Ich bin mit der Materie PV noch nicht ganz dabei und hoffe, Ihr könnt mir hier etwas helfen.
Darf ich den Wechselrichter ohne weiteres hinter dem RCD anschließen (Schaltbild 1)?

Es soll eine PV-Anlage auf das Dach einer Garage montiert werden. Die Zuleitung der Garage soll dazu verwendet werden, damit nicht der neu gepflasterte Boden geöffnet wird.

Ja ich weiß die Zeichnung ist mit Paint gemacht. Es geht ja in erster Linie nur darum wie es ungefähr aufgebaut wird. Schön ist anders aber es erfüllt hoffentlich seinen Zweck.

Über eine Antwort mit Begründung würde ich mich freuen.


Schaltbild 1:
Schaltbild 1.png Schaltbild 2:Schaltbild 2.png
 
Eine Sicherung B16A für den Wechselrichter wirst du wohl in der UV-Garage noch setzen müssen.
Zudem ist es sinnvoller die UV nicht über den "Haus-FI" laufen zu lassen sondern in der Garage einen separaten zu installieren.
 
"Darf ich..."
Wenn Du so fragst nein, denn das darf nur der eingetragene Fachbetrieb, Du selbst maximal unter Aufsicht eines solchen.

Ansonsten wäre es mal notwendig zu wissen welche Leistung die Anlage hat, außerdem wäre zu ermitteln ob die Absicherungen dann noch passen im Bezug auf Überlast, da nun zu dem Strom der vorhandenen Absicherung noch der Strom der PV Anlage hinzu kommt.
Ist dann der FI noch ausreichend abgesichert? das ist doch sicher ein 40A Typ oder?
Und natürlich hat die Leitung zur PV eine Sicherung gegen Kurzschluß zu erhalten, FI wäre auch zu empfehlen, denn der FI im Umrichter schaltet nicht die Leitung frei.
 
"Darf ich..."
Wenn Du so fragst nein, denn das darf nur der eingetragene Fachbetrieb, Du selbst maximal unter Aufsicht eines solchen.

Ansonsten wäre es mal notwendig zu wissen welche Leistung die Anlage hat, außerdem wäre zu ermitteln ob die Absicherungen dann noch passen im Bezug auf Überlast, da nun zu dem Strom der vorhandenen Absicherung noch der Strom der PV Anlage hinzu kommt.
Ist dann der FI noch ausreichend abgesichert? das ist doch sicher ein 40A Typ oder?
Und natürlich hat die Leitung zur PV eine Sicherung gegen Kurzschluß zu erhalten, FI wäre auch zu empfehlen, denn der FI im Umrichter schaltet nicht die Leitung frei.

Der Wechselrichter hat eine Max Ausgangsleistung von 3kW -> Also sehe ich dafür eine 3pol B16A Sicherung in der UV Garage vor.

Ja es handelt ich um einen 40A Typ A RCD, welcher mit 35A D02 Schmelzsicherungen vorgesichert ist.

Für mich war jetzt eigentlich nur interessant zu wissen, ob der Wechselrichter (Schaltbild 1) so hinter dem RCD in der UV Keller angeschlossen werden darf. Wäre ein weiterer RCD in der UV Garage dann überhaupt noch notwendig?
 
3kW ergibt aber keinen Drehstrom mit 16A
Schau mal nach welche Absicherung der Umrichter mindestens benötigt, ich würde da eher C6A vorsehen.
Absicherung immer so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig.
Mit 35A Absicherung und 4,34A Nennstrom vom Umrichter würde für den FI ja dann noch passen.

Ist ein weiterer FI nötig? da stellt sich die Frage wie man "nötig" definiert.
Nach aktueller Norm brauchst Du keinen, für die Funktion auch nicht.
Um eine gewisse Sicherheit zu gewährleisten ist das dringend zu empfehlen, denn bei Schäden an der Leitung ergibt sich nur der einfache Schutz durch den LSS bei Kurzschluß und Überlast.
Natürlich muß der FI zum Umrichter passen, der Betriebsmäßige Ableitstrom ist zu berücksichtigen und darf 50% des Nennfehlerstromes des FI nicht überschreiten.

Ab 10mA betriebsmäßigem Ableitstrom ist ein zusätzlicher Potentialausgleichsleiter für den FU zwingend erforderlich.
 
3kW ergibt aber keinen Drehstrom mit 16A
Schau mal nach welche Absicherung der Umrichter mindestens benötigt, ich würde da eher C6A vorsehen.
Absicherung immer so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig.
Mit 35A Absicherung und 4,34A Nennstrom vom Umrichter würde für den FI ja dann noch passen.

Ist ein weiterer FI nötig? da stellt sich die Frage wie man "nötig" definiert.
Nach aktueller Norm brauchst Du keinen, für die Funktion auch nicht.
Um eine gewisse Sicherheit zu gewährleisten ist das dringend zu empfehlen, denn bei Schäden an der Leitung ergibt sich nur der einfache Schutz durch den LSS bei Kurzschluß und Überlast.
Natürlich muß der FI zum Umrichter passen, der Betriebsmäßige Ableitstrom ist zu berücksichtigen und darf 50% des Nennfehlerstromes des FI nicht überschreiten.

Ab 10mA betriebsmäßigem Ableitstrom ist ein zusätzlicher Potentialausgleichsleiter für den FU zwingend erforderlich.

Ich hänge einen Auszug vom Datenblatt mal mit an. Es handelt sich um den Sunnyboy 3.0.

Soweit ich das verstehe habe ich auf jedem Außenleiter bis zu 3kW. Vielleicht liege ich da aber auch falsch.
Dann würde ich noch einen weiteren RCD Typ A gesondert für den WR vorsehen.

In dem Datenblatt kann ich jedoch nicht erkennen, wie hoch der Betriebsmäßige Ableitstrom wirklich ist.
Gleichfehlerströme soll der WR laut Herstellererklärung nicht abgeben könnnen (Anhang).

Also noch mal kurz und knapp: Ich schalte nach dem WR noch einen RCD TypA und eine 16A Sicherung und Klemme dies direkt an den Klemmblock (Schaltbild 1) in der UV Garage an.
 

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Das ist kein Drehstromumricher sondern einer mit Wechselstrom, somit brauchst Du keine dreipolige Sicherung für diesen, dafür dann aber eben einen 16A Automaten. 3.000/230 = 13.4A Maximum wäre mit 13,7A angegeben, vermutlich bei Netzspannung <230V zu erwarten.
Typ A FI passt schon mal allerdings ist der Anleitung noch zu entnehmen welchen betriebsmäßigen Ableitstrom das Teil produziert und somit ob ein 30mA FI passend ist.
 
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