Auslösen eines FI´s...... ?????

Diskutiere Auslösen eines FI´s...... ????? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Erstmal zu mir: Ich hab vor 12Jahren meine Ausbildung zum Schwachströmer gemacht, bin aber seit 10 Jahren aus dem Beruf raus. Trotzdem ist...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
D

DerArne

Beiträge
6
Hallo
Erstmal zu mir: Ich hab vor 12Jahren meine Ausbildung zum Schwachströmer gemacht, bin aber seit 10 Jahren aus dem Beruf raus. Trotzdem ist latent noch etwas Wissen über Elektroinstallation vorhanden.
Zu meinem vielleicht nur Verständnisprobelm:
Meine Frau hatte sich beschwert das es in den Fingern kribbelt wenn sie die Dunstabzugshaube berührt (Inselhaube Stahl), ich habe es selber probiert aber nie etwas bemerkt muss dazu sagen das ich meistens Badelatschen anhabe.
Leider musste ich heute morgen das Problem selber feststellen ich hab mir den Kopf an der Haube gestoßen und es kribbelte und dies leider nicht wenig.
Bei der Messung mit einem Spannungsprüfer am Gehäuse wurden mir 120V AC angezeigt.

Okay, da ja etwas Strom über mich abgeleitet wurde sollte doch eigentlich der FI reagieren, oder nicht?

Schließlich ist dies hier nen Neubau. Sprich der FI löst bei 30mA aus.
Die "Testtaste" am FI funktioniert.
Ich habe hier noch nen "Steckdosenteststecker" von Testboy liegen(mit RCD Test) anfänglich hat er auch noch bei ein paar Steckdosen ausgelöst mittlerweile an keiner mehr.

Ich muss dazu noch sagen das die Elektroinstalltion "leider" von einem Umschüler gemacht wurden und der Meister eigentlich nie so wirklich dabei war.
Darf dies eigentlich?
Hab hier leider noch ein paar mehr Probleme im Haus.
Teilweise werden Lichtauslässe nicht versorgt oder an diversen Leitungen liegt keine Spannung an.
Sehr gut finde ich auch das in der Unterverteilung zwei Klingeldrähte auf "Hausfrauenart" (verdrillt) verbunden worden sind, leider sind sie nicht isoliert.

Aber nochmal die Fragen

1. Müsste der FI nicht auslösen wenn Spannung über einen Körper abgeführt wird.?
2. Darf ein Umschüler alleine die Elektroinstallation machen?(noch keine Zwischenprüfung)


Grüße der Arne
 
:roll:

Auf die Antworten darf man mal wieder gespannt sein ...

( Das wird sicher eine lustige Nachmittags-Lektüre! )

P.
 
1. Müsste der FI nicht auslösen wenn Spannung über einen Körper abgeführt wird.?

Nein.
Der FI Löst erst bei einem Fehlerstrom aus bei einem 30mA FI wären dies in etwa ab ~15mA.
Bei 30mA muss er auslösen, jedoch sind auch Ströme unter den 15mA deutlich spürbar

es kann jedoch auch möglich sein das der Maler die PE Kontakte ebenfalls in Wandfarbe gepinselt hat, dann hat man u.u. den selben Effekt
Wenn die Steckdosen jedoch Farbfrei sind...

2. Darf ein Umschüler alleine die Elektroinstallation machen?(noch keine Zwischenprüfung)

Lässt sich nicht pauschal beantworten.
Zumindest hat der Meister eine Aufsichtspflicht und nach Abschluss der Arbeiten muss ein VDE Messprotokoll gemacht werden und noch einiges mehr

Es ist oft anzutreffen das Lehrlinge dann im 2ten Lehrjahr ihren ersten kleinen Bau alleine machen und der Meister/ Geselle dann vorbei schaut und alles in Augenschein nimmt/ prüft
Wenn es richtig abläuft ist dagegen nix einzuwenden.

Kompl. alleine jedoch nicht möglich

Lasse die Anlage nach VDE vom Errichter prüfen was er ja schon hätte machen müssen. Dazu gibt es ja sicher die Protokolle ;)

Die entsprechenden Stromkreise sollte man erst einmal abschalten
 
Tja das mit dem FI ist mir schon klar wenn keine 30mA erreicht werden das er nicht auslöst....
Nur hab ich persönlich noch nicht ausprobiert was 15mA oder 30mA sind. 30mA sind doch schon recht wenig denke ich.

Protokolle gibs bis jetzt keine....

Wenn du sagst es müsste noch mehr gemacht werden: was den noch?

Ich bin kurz davor mir nen Gutachter kommen zu lassen bzw. nen "gutes" Messgerät zu kaufen das mit dem FI lässt mir so richtig keine Ruhe.
 
Wir können nicht beurteilen, wie es sich für Dich anfühlt - Die ca. 20-25mA, die zur Auslösung eines 30mA-RCD führen, spürt man aber - die einen mehr, die anderen weniger. Ebenso spürt man auch geringere Ströme.

Die Anlage hat offensichtlich einen Defekt - dies muss nicht der RCD sein, die Berührungsspannung darf schon gar nicht anliegen - Der Schutzleiter versagt an einer Stelle, häufig an der bereits angesprochenen Farbe am Schutzleiterbügel der Steckdose - Maler und Elektriker sind sich selten grön. schlimmstenfalls ist bereits der Anschluss bis dahin nicht in Ordnung. Die Anlage ist also definitiv mangelbehaftet und muss instand gesetzt werden.

Da du auch von anderen Mängeln sprichst, ist dein Vorgehen von Faktoren abhängig, die wir nicht kennen. Errichtungszeitpunkt z.B. - liegt noch eine Gewährleistung vor? Oder ist das Objekt gar noch (teilweise) in Bau?

Kommst Du generell mit dem Unternehmer klar, vertraust Du diesem eine fachlich korrekte Ausführung zu, oder soll ein Sachverständiger diese bewerten?

Das können wir nicht sagen, wir können Dir nur sagen stell den Strom ab für diesen Stromkreis und melde den Mangel dem Installateur oder lasse diesen anderweitig beheben.
 
Hallo, wenn der "Steckdosentester" den FI nicht auslöst, vermute ich größere Probleme.
Ich rate dir zu einem E-Check.
 
Hat jemand ne Ahnung was solch E-Check kosten würde?f
 
Du schreibst Hier "NEUBAU" was ist das für dich?

Die Gewährleistung für bauleistungen beträgt üblicherweise 5 Jahre.

Mangel schriftlich anmelden sowie anrufen und mit Ersatzvornahme zu deren Lasten drohen.

Hier kann man auch Gefahr im Verzug geltend machen.
 
Das kommt auf den Umfang der Anlage und die notwendige Beratung deinerseits an - i.d.R. für ein EFH zwischen 200 und 450€ ...
 
Ja ich spreche von Neubau

wir sind vor 2 Wochen in unser EFH eingezogen.
Mit der Gewährleistung ist das Problem das er zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat.
Derzeitig werden wir nun Hingehalten, heute auch wieder sollte 8Uhr hier sein kam war gegen 9Uhr hier. Sollte Material dabei haben (Temperaturregler oder die SAT-Anlage) tja nichts dabei.

Wie meinst du mit Gefahr in Verzug, welche "Rechte" aber auch "Pflichten" habe ich damit?
Auf Emails/Anrufe wird auch nicht reagiert, Einschreiben werden auch nicht von der Post geholt.

Wie verhält es sich wenn ich selber schon an der E-Anlage gearbeitet habe,
Heizung und Lüftungsanlage an WAGO´s angeschlossen, aber auch das Patchfeld installiert. Entbinde ich ihn dadurch von seinen Pflichten?
 
Wir können hier keine Rechtsberatung liefern und kennen auch deine Verträge nicht, aber ein Mangel ist immer schriftlich anzuzeigen mit Fristsetzung - Bei Gefahr im Verzug lautet diese Frist SOFORT - Stellt er das nicht ab, muss es ein anderer tun und die Rechnung geht zu seinen Lasten. Ich hoffe für Dich, du hast noch keine Abnahme gemacht und Abschlussrechnung gezahlt oder gar nach Aufwand ohne definiertes Ziel und Vertrag ihn arbeiten lassen.

Das ändert dank Insolvenz vermutlich eh alles nicht, da du lange wartest und dann nur einen Bruchteil deiner Ansprüche bekommen wirst, aber so ist das auch kein Zustand sich selber vorher umzubringen an einer mangelhaften Anlage.

So wie sich die Situation darstellt benötigst Du einen Sachverständigen und einen Fachanwalt. Und vor allem Geld für die Instandsetzung und ein gescheites Fachunternehmen ...
 
30mA merkt man deutlich um nicht zu sagen, danach ist es besser man setzt sich erst mal hin.
Zur Haube
Geräte mit Schutzklasse 1 (Schukostecker) dürfen Ableitströme haben, diese kommen in der Regel vom Entstörglied bzw. Netzfilter und das würde sehr gut zu den 115V passen, wenn der Schutzleiter irgendwo keine Verbindung hat. Wie Kaffeeruler schon sagte, 1.Stelle zum suchen ist der Schutzkontakt der Steckdose. Dieser ist in der Regel voller Wandfarbe. Da kann dann im Zweifelsfall die Elektrofirma nichts dafür. An so einer zugekleisterten Steckdose funktioniert auch kein FI Prüfer mehr.
 
bigdie schrieb:
Da kann dann im Zweifelsfall die Elektrofirma nichts dafür.

Da kann das gewerk Elektro nie etwas dafür, wenn durch andere Gewerke etwas beschädigt wird. Je nach Stand des Baufortschritts obliegt ihr höchstens die Anzeigepflicht und Mangelrüge zur Beseitigung der Schäden an das Gewerk der Pinselschwinger. Seit wir da sehr rigoros Rechnungen ausstellen, kann man neuerdings bei uns bekannten Unternehmen sogar Abdeckkappen verwenden, die effektiver und schneller zu setzen sind als das Malerkrepp ... Das ist einfach nur eine Schweinerei, die zu lange hin genommen wurde, wie es auch viele E-Unternehmen noch nicht schaffen durchzusetzen die Putzdeckel nicht kostenlos zu stellen und zu montieren - Die Arbeit des Putzers macht diese erforderlich, es ist seine Aufgabe das Gewerk anderer vor der Beschädigung durch seine Arbeit zu schützen.
 
Gefahr im Verzug bedeutet einen Mangel der eine Gefahr für Laib und Leben bedeutet oder große Sachschäden anrichten kann.
In Diesem Fall darf der Auftragnehmer SOFORT ohne anhörung des Auftragnehmers Maßnahmen ergreifen die solche Schäden verhindern, bzw eine Instandsetzung durch veranlassen. Die Kosten muß dann trotzdem der Auftragnehmer übernehmen. Es muß allerdings versucht werden den Auftragnehmer zu kontaktieren und von Ihm den Mangel sofort beseitigen zu lassen.

Beispiel:
Ein Wasserrohr platzt und das Haus säuft ab, der Installateur der das gebaut hat ist aber nachts um 23:54 nicht zu erreichen. Es wird ein Installateur Notdienst beauftragt, dieser repariert das.
Die Kosten für die Reparatur trägt der eigentliche Auftragnehmer, sowie auch die entstandenen Folgeschäden.

Es es kein dringlicher Mangel (z.B. Armatur tropft ins Waschbecken) mußt Du den Mangel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur abarbeitung angeben, dann nachmahnen mit Nachfrist und androhung den Mangel durch Dritte beheben zu lassen auf seine Kosten. Bis das Ganze dann erledigt ist gehen (wenn der Installateur nicht willig) Wochen ins Land.
 
Schöne Theorie
In der Praxis haben dann alle einen Gutachter, der deren Unschuld beweist, und du kannst dann 15 Jahre klagen oder gleich alles selber bezahlen, weil das billiger ist.
Sobald du bezahlt hast, bist du in der Regel der Blöde, es sei denn du machst es wie der Bund beim Straßenbau und vereinbarst eine Restzahlung von 10% nach 5 Jahren, wenn es keine Mängel gibt. Aber bei Privatleuten hab ich sowas noch nicht gesehen.
 
bigdie schrieb:
Sobald du bezahlt hast, bist du in der Regel der Blöde, es sei denn du machst es wie der Bund beim Straßenbau und vereinbarst eine Restzahlung von 10% nach 5 Jahren, wenn es keine Mängel gibt. Aber bei Privatleuten hab ich sowas noch nicht gesehen.
Das ist dann eigener Fehler. Ich habe mir bei meinem Hausbau auch eine Restzahlung nach Ablauf der Garantie vorbehalten, ablösbar durch eine Bankbürgschaft. Die habe ich problemlos bekommen.
 
Mein Bruder und ich haben ein altes Haus gekauft, und fast alles selber saniert, da kann ich mich selbst verklagen. Komischerweise hab ich noch keine Mängel festgestellt :D
 
Das ist schön für dich. Dann brauchst du dich ja auch nicht verklagen. :wink:
 
Tja da haben wir mal wieder das schöne Problem mit dem Geld......

Da er Insolvenz ist/war haben wir zwar eine PV-Anlage "doppelt" bezahlt aber für die E-Arbeiten gab es schon eine Schlussrechnung.... auch wenn dies nur 35% waren. Also alles was ich nun selber in Auftrag gebe bleibt erstmal an Kosten bei mir und ich kann es einklagen. So oder So es wird ein Minus-Geschäft für mich.......


Ich werd die Tage mal nen E-Check machen lassen, auch wenn es nur für das Gefühl ist und ich dann besser schlafen kann aber das Geld ist mir das Wert.

Danke für eure Unterstützung / Kommentare.


Grüße der Arne
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Auslösen eines FI´s...... ?????
Zurück
Oben