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Asko
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In der 520er steht das man einen Stromkreis auf mehrere Leitungen aufteilen darf wenn sie parallel verlegt sind und jede Leitung alle Phasen und den Neutralleiter enthält.
In der 430er sind die Schutzmaßnahmen für parallel geschalteten Leitern beschrieben.
Zum eigentlichen Thema hier:
Ebenfalls in der 520er steht: Die Zuordnung eines gemeinsamen Neutralleiters für mehrere Hauptstromkreise nicht zulässig ist. Aus einem Drehstromkreis mit einem Neutralleiter dürfen jedoch Einphasen-Wechselstromkreise aus je einem Aussenleiter und dem Neutralleiter gebildet werden wenn die Anordnung erkennbar ist.
In der 510er steht ausserdem das der Neutralleiter über die komplette länge blau sein muss.
Also für mein Verständniss darf man eigentlich immer parallel verlegen.
Allerdings darf man aus einem 5adrigen Kabel eigentlich nicht mehr als einen Wechselstromkreis machen, weil die Kennzeichnung des Neutralleiters nicht möglich ist.
Oder verstehe ich das falsch?
In der 430er sind die Schutzmaßnahmen für parallel geschalteten Leitern beschrieben.
Zum eigentlichen Thema hier:
Ebenfalls in der 520er steht: Die Zuordnung eines gemeinsamen Neutralleiters für mehrere Hauptstromkreise nicht zulässig ist. Aus einem Drehstromkreis mit einem Neutralleiter dürfen jedoch Einphasen-Wechselstromkreise aus je einem Aussenleiter und dem Neutralleiter gebildet werden wenn die Anordnung erkennbar ist.
In der 510er steht ausserdem das der Neutralleiter über die komplette länge blau sein muss.
Also für mein Verständniss darf man eigentlich immer parallel verlegen.
Allerdings darf man aus einem 5adrigen Kabel eigentlich nicht mehr als einen Wechselstromkreis machen, weil die Kennzeichnung des Neutralleiters nicht möglich ist.
Oder verstehe ich das falsch?