Aufgabe Fundamenterder/Potetialausgleich

Diskutiere Aufgabe Fundamenterder/Potetialausgleich im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich hätte eine Frage zum Fundamenterder. Der wird ja ringförmig im Fundament verlegt und dann auf die Potentialausgleichsschiene geklemmt...
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Neuma

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Hallo,

ich hätte eine Frage zum Fundamenterder.
Der wird ja ringförmig im Fundament verlegt und dann auf die Potentialausgleichsschiene geklemmt.
Nun, wie funktioniert das ganze System jetzt mit dem Potentialausgleich usw.
Was ist das, was passiert da usw.
Allgemein das Thema Erdung...

Danke.

Grüße
 
Daraus werde ich leider auch nicht schlauer, denn ich habe keine Informationen gefunden.
 
Nicht Ringförmig sondern in Maschen.
Bei kleinen Gebäuden kann das dann als Ring erscheinen, wenn der Erder da aus nur einer Masche besteht.

Wenn Du den Sinn eines Erders begreifen willst mußt Du mit den Netzformen der Elektrik anfangen.
Googel mal nach TN-C-S und TT Netz.
Ansonsten Lehrbücher lesen, z.B. vom Vieweg Verlag, Westermann oder Europa.
 
Der Fundamenterder stellt eine Verbindung mit der Erde her . Die Erde ist das Bezugspotential in der Elektrotechnik . Die Haupterdungsschiene hat also da das Potential der Erde . Daran angeschlossen werden der Schutzleiter ,und der Potentialausgleichsleiter . Dessen Aufgabe ist es alle Elektrisch leitfähigen nicht Strom führende Teile eines Gebäudes auf gleiches Potential zu bringen und zwar das der Erde !. Elektrisch leitfähige Teile sind zb Gas und Wasserleitung aber auch der Schirm von TV kabeln
 
Und der Fundamenterder ist trotzdem mit der Erde verbunden, auch wenn er nicht direkt mit Ihr verbunden ist also keinen Kontakt zur Erde hat sondern im Fundament einbetoniert ist. Ist dann der Beton bzw. Stahlbeton Leitfähig bzw. kein Isolator.
Und kann es auch sein, dass z. B. keine Potentialausgleichsschiene vorhanden ist, unser Haus z. B. ist Baujahr 2006 und es wurde ein Fundamenterder eingebaut aber ich konnte im Keller keine Potentialausgleichsschiene oder so finden. Ich habe nur gesehen dass vom Hausanschlusskasten ein dicker grün gelber Draht in einen breiten Kabelkanal geht. Wie ist da das System?
 
Und der Fundamenterder ist trotzdem mit der Erde verbunden, auch wenn er nicht direkt mit Ihr verbunden ist also keinen Kontakt zur Erde hat sondern im Fundament einbetoniert ist. Ist dann der Beton bzw. Stahlbeton Leitfähig bzw. kein Isolator.
Tscha - darüber streiten sich hier die Gelehrten.
Das kommt beim Beton immer auf die Güte (Wassereindringfähigkeit), die Lage des Erders im Beton und dessen Oberflächengröße an. Bei heutigen Betongüten, wo der Baufortschritt schneller ist, behaupte ich, dass die Wassereindringfähigkeit gering ist. 2006 mag diese höher gewesen sein, da wurde aber noch überwiegend verzinktes Material verbaut, welches min 5cm vom Beton umschlossen sein sollte. Da der sichere Einbau auf Abstand recht aufwändig und somit kostenintensiv war, wurde dieser einfach direkt nach dem Schütten von oben in das Fundament reingedrückt, sofern möglich, wenn keine Körbe verbaut waren, dann lag er eben obendrauf.. (Edelstahl) V4A-Erder kann man unten auf den Sohlenboden direkt ausrollen und legen.

Und auf den Boden wo der Erder/Fundament errichtet wurde. Es gibt tonige Erden, wo man im Fundament mit dem Füssen im Wasser tritt und Gegenden, wo selbst in 3,5m Tiefe (Keller) es staubtrocken ist.

Spaßeshalber nehme dir mal einen Betonplasterstein, übergieße ihn mit reinem Leitungswasser und messe den Widerstand zwischen den beiden Kopfenden. Genauso nehme dir mal einen Eimer voll staubtrockenen Füllboden (K1) und versuche mal da was zu messen. das Gleiche empfehle ich hier auch den ganzen Experten im Team.

Ergo, du wirst nur Gewissheit erlangen, wenn du dir eine Fachfirma heranholst und den Erder nach Vorschrift durchmessen lässt. Sollte eigentlich jede EFK hinbekommen, aber ich habe im Laufe meines Berufslebens schon hunderte von Bauten sachverständig begleitet, aber noch nie zufällig erleben dürfen, dass diese Messung durchgeführt wurde. Ich behaupte mal, dass auch nur ein Bruchteil der E-Firmen über das notwendige Equipment zur Messung verfügen.
 
Ich habe nur gesehen dass vom Hausanschlusskasten ein dicker grün gelber Draht in einen breiten Kabelkanal geht. Wie ist da das System?
Dann wird die Potentialausgleichsschiene am anderen Ende des ge/gn Drahtes sein; evtl. auch im Kabelkanal.
 
@ WWW warum gehört wohl der Fundamenterder zur Elektroanlage und warum wird der Fachgerecht auch eingemessen ? Und wenn du da keine Ahnung hast halt es einfach mal mit dem Herrn Nuhr .
Die Elektromaurer jedenfalls haben keine Qualifikation den Erder richtig und Fachgerecht zu erstellen . Und wie vieles am Bau der übrigens schon vor dem ersten Spatenstich beginnt ist da sehr viel Pfusch dabei. Der Bau beginnt mit der Erstellung des Werksvertrages . Und wenn da drin steht das die einschlägigen Din und VDE-Normen verbindlich sind gibt es da auch keine Ausreden ! Auch die Pflicht zur Dokumentation kann in den Werksvertrag aufgenommen werden .
 
... da wurde aber noch überwiegend verzinktes Material verbaut, welches min 5cm vom Beton umschlossen sein sollte.
Nicht sollte sondern muss.
Da der sichere Einbau auf Abstand recht aufwändig und somit kostenintensiv war, wurde dieser einfach direkt nach dem Schütten von oben in das Fundament reingedrückt, sofern möglich, wenn keine Körbe verbaut waren, dann lag er eben obendrauf..
Nach eigenem Bekenntnis schaut ein gewisser Gutachter bei Erdungsanlagen weg. Einer der sich bei seinen Schnelldurchgängen die Zeit nimmt tatenlos zuzusehen wie ein Rund- oder Bandstahl "eben obenauf" reingedrückt wird, macht sich mitverantwortlich. :rolleyes:
(Edelstahl) V4A-Erder kann man unten auf den Sohlenboden direkt ausrollen und legen.
Nicht alles was man "kann", ist auch normkonform. Erder sind in mind. 0,8 m Frosttiefe einzubauen und auch bei unbewehrten Frostschürzen sind gegen Bewehrungen in Bodenplatten alle 2 m Verbindungen herzustellen.
Ergo, du wirst nur Gewissheit erlangen, wenn du dir eine Fachfirma heranholst und den Erder nach Vorschrift durchmessen lässt. Sollte eigentlich jede EFK hinbekommen, aber ich habe im Laufe meines Berufslebens schon hunderte von Bauten sachverständig begleitet, aber noch nie zufällig erleben dürfen, dass diese Messung durchgeführt wurde. Ich behaupte mal, dass auch nur ein Bruchteil der E-Firmen über das notwendige Equipment zur Messung verfügen.
Eine EFK, welche nach der Betonierung messen kann ob ein Fundamenterder normkonform verlegt wurde, gibt es nicht.

Nach aktueller DIN 18014:2014-03 ist keine Messung der Erdfühligkeit gefordert und damit ist nachträglich weder
  • die nach Norm geforderte Messung der Durchgangswiderstände zu ersetzen
  • noch daraus abzuleiten ob der FE unter den Außenwänden verlegt und
  • auch 5 cm Betondeckung eingehalten
wurden.

BTW: Im Entwurf von DIN 18014:2021-01 ist erstmals
  1. ein Nachweis der Erdfühligkeit nach DIN VDE 0100-600 und
  2. anstelle von Ringerdern sind alternativ auch mind. 2 Tiefenerder mit mind. 5 m Länge
vorgesehen.
 
Nicht sollte sondern muss.
Soweit die Theorie. Da bricht denn mal eine Ecke weg, der Bandstahl ist nach dem Ausrollen nicht schnurgerade oder hängt durch. Nur in den Computergrafiken gibt es keine Schwerkraft oder Federeigenschaften von Bandstahl
Nach eigenem Bekenntnis schaut ein gewisser Gutachter bei Erdungsanlagen weg. Einer der sich bei seinen Schnelldurchgängen die Zeit nimmt tatenlos zuzusehen wie ein Rund- oder Bandstahl "eben obenauf" reingedrückt wird, macht sich mitverantwortlich. :rolleyes:
Du, der hat alle zeit der Welt, um sich daneben zu stellen, um das Geschehenes in Ruche zu begutachten.
Nicht alles was man "kann", ist auch normkonform. Erder sind in mind. 0,8 m Frosttiefe einzubauen und auch bei unbewehrten Frostschürzen sind gegen Bewehrungen in Bodenplatten alle 2 m Verbindungen herzustellen.
Blanke Theorie! Keiner gräbt den Erder tiefer ein, wenn der Fundamentgraben weniger Tiefe hat, keiner legt alle 2m eine Anschlussfahne für die BoPla heraus. Und warum solche Dinge immer noch nach dem Winter 1944 und nicht 2020 berechnet werden, ist mir schleierhaft
Eine EFK, welche nach der Betonierung messen kann ob ein Fundamenterder normkonform verlegt wurde, gibt es nicht.
Richtig, eine EFK, die das kann gibt es nicht, nicht mal eine EFK die den Erdungswiderstand anhand die Viersondenmethode ermitteln kann gibt es oder kenne ich nicht.

  1. anstelle von Ringerdern sind alternativ auch mind. 2 Tiefenerder mit mind. 5 m Länge
vorgesehen.
Wäre generell besser, da dieser in den gewachsenen Boden reichen würde und somit bessere Werte hätte. Aber nicht 5m Länge, sondern 5m Tiefe - nicht dass dieser nur 2m im Boden steckt und oben bis zu Dachrinne reicht
 
Keiner gräbt den Erder tiefer ein, wenn der Fundamentgraben weniger Tiefe hat, keiner legt alle 2m eine Anschlussfahne für die BoPla heraus.
Aufgabe eines SV oder Baugutachters ist es normwidrige Ausführungen zu beanstanden und nicht zu rechtfertigen. Wenn du deiner Verantwortung seit DIN 18014:2007-09 nachgekommen wärst, hätten die damals eingeführten Normänderungen auch deine Bauteiligten verinnerlicht.

Bei deiner jahrelangen Ignoranz der DIN 18014 dürfte es nur eine Zeitfrage sein wann dein Arbeitgeber seine Haftpflichtversicherung braucht und du evtl. ein schwer vermittelbarer Fall für die Arbeitsagentur wirst.
Und warum solche Dinge immer noch nach dem Winter 1944 und nicht 2020 berechnet werden, ist mir schleierhaft.
2020 war und ist noch die DIN 18014:2014-03 anzuwenden. Mir ist völlig schleierhaft welche Norm vom Winter (???) 1944 gemeint ist und ich bitte um Aufklärung.
Richtig, eine EFK, die das kann gibt es nicht, nicht mal eine EFK die den Erdungswiderstand anhand die Viersondenmethode ermitteln kann gibt es oder kenne ich nicht.
Wenn du die Fachkunde und den Mumm hättest normwidrige Anlagen auch zu beanstanden, wäre der Spuk von durch Maurer undokumentiert verlegten Erdungsanlagen und in den Zähleranmeldungen von EFK wahrheitswidrig als normkonform "geheilten" normwidrigen Erdungsanlagen längstens vorbei.
Wäre generell besser, da dieser in den gewachsenen Boden reichen würde und somit bessere Werte hätte.
Bei um 01:35 Uhr erstellten Beiträgen unterlaufen schon mal Tippfehler, 10 Stunden später zeugt das "generell besser" davon, dass Bauchgefühl fehlende Fachkunde ersetzt.

Ich schlage vor, dass du dich bezüglich der Berechnung von Erdausbreitungswiderständen kundig machst und zwei 5 m lange Tiefenerder mit RE in 0,8 m Tiefe bis 200 m², bzw. 4 Tiefenerder bis 400 m² Gebäudegrundfläche gemäß 6.3 des Normentwurfs vergleichst. Die Faustformeln ohne Berücksichtigung der Querschnitte reichen und das Thema Potentialsteuerung kann unberücksichtigt bleiben.
Aber nicht 5m Länge, sondern 5m Tiefe - nicht dass dieser nur 2m im Boden steckt und oben bis zu Dachrinne reicht
Strunzdumme die das machen würden, mag es geben. Aber wir leben nicht in Amerika, wo offenbar Warnhinweise nötig sind, dass man Haustiere nicht in der Mikrowelle trocknen darf. Allerdings ist der Normentwurf in Kapitel 6.3 bei gerade oder auch schräg einzutreibenden 5 m langen Tiefenerdern m. E. noch ergänzungsbedürftig ob die nur bodengleich oder wie nach anderen Normbestimmungen mit dem Kopf um 0,5 m unter Grund versenkt werden sollen.

In meinem Einspruch zum Normentwurf empfehle ich aus Gleichheitsgründen 0,5 m Kopfversenkung und die Länge an den ÖVE-Normenstand mit 4,5 m (= 1/2 der im Blitzschutzbau empfohlenen 9 m Länge ) anzupassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du die Fachkunde und den Mumm hättest normwidrige Anlagen auch zu beanstanden, wäre der Spuk von durch Maurer undokumentiert verlegten Erdungsanlagen und in den Zähleranmeldungen von EFK wahrheitswidrig als normkonform "geheilten" normwidrigen Erdungsanlagen längstens vorbei.
Ja - bei einigen BT/GÜ kannst du beanstanden was man will, dann kommt die nachfrage vom BL „Kann man dies später sehen? Nein! Also abheften und gut ist. Wir bauen Häuser für`s Auge.
Das praktische bei deren Bauten ist, da kann ich einfach copy and paste für mein Protokoll machen - ist eh nur für die Rundablage.

Strunzdumme die das machen würden, mag es geben. Aber wir leben nicht in Amerika, wo offenbar Warnhinweise nötig sind, dass man Haustiere nicht in der Mikrowelle trocknen darf. Allerdings ist der Normentwurf in Kapitel 6.3 bei gerade oder auch schräg einzutreibenden 5 m langen Tiefenerdern m. E. noch ergänzungsbedürftig ob die nur bodengleich oder wie nach anderen Normbestimmungen mit dem Kopf um 0,5 m unter Grund versenkt werden sollen.
Dann behaupte ich mal, wir sind ein Bundesland von US Amerika.
Du solltest dir bei deinem intensiven Normenstudium einfach mal überlegen, wie du die DIN 18014 ff in einen Youtube-Comic als leicht verständliches Erklärvideo verpackst, wenn dich dies nicht überfordert. Das gibst du denn mal zur Synchronisation weiterer Sprachen und für jeden frei zugänglich.
50% der auf dem Bau tätigen sind gar nicht in der Lage eine Norm zu lesen, da nicht in ihrer Heimatsprache verfasst. Dazu kommen noch die Analphabeten, die zufällig keinen Bürojob haben und die zahlreichen Bildungsfernen, die nicht zur Uni abgewandert sind.
 
Ja - bei einigen BT/GÜ kannst du beanstanden was man will, dann kommt die nachfrage vom BL „Kann man dies später sehen? Nein! Also abheften und gut ist. Wir bauen Häuser für`s Auge.
Deine bisherigen Kommentare mit Rechtfertigungen normwidriger Ausführungen lassen weder Kenntnis noch Akzeptanz der DIN 18014 durchschimmern. Dass auch Widersprüche von dir gegen normwidrige Erdungsanlagen abgelegt wurden, erscheint wenig wahrscheinlich.

Jahrelang tolerierten normwidrigen Schlendrian abzustellen und normtreue Ausführungen durchzusetzen, ist schwer. Bis zum Renteneintritt weiterhin wegzusehen und so zu tun als sei kein Abnahmeprotokoll einer konzessionierten EFK gefordert, aus dem normkoforme Ausführung nachträglich belegbar ist, könnte sich nachteiliger auswirken.

In der selbstverschuldeten Zwickmühle wollte ich nicht stecken.
Du solltest dir bei deinem intensiven Normenstudium einfach mal überlegen, wie du die DIN 18014 ff in einen Youtube-Comic als leicht verständliches Erklärvideo verpackst, wenn dich dies nicht überfordert.
Ich verfüge nicht über die angebliche Gnade später Geburt und als Auslaufmodell für gelegentliche Vorträge verplempere ich schon unangemessen viel Zeit in Foren.

Zur DIN 18014:2014-03 gibt es reichlich Sekundärliteratur und zu den Änderungen gegenüber der Ausgabe 2007-09 hatte ich 2014 z. B. im "grünen" Bauexpertenforum Präsentationsfolien eingestellt. Auch der Normentwurf E DIN 18014:2021-01 ist bei Interesse frei downloadbar. Lesen muss man selbst, man trägt auch keinen Hund zum jagen.

Ich warte mal noch ab, ob du deine Aussage zu den vermeintlich generell besseren Tiefenerdern noch relativierst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es eigentlich keine VEFK mehr als Aufsicht die auch das Prüfprotokoll (Abnahmeprotokoll der Erdungsanlage) macht?

Mit dem kann dann der Elektrobetrieb der die Elektroanlage erstellt arbeiten.
 
Thema: Aufgabe Fundamenterder/Potetialausgleich
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