Keiner gräbt den Erder tiefer ein, wenn der Fundamentgraben weniger Tiefe hat, keiner legt alle 2m eine Anschlussfahne für die BoPla heraus.
Aufgabe eines SV oder Baugutachters ist es normwidrige Ausführungen zu beanstanden und nicht zu rechtfertigen. Wenn du deiner Verantwortung seit DIN 18014:2007-09 nachgekommen wärst, hätten die damals eingeführten Normänderungen auch deine Bauteiligten verinnerlicht.
Bei deiner jahrelangen Ignoranz der DIN 18014 dürfte es nur eine Zeitfrage sein wann dein Arbeitgeber seine Haftpflichtversicherung braucht und du evtl. ein schwer vermittelbarer Fall für die Arbeitsagentur wirst.
Und warum solche Dinge immer noch nach dem Winter 1944 und nicht 2020 berechnet werden, ist mir schleierhaft.
2020 war und ist noch die DIN 18014:2014-03 anzuwenden. Mir ist völlig schleierhaft welche Norm vom Winter (???) 1944 gemeint ist und ich bitte um Aufklärung.
Richtig, eine EFK, die das kann gibt es nicht, nicht mal eine EFK die den Erdungswiderstand anhand die Viersondenmethode ermitteln kann gibt es oder kenne ich nicht.
Wenn du die Fachkunde und den Mumm hättest normwidrige Anlagen auch zu beanstanden, wäre der Spuk von durch Maurer undokumentiert verlegten Erdungsanlagen und in den Zähleranmeldungen von EFK wahrheitswidrig als normkonform "geheilten" normwidrigen Erdungsanlagen längstens vorbei.
Wäre generell besser, da dieser in den gewachsenen Boden reichen würde und somit bessere Werte hätte.
Bei um 01:35 Uhr erstellten Beiträgen unterlaufen schon mal Tippfehler, 10 Stunden später zeugt das
"generell besser" davon, dass Bauchgefühl fehlende Fachkunde ersetzt.
Ich schlage vor, dass du dich bezüglich der Berechnung von Erdausbreitungswiderständen kundig machst und zwei 5 m lange Tiefenerder mit RE in 0,8 m Tiefe bis 200 m², bzw. 4 Tiefenerder bis 400 m² Gebäudegrundfläche gemäß 6.3 des Normentwurfs vergleichst. Die Faustformeln ohne Berücksichtigung der Querschnitte reichen und das Thema Potentialsteuerung kann unberücksichtigt bleiben.
Aber nicht 5m Länge, sondern 5m Tiefe - nicht dass dieser nur 2m im Boden steckt und oben bis zu Dachrinne reicht
Strunzdumme die das machen würden, mag es geben. Aber wir leben nicht in Amerika, wo offenbar Warnhinweise nötig sind, dass man Haustiere nicht in der Mikrowelle trocknen darf. Allerdings ist der Normentwurf in Kapitel 6.3 bei gerade oder auch
schräg einzutreibenden 5 m langen Tiefenerdern m. E. noch ergänzungsbedürftig ob die nur bodengleich oder wie nach anderen Normbestimmungen mit dem Kopf um 0,5 m unter Grund versenkt werden sollen.
In meinem Einspruch zum Normentwurf empfehle ich aus Gleichheitsgründen 0,5 m Kopfversenkung und die Länge an den ÖVE-Normenstand mit 4,5 m (= 1/2 der im Blitzschutzbau
empfohlenen 9 m Länge ) anzupassen.